Hallo Sabine,
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: folgende Fälle, die ich hoffentlich wie erlebe: Ich setze einen Familienhund, ohne Schutzhundausbildung voraus:
(Übrigens, die Schutzhundeausbildung ändert nichts an dem Verhalten des Hundes unter unten beschriebenen Punkten)
: 1. ich werde "angemacht bwz. angegriffen", mein Hund verteidigt mich und verletzt den Angreifer
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,
Unter a) und
ist es Notwehr - der Angreifer hat seinen Schaden selber verschuldet.
Unter c) ist es Notwehr mit Tötungsabsicht, der Hund wird untersucht bzw. evtl. bekommt er Auflagen oder wird sogar eingeschläfert.
: 2. es wird - während wir nicht da sind - bei uns eingebrochen, der Hund verletzt den Einbrecher, verändert sich etwas, wenn ich da wäre
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,
: d) der Einbrecher flieht, stützt und verletzt sich schwer....
Hier ist es ganz einfach: Bist Du anwesend und der Einbrecher greift Dich an, sind alle drei Punkte a,b,d Notwehr, Dich trifft kein Verschulden. Punkt c) ist schwierig - meist wird übersteigertes Aggressionsverhalten angenommen.
Ist der Hund alleine zuhause, wird Punkt a) meist nicht bekannt, der Einbrecher wird den Teufel tun, das zu melden, bei Punkt d) hat der Hund mit der Verletzung nichts zu tun, Eigenverschulden des Einbrechers.
Punkt c) - ist schwierig - denn Du findest ja nur den toten Einbrecher vor. Mit Sicherheit wird der Hund untersucht werden, aber letztendlich ist entscheidend, das der Einbrecher sich widerrechtlich Zugang verschafft hat.
: 3. Jemand faßt ohne Vorwarnung meinen Hund an:
: a) der schnappt zu
Naja, das ist eine Sache, die nicht passieren darf. Der Hund wird mit Sicherheit, falls Anzeige erfolgt, untersucht werden - evtl. Auflagen bekommen.
: Mich würde zu allen Möglichkeiten die rechtliche Seite interessieren. Laut der Gefährungshaftung muß ich ja für alle "Schäden" aufkommen, die mein Hund verursacht. Welche "Mitschuld" trifft aber in den o. g. Fällen den Täter? Wie wirkt sich das auf meinen Hund aus, unter Berücksichtung der Landeshundverordnung..
Kommt auf die Rasse an und ob Maulkorbzwang vorliegt oder nicht.
Ist der Hund auf dem eigenen grundstück ausbruchsicher untergebracht, kannst Du ja nichts dafür, wenn jemand eindringt - siehe Erläuterungen.
Bist Du aber im freien Feld unterwegs und der Hund greift jemanden an, mußt Du beweisen, das Du angegriffen wurdest und es sich um Notwehr gehandelt hat.
Aber wenn der Hund eigentlich einen Maulkorb tragen müßte, wird man sich sicher fragen, wie der Hund zubeißen konnte.
Zu Frage 2 Punkt b) habe ich eigene Erfahrungen - der Einbrecher wurde schwer verletzt und er hatte mich angezeigt mit der Begründung, das ich den Hund auf ihn gehetzt hätte. Aber es stand zweifelsfrei fest, das der Kerl sich unerlaubt in meiner Wohnung befunden hatte und ich sagte wahrheitsgemäß aus, das der Typ mich angegriffen hatte. Die Polizisten haben im Gerichtstermin bestätigt, das der Hund sich völlig unauffällig gegenüber den Beamten verhalten hatte, so das das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.
Grüße, gaby
: Vielen Dank
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: Sabine & simbär