Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
wie lange darf ein Hund bellen
14. März 2001 10:58

: : hallo, wir haben Ärger mit den Nachbarn. Angeblich würde unser Hund, wenn er allein im Haus ist, stundenlang hintereinander bellen. Sie würden, wenn wir das nicht abstellen, rechtlich gegen uns vorgehen. Wer weiss, ob es in Sachsen dazu Verordnungen gibt und wo ich diese herbekommen kann.
:
: Hallo Marion,
: hier ein Auszug mehrerer Gerichtsurteile:
:
: Hund und Recht: Urteile zum Thema Lärmbelästigung
:
:
:
:
:
: Mietminderung wegen Hundegebell
:
:
: Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die
: Mietminderung.
: AG Düren, Az.: 8 C 724/88
:
:
:
:
:
:
: Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung (1)
:
: Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt.
: Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
: AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89
:
:
:
: Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung (2)
:
: Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen
: eines Hundes bei Besuch, das längere verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher
: Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in
: Kauf genommen worden sind.
: AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90
:
:
:
: Zeitliche Beschränkung des Hundegebells (1)
:
: Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder
: Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von
: 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten
: täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es
: dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn
: höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.
: OLG Köln, Az.: 12 U 40/93
:
:
:
: Zeitliche Beschränkung des Hundegebells (2)
:
: Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten
: Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung
: gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen.
: OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 111/93
:
: Liebe Grüße
: Stephanie
: :
: : Marion
: :Hallo, Stephanie,
ich danke Dir ganz herzlich für die ausführliche Antwort. Die verschiedenen Auszüge sind sehr interessant und ich werde versuchen, mir die Gesamturteile zu besorgen. Das mit der Mietminderung kommt ja bei uns nicht in Frage, da das Haus unser Eigentum ist. Trotzdem vielen, vielen Dank und liebe Grüsse
Marion