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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schutzinstinkt
27. März 2001 09:29

Hi Amelie,

da bin ich anderer Meinung. Gerade mit den LHVO´s ist es durchaus möglich, das der Hund sich nicht wehren darf, wenn er angefaßt wird.

Es gibt sogar ein Urteil, wonach der Hund schuld war, weil er ein Kind gebissen hat, das seine Hände durch den Zaun (!) zu ihm hineingestreckt hat.

Ich wäre also mit sowas ganz vorsichtig, Du bekommst schneller einen Maulkorbzwang verordnet, als Du gucken kannst.

Und da ist es völlig egal, ob Du einen "Schutzhund" (was keine Rolle spielt), einen Retriever oder sonstwas hast.

Die VO NRW ist sogar so ausgelegt, das ein Yorkie Maulkorbzwang bekommen kann, wenn er unangenehm auffällt.

Grüße, Gaby

27. März 2001 10:38

Hallo Sabine,

Gaby hat es ja schon gut erklärt. Nur noch eine Anmerkung von mir, laut meinem Versicherungsvertreter must du die Anwesenheit eines Hundes auf deinem Grundstück an allen Eingängen kenntlich machen. Er empfahl mir Schilder mit der Aufschrift "Achtung hier wache ich (Bild) Betreten auf eingene Gefahr" und sagte mir ich solle kein Schild anbringen "Bissiger Hund oder Gefählricher Hund" da sich dann die Haftungsfrage zu meinen ungunsten verschieben würde, denn wenn ich ein solches Schild anbrigen würde wüste ich, oder besser ginge ich davon aus daß mein Hund gefährlich ist und müste daher immer haften. Deshalb bestehen z.B. die Länder bei ihren HVO auf dieses Schild wenn ein "Kampfhund" in der Wohnung/Haus lebt. Weil ansonsten z.B. ein Unbefugter sich ein Mitverschulden anrechnen lassen müste. Den auf dem Schild steht deutlich "Betreten auf eingene Gefahr" Mein Schäferhund hat nämlich auch die Angewohnheit niemanden auf das Grundstück zu lassen der nicht die Erlaubnis hat. Er hat vor einigen Monaten einen Arbeiter der Gaswerke, eine halbe Stunde (bis ich vom Einkaufen zurück war)im Hof strammstehen lassen. Der Arbeiter war trotz Schildern!!! an jeder Türe eins, über das Tor gestiegen und wollte die Gasleitungen im Garten überprüfen. Pech gehabt unser Arcon ließ ihn sich keinen Milimeter bewegen, er wagt noch nicht mal zu telefonieren sagte er später, weil Arcon jedesmal geknurrt hätte als er sich bewegte. Der Kollege hatte dann die Polizei gerufen und die kam zeitgleich mit mir an. Die Beamten fragten den Arbeiter dann was er sich dabei gedacht hätte als er über den Zaun stieg trotz Schilder. Er sagte nicht und meinete dann das würden sie immer so machen wenn niemand öffnette, weil die schilder meist nur Atrappe wären. Nach diesem Vorfall hatte ich unseren Versicherungsvertreter angerufen und gefragt was passiert wäre wenn Arcon ihn nicht nur gestellt sondern auch gebissen hätte, ich bekam die obige Auskunft mit den Schildern und zusätzlich gesagt daß sich der Mann ein erhebliches Mitverschulden anrechnen hätte lassen müssen.

Gruß Kerstin

27. März 2001 10:36

Hallo!
Das ist bei uns etwas anders, ein Hund kann nur Auflagen bekommen, wenn er MEHRFACH in gefahrdrohender Weise auffällig geworden ist. Kommt eben auf die VO an. Wir hatten gerade bei uns so eine Fall, wo eine Frau gebissen wurde (Krankenhaus), weil sie ungebeten einen Hund angefasst hatte. Da hat der Hundehalter nichts bezahlt, Auflagen gab es auch nicht. Ist eben unterschiedlich, typisch Verordnungschaos :-((. Liebe Grüße, Amelie

27. März 2001 11:52

Hallo Sabine,

habe mich mit diesen Sachen innerhalb der letzten vier Monate zweimal näher auseinandersetzen dürfen (zum Glück nur theoretisch), trifft aber auf Hessen zu (wie es in den anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht).


: folgende Fälle, die ich hoffentlich wie erlebe: Ich setze einen Familienhund, ohne Schutzhundausbildung voraus:

Ist völlig schnurz, ob mit oder ohne SchH-Ausbildung, im Ernstfall mußt Du Deinen Hund unter Kontrolle haben! Das bedeutet, daß der Hund auch von einem Enínbrecher ablassen muß, wenn Du "Aus" brüllst (ob Du natürlich dazu in der Lage bist, ist eine andere Sache, unter Schock kann man schon mal vergessen, "Aus" zu brüllen...).


: 1. ich werde "angemacht bwz. angegriffen", mein Hund verteidigt
: mich und verletzt den Angreifer
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,

Hier kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Genauso wenig wie Du auf jemanden schießen darfst, der in Deinem Garten Kirschen klaut, genauso wenig darf Dein Hund jemanden verletzen, wenn Dich jemand lediglich mal anpöbelt. Und das mit der Verhältnismäßigkeit ist echt ein Problem, wie willst Du später beweisen, daß der Kerl auf Dich losgegangen ist, er aber behauptet, er kenne Dich von der letzten Party irgendwo her und wollte Dich nur erschrecken, hätte nur einen Joke gemacht. Ihm wird dann vielleicht "grober Unfug" (völlig unabhängig von dem, was er wirklich im Schilde geführt hat) unterstellt, Dir hingegen "schwere Körperverletzung"; dazu ist anzumerkten, daß heute Ärzte bereits einen markstückgroßen blaune Fleck als "schwere Bißverletzung durch einen Dt. Schäferhund" attestieren! Fall c ist natürlich ganz krass, Du als Hudnehalter mußt heutzutage in der Lage sein, das verhalten Deines Hundes so weit zu kontrollieren, daß so etwas nicht passieren kann. Das trifft auch auf Begegnungen mit vierbeinigen Artgenossen zu; greift heute ein freilaufender Kamikaze-Zwerg in bösen Absichten meinen angeleinten Schäferhund an und macht mein Schäferhund eine an sich harmlose und völlig artübliche Anwehrbewegung, die einen normalgroßen Hund in keinster Weise gefährdet hätte, ohne Verletzungs- oder Tötungsabsicht, der Zwerg ist aber schwer verletzt oder gar tot, dann stirbt mein DSH, denn ich muß jederzeit in der Lage sein, meinen Hund zu kontrollieren, so will es der Gesetzgeber heute!


: 2. es wird - während wir nicht da sind - bei uns eingebrochen, der
: Hund verletzt den Einbrecher, verändert sich etwas, wenn ich da
: wäre
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,
: d) der Einbrecher flieht, stützt und verletzt sich schwer....

Ist davon auszugehen, daß der Hund im Falle eines Eindringens durch Dritte diese verletzen oder gar töten könnte, dann mußt Du Grundstück oder Haus so absichern, daß niemand dort eindringen kann. Das kann so weit gehen, daß bei Hunden, die Fremden gegenüber besonders aggressiv sind, die Zwingertüre in einer geschlossenen Zwingeranlage gesondert gesichert sein muß, d.h. vor dem Zwinger muß sich noch mal ein Vorhängeschloß befinden, selbst wenn die Zwingeranlage an sich schon verschlossen ist. Im Zweifelsfall würde ich mich direkt bei der Polizei erkundigen, was z.B. bei einer Grundstücksumfriedung als "einbruchssicher" gilt, meines Wissens beginnt das bei 1,80 m, aber dann darf sich neben dem Zaun kein Sims etc. befinden, auf den jemand steigen könnte. Ein einfacher Jägerzaun von 1 m Höhe wird wohl keinesfalls ausreichen.

Fall d wäre wohl von alles diesen Fällen der unproblematischste, sofern der Einbrecher noch davonhumpeln kann; kaum jemand wird zur Polizei gehen und damit herausrücken, daß er bei Dir habe einbrechen wollen... Wird er hingegen geschnappt, hat er sowieso nix zu verlieren und wird eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung stellen.


: 3. Jemand faßt ohne Vorwarnung meinen Hund an:
: a) der schnappt zu

Dann bist Du dran! Entweder mußt Du Deinen Hund so halten, daß so etwas nicht passieren kann (z.B. nicht mit in die Stadt nehmen), oder aber Du mußt ihn so im Griff haben, daß so etwas nicht passieren kann (durch Erziehung).


: Laut der Gefährungshaftung muß ich ja für alle "Schäden"
: aufkommen, die mein Hund verursacht. Welche "Mitschuld" trifft
: aber in den o. g. Fällen den Täter?

Letzteres hängt vielleicht in einen großen Umfang auch davon ab, welche Erfahrungen Richter und Staatsanwalt selbst mit Hunden gemacht haben; ein Richter, der selbst Hudnehalter ist, hat sicherlich ein ganz anderes Verständnis für einen Hund und dessen natürliche Reaktionen als jemand, der keine Hunde hält und bisher nur negative Erfahrungen mit ihnen gemacht hat. Hier würde ich mich auch auf keine positiven Gerichtsurteile verlassen, da man im "Fall Hund" nie weiß, in wie weit ein Richter oder Anwalt das Gesetz zu Gunsten des Hundes ausgeschöpft hat; der nächste Richter kann auf dem Weg in den Gerichtssaal in einen Hundehaufen getreten sein...


: Wie wirkt sich das auf meinen Hund aus, unter Berücksichtung
: der Landeshundverordnung..

Bei uns in Hessen ist es so, daß mein Hund stirbt, sollte er einen Menschen oder anderen Hund schwer verletzen oder gar töten. Obwohl ich Hundehalter bin, kann ich das sogar irgendwo nachempfinden; auch ich wollte nicht, daß mein Kind durch den Hund des Nachbarn gefährdet wird, eine Verletzung der Aufsichtspflicht steht ja in keinem Verhältnis zu einem verletzten oder gar toten Kind, wenn dieses mal eben den Rottweiler des Nachbarn durch den Zaun streicheln oder einen in den Garten des Nachbarn geschossenen Fußball über den Zaun zurückholen will. Auf der anderen Seite lasse ich heute keine Kontakte von mir unbekannten Hunden zu meinen Hunden mehr zu, denn ist der andere ein Kleiner und vielleicht ein Stinkstiefel, dann ist mein gut sozialisierter Großer evtl. tot! Notfalls würde ich einen angreifenden fremden Hund auch selbst verletzen, damit dieser den Angriff gegen meinen Hund abbricht, dann könnten sie bestenfalls mich einschläfern, aber nicht meinen Hund, denn der hat ja dann nix gemacht... (höchstens am Baum angebunden gebellt)

Viele Grüße

Antje

27. März 2001 11:24

Hi Amelie,


: Das ist bei uns etwas anders, ein Hund kann nur Auflagen bekommen, wenn er MEHRFACH in gefahrdrohender Weise auffällig geworden ist. Kommt eben auf die VO an.

Nee, eher auf die Nachbarn bzw. den gebissenen - wenn da Aussagen kommen, wonach der Hund sowieso schon öfter gebissen hat, bekommst Du ganz schnell Auflagen.

Wir hatten gerade bei uns so eine Fall, wo eine Frau gebissen wurde (Krankenhaus), weil sie ungebeten einen Hund angefasst hatte. Da hat der Hundehalter nichts bezahlt, Auflagen gab es auch nicht. Ist eben unterschiedlich, typisch Verordnungschaos :-((.

Glück gehabt. Normalerweise hast Du die Gefährdungshaftung - die Rechtsprechung geht davon aus, das alleine die Haltung eines Hundes eine gewisse Grundgefahr darstellt. Wenn diese Frau es jetzt drauf anlegen würde, müßte erstens gezahlt werden und zweitens wäre der Fall aktenkundig - also einer der Auffälligkeiten.

grüße, Gaby

27. März 2001 11:49

Hi!
: Nee, eher auf die Nachbarn bzw. den gebissenen
Da hast Du recht, ist eben so ein Ermessensding. Und es kommt natürlich auch auch den Hundetyp an, ziemlich subjektiv eben. Manchem wird ein Vorfall nachgesehen, bei anderen genügt schon eine Kleinigkeit.

: Normalerweise hast Du die Gefährdungshaftung
Das stimmt. Nur bei den meisten Beißunfällen gibt es keine Zeugen und unterschiedliche Schilderungen des Vorfalls, und ganz im rechtsfreien Raum bist Du als Hundehalter ja auch nicht. Kommt eben dann auch auf den Richter, Amtstierarzt und Dich an, wie es gesehen wird. Kannste Glück haben, oder eben auch Pech. Zum Glück war ich noch nie in einer solchen Situation , hoffentlich bleibt das auch so. Aber es stimmt schon, eine Bekannte von mir ist mal wegen einer wirklichen Kleinigkeit angeschwärzt worden, die hatte dann erst mal einen Riesenaufwand mit Amtsveterinär, Polizei usw. Sie hat aber keine Auflagen bekommen, nur eine Verwarnung, weil nachweislich nichts passiert war. Aber so schnell kann man Ärger kriegen, wenn es dem "netten" Nachbarn nicht paßt. Liebe Grüße, Amelie