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rechtl. Lage beim Rückkauf eines Welpen

geschrieben von Tina(YCH) 
rechtl. Lage beim Rückkauf eines Welpen
16. Februar 2001 07:10

Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich habe vor ca. 5Jahren (schweren Herzens) eine Hündin (aus dem einzigen Wurf 1R/3H) verkauft. Der Kontakt zu den Leuten war die letzten 3 Jahre zwar nur telefonisch, aber er war da. Letztens habe ich "meine" Hündin wiedergesehen und sie ist nicht von meiner Seite, hat mich vollbequatscht, alle waren deshalb fassungslos. Die Besitzer haben vor 3 Jahren noch eine Husky-Hündin bekommen u. die versteht sich nicht mit Nr.1. Beißerei, Tierarztkosten, etc.! Ein Zwinger ist vorhanden, könnte geteilt werden, sei nicht im Ermessen der Halter. Deshalb soll Nr. 2 weg, u. da sich seit Okt.2000 keiner gefunden hat, könnte man sich auch vorstellen Nr. 1 abzugeben. Bei dem Wiedersehen war zu offensichtlich, daß der Hund einen sehr starken Bezug zu mir hat. Allzu gern würde ich sie wiederhaben wollen. Lt.Kaufvertrag habe ich ein Rückkaufsrecht.In diesem sichert der Käufer eine ordnungsgemäße Haltung zu. Ferner hat der Halter bei Haltungs-u. Erziehungsproblemen u. ernsthaften Erkrankungen sich mit dem Züchter (mir) in Verbindung zu setzen. Dieses ist nicht passiert! Wir haben es ja nur durch den zufälligen Besuch erfahren.Ich weiß aber auch nicht, ob ich dies für mich verbuchen könnte. Eine ordnungsgmäße Haltung bezweifele ich, da erzählt wurde, daß die Hunde teilweise bis zu 2-4Std. abhauen. Ich denke, daß ich rechtlich keine Handhabe habe, möchte auch kein "böses Blut", weil ich Angst habe, den Kontakt zu der Hündin zu verlieren.
Ich werde dort weiterhin anzeigen, daß ich gewillt bin, die Hündin zurückzunehmen, aber vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.
Danke im voraus....;-) PS. Die Mutter und die 2 Geschwister leben in unserer Familie.


16. Februar 2001 07:41

Hallo,
ich kenne mich leider rechtlich auch nicht aus, doch wenn die Hunde sich nicht verstehen, eine Vermittlung des jüngeren (?) Tieres nicht klappt, könnten diese Herrschaften doch nur froh sein, dass du eingreifen würdest. Sind sie das nicht? Ich denke mal, wenn du ganz offen bist und klar sagst, dass dich das Wiedersehen erstaunt hat und du die Hündin gerne nehmen würdest, kann doch fast nichts mehr schief gehen ... oder glaubst du nicht? Wie deutlich hast du denn hervorgebracht, dass du sie zurücknehmen würdest?
Mina

20. Februar 2001 21:19

Hallo Tina,

:Allzu gern würde ich sie wiederhaben wollen.

Die Aussage verkneif dir bitte gegenüber den Welpenkäufern!

:Lt.Kaufvertrag habe ich ein Rückkaufsrecht.

Fehler! Rückkaufrecht, ok. - gleichzeitig müßte aber das Vorkaufsrecht (zu festgelegtem Preis) hinein, das sofort zum Tragen kommt, wenn folgende Kritierien.... nicht eingehalten werden. Dann bist du als Züchter auf der fast sicheren Seite und kommst relativ schnell wieder an deinen Hund.

:In diesem sichert der Käufer eine ordnungsgemäße Haltung zu. Ferner hat der Halter bei Haltungs-u. Erziehungsproblemen u. ernsthaften Erkrankungen sich mit dem Züchter (mir) in Verbindung zu setzen. Dieses ist nicht passiert! Wir haben es ja nur durch den zufälligen Besuch erfahren.Ich weiß aber auch nicht, ob ich dies für mich verbuchen könnte.

Bei dieser schwammigen Formulierung nicht, du kannst es aber im Ernstfall als erschwerend dazunehmen.

:Eine ordnungsgmäße Haltung bezweifele ich, da erzählt wurde, daß die Hunde teilweise bis zu 2-4Std. abhauen.

Nicht artgerecht - wirst du nicht mit durchkommen aber der SICHERHEITSFAKTOR ist nicht mehr gewährleistet (wenn du es beweisen kannst), dies öffnet evtl. den Weg über die Ordnungsbehörden.

:Ich denke, daß ich rechtlich keine Handhabe habe, möchte auch kein "böses Blut", weil ich Angst habe, den Kontakt zu der Hündin zu verlieren.
: Ich werde dort weiterhin anzeigen, daß ich gewillt bin, die Hündin zurückzunehmen

Zeig dich bitte nicht zu sehr "gewillt". Je interessierter du dich zeigst, desto interessanter wird der Hund und desto teuerer für dich! Geh besser die Schiene der Beißereien, die Schmerzen für beide Hunde, die ständigen TA-Kosten und die evtl. Schwierigkeiten durch die LHV für die lieben, armen Besitzer falls die Hunde wieder auf Tour gehen und dabei etwas passiert. Wenn sie wirklich keinen Ausweg mehr sehen würden, dann - aber nur dann, bist du bereit....
Gruß
Mona