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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schadensersatz für getötete Katze
16. Januar 2001 10:54

hallo, Pat!

bei der Angabe, es wäre ein zukünftiger Zuchthund gewesen, wird schon etwas genauer überprüft.
es gab mal den Fall eines toten Briardrüden, dessen Besitzer die ein oder andere Million (!) als entfallene Deckgebühren haben wollte.
da wurde schon beim Rasseclub nachgefragt, der eindeutig sagte, daß der tote Hund nie eine Zuchtzulassung erhalten hätte und daß für die Millionen entweder der Rüde alle Briardhündinnen der Welt hätte 2 mal pro Jahr decken müssen oder die Deckgebühr im 5-6-stelligen Breich hätte liegen müssen.

man kann sich nicht einfach etwas ausdenken, sondern es wird "marktüblich" entschieden.

abgesehen davon fände ich es nur recht und billig, wenn es in so einem Fall auch noch Schmerzensgeld gäbe.
kein Hund hat einen anderen umzubringen! es liegt in meiner Verantwortung, das zu verhindern.

Gruß
Merlino

16. Januar 2001 10:58


Hallo Frank,
ich würde die Katze auch ersetzen (Finanzieller Schaden) doch denke ich, dass es grundlätzlich das Risiko des Katzenbesitzers ist, die Katze frei laufen zu lassen. Ich habe noch nie von einem Autofahrer gehört, der eine Katze bezahlt hat , die er überfahren hat. Bricht der Hund allerdings in einen Garten/Haus ein und tötet eine Katze, so sieht es doch etwas anders aus und die Verantwortung liegt wohl dann ganz beim Hundehalter. Wir haben selber eine Rassekatze, die gerne ins Freie geht. Ich bin mir des Risikos voll bewusst, denn mit anschaffungs und Tierarztkosten rennen da etwa 2000 Franken auf der Strasse herum. Trotzdem möchte ich der Katze die Freiheit gönnen, sie würde leiden, wenn sie immer im Haus sein müsste.

Viele Grüsse Barbara

16. Januar 2001 11:40

hei merlino

klar wird in solchen fällen die zuchtzulassung,ob vorhanden,etc überprüft.
und klar hat kein hund einen anderen zu töten.
aber es gibt situationen,da ist man noch nicht mal selbst schuld,oder alleine schuld,und dann hast du so einen fall,sofern der andere es darauf anlegt und es ihm eben NICHT um den schmerzlichen verlust
seines hundes alleine geht.
ich hab das wort abzocke nicht grundlos gebraucht.

gruss pat

16. Januar 2001 11:54

Hallo Pat,

der "Wert" von Rassehunden läßt sich ziemlich genau feststellen; kommt ein Zuchthund oder ein Hund, der die Zuchtzulassung hat, durch Verschulden anderer Menschen um, so läßt sich dessen Wert zum Zeitpunkt X schon sehr genau berechnen. Zusätzlich zu Welpenpreis und Aufzuchtskosten kommen da noch Kosten für die Ausbildung (bei vielen Rassen sind bestimmte Prüfungen ja Voraussetzung für die Zuchtzulassung), dafür gibt es "Richtpreise", auf die bei Gericht zurückgegriffen werden kann. Der Wert für einen ausgebildeten Jagd-, Hüte- oder SchH-Hund kann ganz erheblich sein, laß mal einen Hund BH-Prüfung, SchH1, SchH2 und SchH3 in einer Hundeschule ablegen... Bei einem Mischling, einem Hund ohne Papiere oder ohne Zuchtzulassung liegt der Wert für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Tieres bedeutend niedriger.Der ideelle Wert ist, sofern für den Halter gegeben (ist ja leider nicht immer so), sowieso nicht wieder gut zu machen. Und wo in einem Fall das Ganze auf "Abzocken" hinausläuft, läßt in einem anderen Fall jemand die Oma auf den Kosten für ihren schwerverletzten oder toten Dackel alleine sitzen.

Viele Grüße

Antje

16. Januar 2001 12:05

Hi Antje,

ich würde in so einem Fall noch nicht einmal meine Versicherung bemühen (kommt ja schließlich nicht jeden Tag vor) und zusätzlich noch mit einem Blumenstrauß für die Dame des Hauses und einem guten Tröpfchen beim Nachbarn auf der Matte stehen...


Ohweia, das kann auch nach hinten losgehen. Mein erster Hund hatte mal eine Huskyhündin schwer verletzt. Ich stand mit der Dame in ständigem Kontakt, rief regelmäßig an, um zu hören, wie es der Hündin geht und habe mehrfach gesagt, sie möchte bitte jede Rechnung sofort an mich schicken oder den TA bitten, mit mir abzurechnen, das wäre für sie einfacher, als die Versicherung anzuschreiben, ich würde das sofort zahlen und mich selbst um die Versicherung kümmern (wenn es darüber laufen sollte).

Die Moral von der Geschicht war, das ich irgendwann einen Brief von genannter Dame bekam, der die Belege beigefügt waren und worin stand, das ich bitte für unverzügliche Bearbeitung sorgen möchte, da ich mich ja angeblich geweigert hätte, meine Versicherung bekanntzugeben.

Ich war sprachlos.....

Gruß, Gaby

16. Januar 2001 12:20

Hi Barbara!

Es geht auch nicht um Ersetzen oder nicht. Hatte nur gefragt, ob die Höhe der Forderung des Katzenhalters gerechtfertigt ist!
Stimmt, ein Autofahrer, welche eine Katze überfährt bleibt bestimmt straffrei!

Die Katze lief auf dem Feld!

Grüße frank

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: Hallo Frank,
: ich würde die Katze auch ersetzen (Finanzieller Schaden) doch denke ich, dass es grundlätzlich das Risiko des Katzenbesitzers ist, die Katze frei laufen zu lassen. Ich habe noch nie von einem Autofahrer gehört, der eine Katze bezahlt hat , die er überfahren hat. Bricht der Hund allerdings in einen Garten/Haus ein und tötet eine Katze, so sieht es doch etwas anders aus und die Verantwortung liegt wohl dann ganz beim Hundehalter. Wir haben selber eine Rassekatze, die gerne ins Freie geht. Ich bin mir des Risikos voll bewusst, denn mit anschaffungs und Tierarztkosten rennen da etwa 2000 Franken auf der Strasse herum. Trotzdem möchte ich der Katze die Freiheit gönnen, sie würde leiden, wenn sie immer im Haus sein müsste.
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: Viele Grüsse Barbara