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Bißverletzung -Wieviel darf TA abrechnen

geschrieben von Moni(YCH) 
Bißverletzung -Wieviel darf TA abrechnen
19. Februar 2001 17:07


Hallo,

mein Rüde wurde von einem anderen gebissen und musste genäht werden. Der andere Rüdenbesitzer hat die Rechnung von mir bekommen und ich dachte eigentlich die Versicherung bezahlt (anteilig?)....

Jetzt kam heute ein Scheck vom anderen, offenbar hat er den Vorfall der Versicherung nicht gemeldet und zahlt einen Teil der Rechnung mit der Begründung, mein Tierarzt hätte bei mehreren Positionen den 6-fachen Satz abgerechnet, was erst hätte mit mir besprochen werden müssen. Normal wäre der 2-3 fache Satz und den bezahlt er.

Nun bin ich ja ehrlich gesagt froh, dass er überhaupt was bezahlt denn wenn beide Hunde frei laufen ist die Haftungsfrage wohl etwas heikel. Aber stimmt das mit dem 2-3 fachen Satz? Aus meiner Rechnung waren keine "Sätze" ersichtlich und ich habe auch keine Ahnung wo man die Abrechnungsregelungen einsehen kann?

Arbeitet vielleicht jemand von Euch beim TA und kennt sich da aus?

Danke
Moni

20. Februar 2001 07:43

Hallo Moni,

die Gebühren für TA sind festgelegt in der Gebührenordnung für Tierärzte. Um TA aber Spielraum zu lassen, da die Büromieten teilweise sehr unterschiedlich sind, ein TA an einem Kleintier (im Verhältnis zum "Neuwert"winking smiley nichts verdient, dürfen die dortigen Sätze bis zum 3 fachen Wert berechnet werden. Alles andere wäre eine freie Vereinbarung und m. W. nicht ganz zulässig (Wucher, so nach dem Motto: ich flick den Hund zusammen, kostet aber.....)
Die Brago kannst Du beim Verband der TA (gebührenpflichtig) anfordern. Sitz 53111 Bonn, Oxfordstraße. Ist ein ganz interessantes Werk....

Den 6 fachen Satz halte ich allerdings auch für übertrieben, je nach Medi., Aufwand mit/ohne Komplikationen kostet so eine Bißverletztung zwischen 50 (schon selber bezahlt) und 250 DM (leider auch schon bezahlt). Mehr dürfte es meiner Meinung nach nur sein, wenn der Hund notoperiert wird, Wochenende, und richtige Komplikationen auftreten.

Sabine & simbär

20. Februar 2001 15:39

Hallo Sabine,

danke für Deine Antwort.

Die Gebührenordnung für TA werd ich mir zur Info mal bestellen, aber für meinen konkreten Fall sprech ich am besten mit dem TA selber.

Im übrigen lautet die Gesamtrechnung auf DM 800, Balu hat eine Narkose bekommen und ist an 2 Wunden genäht worden, hat Antibiotika bekommen und wir waren einschließlich Nachkontrollen und Fäden ziehen insgesamt 4x dort.

Ich möchte auch meinem TA nicht an den Karren fahren, ich wollte nur wissen ob mir der andere Hundebesitzer was falsches erzählt hat. Ich finds halt doch sehr seltsam dass er den Vorfall nicht der Versicherung gemeldet hat sondern selbst entscheidet, inwieweit er haftbar ist und das noch so begründet.

Aber da der Hund ständig andere beißt (meinen schon zum zweiten Mal) streikt die Versicherung vielleicht schon....

Danke nochmal,
Moni

20. Februar 2001 16:22


: Die Gebührenordnung für TA werd ich mir zur Info mal bestellen, aber für meinen konkreten Fall sprech ich am besten mit dem TA selber.
:

Kannst Du Dir auch runterladen unter www.kleintierpraxis.de, dann GOT anklicken.

In Notfällen kann ein 2-3 facher Satz schon liquidiert werden. Gerade wenn der TA weiß, daß es sich um einen Versicherungsfall handelt, wird er meist sehr korrekt(alles was geht) abgerechnen (viel ist ja Ermessensspielraum).
Aber 6-fach??

Gruß
Nicola



20. Februar 2001 16:32

Hallo Moni,


:
: Jetzt kam heute ein Scheck vom anderen, offenbar hat er den Vorfall der Versicherung nicht gemeldet und zahlt einen Teil der Rechnung mit der Begründung, mein Tierarzt hätte bei mehreren Positionen den 6-fachen Satz abgerechnet, was erst hätte mit mir besprochen werden müssen. Normal wäre der 2-3 fache Satz und den bezahlt er.
:
: Nun bin ich ja ehrlich gesagt froh, dass er überhaupt was bezahlt denn wenn beide Hunde frei laufen ist die Haftungsfrage wohl etwas heikel. Aber stimmt das mit dem 2-3 fachen Satz? Aus meiner Rechnung waren keine "Sätze" ersichtlich und ich habe auch keine Ahnung wo man die Abrechnungsregelungen einsehen kann?
:

Sag mal, wie kommt Dein Kontrahent denn darauf, das der 6-fache Satz abgerechnet worden ist? Wenn man das auf der Rechnung nicht sehen kann?

Die Haftungsfrage bei freilaufenden Hunden ist vielleicht manchmal Anlaß zu Streit, aber nur, wenn Dein freilaufender Hund zu dem anderen hin ist und dann gebissen wurde. Hat der andere Hund sich auf Deinen Hund gestürzt, ist es wieder eine eindeutige Sache, denn die Leine hätte das nicht verhindert.

Wieviel hat er denn nun gekürzt und bei welchen Positionen?

So eine Begründung, um sich vor einer Zahlung zu drücken, hab ich ja noch nie gehört. Verursacht mein Hund einen Schaden, bezahle ich den.
Ich kann Dir ja wohl schlecht vorschreiben, das Du zu einem anderen TA gehen sollst, weil mir Deiner zu teuer ist, oder?


Grüße, Gaby

20. Februar 2001 17:01

Hallo Gaby,

Sag mal, wie kommt Dein Kontrahent denn darauf, das der 6-fache Satz abgerechnet worden ist? Wenn man das auf der Rechnung nicht sehen kann?

Der hat seinen Tierarzt gefragt lt. Schreiben.

: Die Haftungsfrage bei freilaufenden Hunden ist vielleicht manchmal Anlaß zu Streit, aber nur, wenn Dein freilaufender Hund zu dem anderen hin ist und dann gebissen wurde. Hat der andere Hund sich auf Deinen Hund gestürzt, ist es wieder eine eindeutige Sache, denn die Leine hätte das nicht verhindert.

Aha, wir kamen uns entgegen und die Hunde liefen beide frei ca. 10 Meter voran.
:
: Wieviel hat er denn nun gekürzt und bei welchen Positionen?

Wundnaht hat einfach DM 120,- gekostet x 2 warens DEM 240,-

Wundtoilette wurde 1x berechnet mit DM 120,00

von den gesamt netto DM 360,- (gesamt Bruttorechnung DM 820) hat er quasi die Hälfte gekürzt weil er nur 3 Sätze statt 6 Sätze bezahlt, was brutto rund DM 200 ausmacht....

Einerseits bin ich wie gesagt froh, dass ich überhaupt was bekommen habe aber so wie Du schreibst ist das auch nicht ungewöhnlich selbst wenn die Versicherung die Haftung reguliert hätte?

Liebe Grüße
Moni