Hallo Susanne,
die Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Handelt es sich z.B. um einen ausgebildeten Rassehund, der vielleicht auch zur Zucht eingesetzt wird, kann der Wert schon fünfstellige Beträge erreichen.
Bei einem "Mischlings-Haushund" bekommst Du in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, also so in der Regel etwa ca. 1000,--, wenn Du Glück hast.
Man geht da von unterschiedlichen Sichtweisen aus: Was hat der Hund bei der Anschaffung gekostet, was wurde investiert (Ausbildung, Zuchtschauen), was würde ein gleichwertiger Hund kosten?
Bei dem Mischlings-rettungshund ist ein Wert natürlich höher anzusetzen als bei dem 12 Jahre altem, kastrierten Hundeopa.
Es gibt ein Urteil, wonach ein Besitzer einer Dogge, die Zuchtzulassung hatte und bereits erste Deckakte hinter sich hatte, 16.000 DM für sein durch einen Unfall getötetes Tier bekam.
Es gibt aber auch einen anderen Fall, da wurden einer Oma für ihre alte Pudelhündin gerade mal DM 300 zugesprochen.
Auf Wertminderung hast Du übrigens meistens keinen Anspruch bzw. es ist sehr schwierig, diesen durchzusetzen.
Beispiel: junger DSH wird durch Unfall Schußscheu, kann damit keine Prüfungen mehr bestehen und kann in der Zucht nicht mehr eingesetzt werden.
Tja, da mußt Du erstmal beweisen, das der Hund die Prüfungen ohne Unfall geschafft hätte und beweisen, das der Hund tatsächlich in der Zucht eingesetzt worden wäre.
Anspruch auf die Dir enstandenen Kosten, wie Tierarzt usw., hast Du dagegen auch, wenn der Anspruch den Zeitwert bei weitem übersteigt.
Dazu gabs auch mal ein Gerichtsurteil.
P.S. Wenn es mal passieren würde, das mein Hund durch die Schuld eines anderen bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet würde, gäbe es zwei Verfahren: Einmal wegen "Erstattung" für den Hund und einmal wegen Körperverletzung gegen mich - ich würde ausrasten bei so einem Fall, wirklich!
grüßlis, Gaby