Hallo Tina,
:Allzu gern würde ich sie wiederhaben wollen.
Die Aussage verkneif dir bitte gegenüber den Welpenkäufern!
:Lt.Kaufvertrag habe ich ein Rückkaufsrecht.
Fehler! Rückkaufrecht, ok. - gleichzeitig müßte aber das Vorkaufsrecht (zu festgelegtem Preis) hinein, das sofort zum Tragen kommt, wenn folgende Kritierien.... nicht eingehalten werden. Dann bist du als Züchter auf der fast sicheren Seite und kommst relativ schnell wieder an deinen Hund.
:In diesem sichert der Käufer eine ordnungsgemäße Haltung zu. Ferner hat der Halter bei Haltungs-u. Erziehungsproblemen u. ernsthaften Erkrankungen sich mit dem Züchter (mir) in Verbindung zu setzen. Dieses ist nicht passiert! Wir haben es ja nur durch den zufälligen Besuch erfahren.Ich weiß aber auch nicht, ob ich dies für mich verbuchen könnte.
Bei dieser schwammigen Formulierung nicht, du kannst es aber im Ernstfall als erschwerend dazunehmen.
:Eine ordnungsgmäße Haltung bezweifele ich, da erzählt wurde, daß die Hunde teilweise bis zu 2-4Std. abhauen.
Nicht artgerecht - wirst du nicht mit durchkommen aber der SICHERHEITSFAKTOR ist nicht mehr gewährleistet (wenn du es beweisen kannst), dies öffnet evtl. den Weg über die Ordnungsbehörden.
:Ich denke, daß ich rechtlich keine Handhabe habe, möchte auch kein "böses Blut", weil ich Angst habe, den Kontakt zu der Hündin zu verlieren.
: Ich werde dort weiterhin anzeigen, daß ich gewillt bin, die Hündin zurückzunehmen
Zeig dich bitte nicht zu sehr "gewillt". Je interessierter du dich zeigst, desto interessanter wird der Hund und desto teuerer für dich! Geh besser die Schiene der Beißereien, die Schmerzen für beide Hunde, die ständigen TA-Kosten und die evtl. Schwierigkeiten durch die LHV für die lieben, armen Besitzer falls die Hunde wieder auf Tour gehen und dabei etwas passiert. Wenn sie wirklich keinen Ausweg mehr sehen würden, dann - aber nur dann, bist du bereit....
Gruß
Mona