Husky neben Motorroller :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Husky neben Motorroller

von falc(YCH) am 14. März 2001 15:04

Hi Anke
Ich will nicht so tief einsteigen, aber der satz interessiert mich doch von dir:

:. In der Nachbarschaft ist die Familie als "schwierig" bekannt,

Sag, wie macht sich das schwierige bemerkbar bei den nachbarschaft.

gruss
falc

von Anke(YCH) am 14. März 2001 21:20

Hallo,
der genaue Wortlaut der Frau war "Die Familienverhältnisse sind schwierig" und "Dass der Hund geschlagen wird, habe ich schon öfter gehört". Schwierige Familienverhältnisse kann natürlich eine ganze Menge bedeuten. Ich habe die Pöbeleien des Mannes gegen seinen Hund (die Schimpfworte zwischen den schon zitierten Sprüchen hatte ich besser weggelassen) mitbekommen - wahrscheinlich geht es zu Hause bei Frau und Kind nicht anders. Schwierig finde ich den Mann auch deswegen, weil meine Bekannte und ich nach dem ersten Schlag versucht hatten mit ihm zu reden - er hat aber gar nicht zugehört, sondern ist wortlos weitergegangen.
Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich nochmal.
Gruß Anke

von falc(YCH) am 15. März 2001 07:45

. Schwierig finde ich den Mann auch deswegen, weil meine Bekannte und ich nach dem ersten Schlag versucht hatten mit ihm zu reden - er hat aber gar nicht zugehört, sondern ist wortlos weitergegangen.

Hi Anke,
ich würde das nicht als schwierig bezeichnen, sondern als sehr clever von diesem mann. (Selbstschutz- da die auswirkungen die daraus entstehen könnten nicht absehbar sind.)
Bewusst oder unbewusst sei dahingestellt.
Für meinen teil, würde ich immer abwarten bis die adrenalinschübe, sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen abgeklungen sind.
Sonst könnten sie fehlgeleitet werden.
Auf dritte!

: Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich nochmal.
Ja mach mal! Interessiert mich!
gruss
falc

von Charly(YCH) am 29. März 2001 09:45

: Hallo,
: in der weiteren Nachbarschaft lässt ein Mann seinen Husky häufig angeleint neben sich herlaufen, während er auf seinem Motorroller durch den Ort fährt (Tempo 30-Zone). Ist das erlaubt? Ich halte es zumindest nicht für artgerecht. Oder kann man das mit einem Husky tatsächlich machen?
: Fragende Grüße
: Anke mit einem Hovawart, dem sie das nicht antun würde
:

Hallo Anke,

unabhängig von tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist das Führen von Tieren von Kraftfahrzeugen aus verboten, § 28 StVO. Hierbei ist es unerheblich ob das Tier angeleint ist oder nicht, auch unangeleint gilt dies als Führen eines Tieres. Tierschutzrechtlich verstößt man nur dann, wenn dem Tier unverhältnismäßige Leistungen abverlangt werden, was dann eine Ordnungswidrigkeit nach dem TschG wäre.

Grüße
Charly

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