von Bianca(YCH) am 21. März 2001 21:07
Hallo Liza,
leider kann ich in meinem Wust von Verordnungsunterlagen, Artikeln etc. überhaupt nichts mehr wiederfinden (es lebe die Ordnung!), aber so ungefähr kann ich Dir Auskunft geben. Wenn Du eine Pension eröffnen möchtest, fällt dies meines Erachtens unter das TschG, Paragraph 11 "Aufbewahrung von Tieren", d. h. Du musst nachweisen, dass Du eine entsprechende Ausbildung dafür hast.
Dem kannst Du nicht entgehen, denn sobald Du dies dem Gewerbeamt meldest, kommt das Ordnungsamt auf Dich zu. Zum Zweiten wird dann noch überprüft, ob das Gelände überhaupt dafür geeignet ist von wegen Anwohner etc., dafür ist dann wieder das Bauamt zuständig und die überprüfen, ob es sich um ländliches Gebiet, Wohngebiet oder Mischgebiet handelt. Erkundige Dich genaustens bei Deinen Behörden, bevor Du nur Unannehmlichkeiten hast. Ob es jetzt Unterschiede zu den Bundesländern gibt, weiß ich nicht. Ich spreche hier von NRW.
Viele Grüße
Bianca