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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Polizei mit Lizenz zum Töten
09. Januar 2001 14:43

Hallo Meike,


Die Politiker und Behörden sollten uns nicht unterschätzen :-))), in die Enge getrieben könnte ich auch für nix mehr garantieren und meine Hunde holt mir keiner aus meiner Wohnung. Niemals!!
mfg
sabine+spike


09. Januar 2001 14:53

: Hallo Bea
:
: Wenn ich Dich richtig verstehe, muss ich meinen Hund in MEINEM VERSCHLOSSENEN Innenhof an der Kette halten, weil ja eventuell ein Polizist sich Zutritt verschaffen könnte???
:
: Meinst Du das ernst?
:
Hallo Moni,

und nicht vergessen den Hund anzuleinen oder wegzusperren, falls es an der Tür schellt, könnte ja sein, daß ein Polizist draußen steht, wenn sich der Hund nämlich dann Freude strahlend zur Begrüßung begibt, kann es durchaus sein, wie bei einem 6 Monate alten Staff geschehen, daß dies falsch gedeutet wird und Du Deinen Hund bzw. den Rest davon von der Wand abkratzen kannst. Sorry für die drastische Schilderung, aber dies ist keine Fiktion sondern tatsächlich passiert.

mfg
sabine+spike

09. Januar 2001 15:36

Hallo Michael,

ich kenne nicht einen, sondern eine ganze Gruppe Polizisten, der Tenor war einstimmig: Ruhestörung wird behandelt wie Körperverletzung und das bedeutet, daß die Polizei sich Zutritt zu Deinem Grundstück verschaffen MUSS, wenn durch vorherige Maßnahmen wie Klingeln und Telefonanruf keine Wirkung erzielt werden kann. Ist nicht meine Erfindung. Einer der Polizisten, die dabei waren, als wir darüber gesprochen haben, ist Hundeführer und findet das auch nicht toll, ein anderer ist Kriminalpolizist in ziemlich gehobener Position. Die wissen schon, wovon sie reden.
Und das ist das Übel: Ich denke, die Jungs haben recht und laut Gesetz sind sie berechtigt, auf meinem Grund meinen Hund abzuknallen!

Gruß, Moni K.

10. Januar 2001 11:56

Hallo Moni,

NEIN, Du hast mich falsch verstanden, in einem verschlossenen Hof natürlich nicht.

In der Meldung stand, daß es dort eine Feier gab , es war nicht klar ob der Hof verschlossen war.

Auch die Polizei darf sich nicht auf ein verschlossenes Grundstück bewegen.(Es gibt sicher Ausnahmen, aber davon kann doch in diesem Fall sicher keine Rede sein)

Gruß

Bea


10. Januar 2001 12:33

Hallo Bea

Schau Dir mal meine Antwort an Michael an, dort steht, daß sie das durchaus dürfen.

Gruß, Moni


10. Januar 2001 14:34


Die wissen schon, wovon sie reden.
: Und das ist das Übel: Ich denke, die Jungs haben recht und laut Gesetz sind sie berechtigt, auf meinem Grund meinen Hund abzuknallen!
:
: Gruß, Moni K.


Hallo Moni,

mein Bekannter (der Polizant) ist bereits 54 Jahre alt und hat wirklich noch sehr wenig Bock auf seinen Beruf. Er sieht alles nicht mehr so eng und würde wegen einer Ruhestörung (wenn nicht über alle Stränge übertrieben wird) nicht wie Schimanski reagieren. Rechtlich werden die Polizanten wohl sehr viel Möglichkeiten haben, aber nur ein Vollidiot würde diese ausschöpfen. Tja, sehr frustrierend zu hören, daß ein Bullizant (wahrscheinlich noch ein Kind) sich tatsächlich so in die Hosen macht und bereit ist ein Lebewesen zu erschießen.

Sehr amüsant fand ich den Satz: "Die wissen schon, wovon sie reden."
Na ja, ich bin mir da nicht so sicher, aber was diesen Sachverhalt betrifft muß ich das leider ja so hinnehmen.

Vielen Dank Moni, für die Aufklärung ( zum Glück ist der Hund ja auch nicht erschossen worden). Tschüß dann - Michael