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Fallensteller

geschrieben von Sabine S.(YCH) 
Fallensteller
26. Januar 2001 12:44

Hallo Leute!

Gestern hatten mein Hund und ich riesiges Glück: Während eines Spazierganges auf einem Waldweg wurde mein Hund von einem Köder, der ca. 5-10 Meter neben dem Weg ausgelegt war, angelockt, lief hin und schnüffelte daran. Ich ging hin, um zu sehen, was dort Interessantes liegt, als es plötzlich unmittelbar neben meinem Fuß knallte - eine sog. "Schlagfalle" war zugeschnappt!!
Wie durch ein Wunder waren weder ich noch mein Hund unmittelbar hineingetappt, denn das hätte böse Verletzungen gegeben. Die Falle hatte aufgespannt einen Durchmesser von ca. 60 cm und war mit scharfen, rostigen Zacken besetzt. Sie war so unter dem Waldbogen verborgen, daß man nur den Köder (Teil eines verwesten Tieres) sehen konnte.
Mit einer Kette unter dem Laub war sie an einem Baum festgehängt, so daß ich, wäre ich hineingetappt, den Ort nicht hätte verlassen können.
Ich habe die Polizei informiert, die die Falle abbaute und beschlagnahmte, weil dieser Fallentyp in Deutschland verboten ist. Eine Anzeige konnte ich nicht machen, da ja weder ich noch mein Hund verletzt worden sind und es sich somit nur um eine Ordnungswidrigkeit des Fallenstellers handelt.
Das kann doch nicht sein!!!!
Eine vollkommen ungekennzeichnete Falle, so nahe an einem Spazierweg - das ist für mich zumindest versuchte, gefährliche Körperverletzung!
Selbst wenn man den Tierschutzaspekt außer Acht läßt, könnten auch spielende Kinder hineingeraten (in der Nähe befindet sich ein Schlittenberg). Und das soll nur eine Ordnungswidrigkeit sein!
Die Polizisten waren der Meinung, daß die Falle nicht von einem Jäger, sondern von einem Hunde- und Katzenhasser aufgestellt worden ist.
Mir ist zwar klar, daß man den Übeltäter sowieso nicht finden wird, aber selbst wenn, dann wird die Sache nicht schlimmer geahndet wie Falschparken!
Kennt sich von Euch jemand im Jagdrecht aus? Ist es wirklich nur eine rechtliche Lappalie, so ein lebensgefährliches Teil aufzustellen???

Verständnislose Grüße
Sabine S.


26. Januar 2001 13:54

Hallo Sabine!

Nein, mit dem Jagdrecht kenne ich mich leider nicht aus, habe aber kürzlich einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem es um Fallenjagd ging.
Es ist in Deutschland anscheinend tatsächlich erlaubt und üblich, mit gerade eben solchen Fallen, wie Du sie beschrieben hast (aber anderem Auslösemechanismus, s.u.) zu jagen.
Allerdings erzählte der Jäger, der diese Fallen aufgestellt hatte, dass solche normalerweise weitab von den normal begangenen Wegen und Pfaden aufgestellt werden.
Und v.a. dass sie nicht durch 'Drauftreten ausgelöst werden sondern durch das Aufnehmen des Köders!

Ich hoffe, Du hast den Schreck mittlerweile überwunden - denn dass das eine furchtbar gefährliche Sache war, ist ja klar. Ihr habt beide wirklich Glück gehabt.
Und wenn es mir nach ginge, wäre soetwas auch verboten...

Liebe Grüsse
heidrun+C

29. Januar 2001 08:56

Hi,

: Es ist in Deutschland anscheinend tatsächlich erlaubt und üblich, mit gerade eben solchen Fallen, wie Du sie beschrieben hast (aber anderem Auslösemechanismus, s.u.) zu jagen.

Stimmt es ist erlaubt, aber Fallenjagd ist aus vielen Gründen riskant, weshalb nur vergleichsweise wenige Jäger sich darauf spezialisiert haben.

: Allerdings erzählte der Jäger, der diese Fallen aufgestellt hatte, dass solche normalerweise weitab von den normal begangenen Wegen und Pfaden aufgestellt werden.
: Und v.a. dass sie nicht durch 'Drauftreten ausgelöst werden sondern durch das Aufnehmen des Köders!

Der verantwortungsbewußte Jäger stellt solche Fallen im "Bunker" auf, wird dieser wiederrechtlich geöffnet löst die Falle aus bevor es für die betroffene Person gefährlich wird.
:
: Ich hoffe, Du hast den Schreck mittlerweile überwunden - denn dass das eine furchtbar gefährliche Sache war, ist ja klar. Ihr habt beide wirklich Glück gehabt.
: Und wenn es mir nach ginge, wäre soetwas auch verboten...

Offen zugängliche Totschlagfallen finde ich auch sehr bedenklich, keiner kann garantieren, dass nicht mal ein Mensch den Köder (z.B. ein Ei) anhebt, die Falle selber ist ja getarnt, und selbst bei den Bunkern ist es nicht einfach dafür Sorge zu tragen, dass nur das zu bejagende Tier daran geht und nicht ein geschontes, geschütztes oder ein Haustier...da kann man schneller eine Straftat begehen als einem lieb ist...


viele Grüße
Anke + Rico