Hallo Leute!
Gestern hatten mein Hund und ich riesiges Glück: Während eines Spazierganges auf einem Waldweg wurde mein Hund von einem Köder, der ca. 5-10 Meter neben dem Weg ausgelegt war, angelockt, lief hin und schnüffelte daran. Ich ging hin, um zu sehen, was dort Interessantes liegt, als es plötzlich unmittelbar neben meinem Fuß knallte - eine sog. "Schlagfalle" war zugeschnappt!!
Wie durch ein Wunder waren weder ich noch mein Hund unmittelbar hineingetappt, denn das hätte böse Verletzungen gegeben. Die Falle hatte aufgespannt einen Durchmesser von ca. 60 cm und war mit scharfen, rostigen Zacken besetzt. Sie war so unter dem Waldbogen verborgen, daß man nur den Köder (Teil eines verwesten Tieres) sehen konnte.
Mit einer Kette unter dem Laub war sie an einem Baum festgehängt, so daß ich, wäre ich hineingetappt, den Ort nicht hätte verlassen können.
Ich habe die Polizei informiert, die die Falle abbaute und beschlagnahmte, weil dieser Fallentyp in Deutschland verboten ist. Eine Anzeige konnte ich nicht machen, da ja weder ich noch mein Hund verletzt worden sind und es sich somit nur um eine Ordnungswidrigkeit des Fallenstellers handelt.
Das kann doch nicht sein!!!!
Eine vollkommen ungekennzeichnete Falle, so nahe an einem Spazierweg - das ist für mich zumindest versuchte, gefährliche Körperverletzung!
Selbst wenn man den Tierschutzaspekt außer Acht läßt, könnten auch spielende Kinder hineingeraten (in der Nähe befindet sich ein Schlittenberg). Und das soll nur eine Ordnungswidrigkeit sein!
Die Polizisten waren der Meinung, daß die Falle nicht von einem Jäger, sondern von einem Hunde- und Katzenhasser aufgestellt worden ist.
Mir ist zwar klar, daß man den Übeltäter sowieso nicht finden wird, aber selbst wenn, dann wird die Sache nicht schlimmer geahndet wie Falschparken!
Kennt sich von Euch jemand im Jagdrecht aus? Ist es wirklich nur eine rechtliche Lappalie, so ein lebensgefährliches Teil aufzustellen???
Verständnislose Grüße
Sabine S.