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Wer haftet

geschrieben von Yvette(YCH) 
Wer haftet
21. Februar 2001 06:30

Hallo
mein Mann war mit dem Velo und unserem Flat coated Retriever, der frei lief, unterwegs.
Ebenfalls war ein Mann mit seinem Hund an der Leine unterwegs (den Hund kennen wir, da wir öfters an deren Haus vorbeispazieren.Ist der Hund draussen bellt er jeweils wie irre am Zaum).Auf jeden Fall ist unser Hund zu ihm hin und sie beginnen sich zu keilen. Laut diesem Mann hat unser Hund angegriffen. Er greifft dazwischen und einer der Hunde erwischt ihn an der Hand.
Mein Mann ruft dem Hund und beide gehen auseinander. Er spricht danach auch mit ihm und er meinte es wäre nicht schlimm, und er wüsste auch nicht welcher Hund ihn wirklich erwischt hätte.
Am nächsten morgen bekommen wir ein Telefon, er wäre trotzdem zum Arzt gegangen da die Wunde doch tiefer war als gedacht, und er hat eine Starrkrampfspritze gekriegt (es musste nicht etwa genäht werden) und er würde uns die Arztrechnung schicken (Notfall samstagabend).
Müssen wir die Rechnung bezahlen, da er ja nicht vom Hund angegriffen wurde sondern seinen Hund wegziehen wollte oder ihm die Leine abnehmen wollte. Laut unserer Haftpflicht-Versicherung wäre der normale Fall, dass er es der SUVA (Unfallversicherung) melden würde und falls diese fänden wir sind schuld, würden sie direkt auf uns zukommen.Der Mann will dies aber seiner Versicherung nicht melden, erzählt auch noch unser Hund wäre vor drei Jahren schon einmal in seinen Garten gesprungen (Vor drei Jahren wohnten wir jedoch nicht in diesem Dorf!)
Ich wäre froh um baldige Antworten. Besten Dank !



21. Februar 2001 07:11

Hallo Yvette

Grundsätzlich lässt man freilaufende Hunde nicht zu angeleinten, da diese in den meisten Fällen agressiv reagieren.

Damit ist Deine Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüssen

Ulrich

21. Februar 2001 07:40

Hallo,

ich sehe es ähnlich wie Ulrich.
1. Euer Hund war frei und der andere an der Leine
2. Euer Hund lief zu dem anderen hin.

Ehrlich gesagt, ich kriege auch immer Zustände, wenn Sina an der Leine ist und ein Hund frei auf uns zukommt.

Und ich denke, es ist vollkommen gerechtfertigt, dass er seinen Hund wegziehen wollte bzw. ihm die Leine abnehmen wollte. Sein Hund war mit Leine unterlegen.

Ich würde zu dem Mann hingehen und mich entschuldigen und seine Rechnung bezahlen. Entschuldigen deshalb, weil er jetzt schon schlecht über Euch spricht und ihr in einem Dorf wohnt.

Und achtet bitte in Zukunft darauf, wer Euch entgegen kommt.

Ich lasse Sina grundsätztlich absitzen, egal ob Jogger, Hundebesitzer oder sonstwas.

Es ist einfach ein Frage der Höflichkeit, darauf zu achten, dass es zu keinen negativen Begegnungen kommt.

Ingrid und SIna

21. Februar 2001 18:20

Liebe Yvette,

haften tut der Hundehalter für alles, was der Hund anrichtet. Deshalb hat man ja eine Haftpflichtversicherung.

In diesem Fall ist nur fraglich, ob Dein Hund gebissen hat, oder der Mann von seinem Hund gebissen wurde. Ich weiß nicht wie es ausgeht, wenn dann Aussage gegen Aussage steht. Aber das kannst du getrost deine Haftpflichtversicherung prüfen lassen. Sie sind auch dazu da, dich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Melde den Fall, am besten rufst du an und schilderst ihn der Versicherung aus deiner Sicht. Sie werden dir raten, was zu tun ist.
Wichtig: Gib dem anderern gegenüber vorher kein Schuldeingeständnis, wenn du nicht sicher bist, dass dein Hund gebissen hat.
Entweder die Versicherung zahlt, weil du in diesem Fall für deinen Hund haftest, oder sie zahlt nicht, weil du und dein Hund nicht verantwortlich zu machen sind. Dann brauchst du auch nicht zu zahlen.

Es spricht aber auch etwas dafür, den Fall mit Begleichung der Arztrechnung beizulegen. In Zeiten der immer strenger werdenden Verordnungen gegen Hunde hast du bestimmt kein Interesse daran, dass dein Hund aktenkundig ist als Beisser. Allerdings ist die Begleichung auch ein Schuldeingeständnis, das in späteren Fällen wieder gegen dich verwendet werden kann.

Und es kann auch nicht schaden, den Hund öfter anzuleinen, besonders in unklaren Situationen. Er muß nicht mit jedem anderen Hund Kontakt haben, um vernünftig sozialisiert zu werden. Regelmäßige Kontakte unter kontrollierten Bedingungen sind viel mehr wert.

Alles Gute,
Chris und Boxer Alex

05. März 2001 09:34

Hallo Yvette,

das die Situation nicht die beste war dürfte dir klar sein. Ich lasse keinen unangeleinten Hund zu einem angeleinten, schon gleich garnicht wenn ich den Hund als etwas unberechenbar kenne.

Allerdings kenne ich die Haftungsfrage, aus eigener Erfahrung, nur so wenn zwei Hunde raufen, laß ich die Finger weg, den für meine Verletzungen bin ich dann selbst schuld, bzw zumindest mitschuldig.

Ich hatte vor einem Jahr den Fall, daß zwei unangeleinte Schäferhunde auf meinen angeleinten Schäferhund sich stürzten. Ich ließ die Leine loß und rief meinen Hund, der Besiter der beiden Schäferhunde allerdings ging dazwischen und wurde in den Unterarm gebissen. Er verlangte von mir Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er der Meinung war daß mein Hund gebissen hatte. Ich meldete diesen Vorfall meiner Versicherung und die zahlte nicht, mit der Begründung:

1. es ist nicht geklärt welcher Hund gebissen hätte
2. der Besitzer hätte sich in vollem Bewustsein um die Gefädung durch die Hunde, in die Situation gebracht und müsse somit seine Kosten selbst tragen.

Die Sache wurde schließlich vor einem Schiedsmann verhandelt und der kam zu dem Ergebnis, daß der Mann seine Kosten alleine tragen müsse, da der Angriff auf meinen Hund von seinen zwei freilaufenden ausgegangen ist, er stellte aber auch gleich klar daß sein Urteil auch nicht anders ausgefallen wäre wenn ich versucht hätte meinem angeleinten Hund zu helfen und wäre gebissen worden. Denn so sagte er, es müsse jedem klar sein daß der Versuch kämpfende Hunde zu trennen meist nicht ohne Plessuren abging.

Ich würde an deiner Stelle versuchen mit dem Mann zu reden warum er die Sache nicht der Unfallversicherung/Krankenversicherung überläßt und einfach abwartet ob die bezahlt. Weil wenn nicht wendet die sich schon an euch. Genauso würde ich ihm freundlich aber bestimmt erklären, daß er sich genau überlegen solle was er herumerzählt, es gibt, ich denke du kommst aus der Schweiz, bestimmt auch bei euch den Tatbestand der Verleumdung, so wie in Deutschland auch.

Wenn alles nichts nutzt melede die Sache doch einfach deiner Hundehaftpflicht und warte ab.

Viele Grüße
Kerstin u. arcon