Hallo Sabine,
habe mich mit diesen Sachen innerhalb der letzten vier Monate zweimal näher auseinandersetzen dürfen (zum Glück nur theoretisch), trifft aber auf Hessen zu (wie es in den anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht).
: folgende Fälle, die ich hoffentlich wie erlebe: Ich setze einen Familienhund, ohne Schutzhundausbildung voraus:
Ist völlig schnurz, ob mit oder ohne SchH-Ausbildung, im Ernstfall mußt Du Deinen Hund unter Kontrolle haben! Das bedeutet, daß der Hund auch von einem Enínbrecher ablassen muß, wenn Du "Aus" brüllst (ob Du natürlich dazu in der Lage bist, ist eine andere Sache, unter Schock kann man schon mal vergessen, "Aus" zu brüllen...).
: 1. ich werde "angemacht bwz. angegriffen", mein Hund verteidigt
: mich und verletzt den Angreifer
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,
Hier kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Genauso wenig wie Du auf jemanden schießen darfst, der in Deinem Garten Kirschen klaut, genauso wenig darf Dein Hund jemanden verletzen, wenn Dich jemand lediglich mal anpöbelt. Und das mit der Verhältnismäßigkeit ist echt ein Problem, wie willst Du später beweisen, daß der Kerl auf Dich losgegangen ist, er aber behauptet, er kenne Dich von der letzten Party irgendwo her und wollte Dich nur erschrecken, hätte nur einen Joke gemacht. Ihm wird dann vielleicht "grober Unfug" (völlig unabhängig von dem, was er wirklich im Schilde geführt hat) unterstellt, Dir hingegen "schwere Körperverletzung"; dazu ist anzumerkten, daß heute Ärzte bereits einen markstückgroßen blaune Fleck als "schwere Bißverletzung durch einen Dt. Schäferhund" attestieren! Fall c ist natürlich ganz krass, Du als Hudnehalter mußt heutzutage in der Lage sein, das verhalten Deines Hundes so weit zu kontrollieren, daß so etwas nicht passieren kann. Das trifft auch auf Begegnungen mit vierbeinigen Artgenossen zu; greift heute ein freilaufender Kamikaze-Zwerg in bösen Absichten meinen angeleinten Schäferhund an und macht mein Schäferhund eine an sich harmlose und völlig artübliche Anwehrbewegung, die einen normalgroßen Hund in keinster Weise gefährdet hätte, ohne Verletzungs- oder Tötungsabsicht, der Zwerg ist aber schwer verletzt oder gar tot, dann stirbt mein DSH, denn ich muß jederzeit in der Lage sein, meinen Hund zu kontrollieren, so will es der Gesetzgeber heute!
: 2. es wird - während wir nicht da sind - bei uns eingebrochen, der
: Hund verletzt den Einbrecher, verändert sich etwas, wenn ich da
: wäre
: a) leichte Verletzung, keine ärztliche Versorgung
: b) ärztliche Versorgung nötig
: c) tödlich (der Hund läßt ab, aber er stirbt trotz ärztlicher Versorgung an den Verletzung....,
: d) der Einbrecher flieht, stützt und verletzt sich schwer....
Ist davon auszugehen, daß der Hund im Falle eines Eindringens durch Dritte diese verletzen oder gar töten könnte, dann mußt Du Grundstück oder Haus so absichern, daß niemand dort eindringen kann. Das kann so weit gehen, daß bei Hunden, die Fremden gegenüber besonders aggressiv sind, die Zwingertüre in einer geschlossenen Zwingeranlage gesondert gesichert sein muß, d.h. vor dem Zwinger muß sich noch mal ein Vorhängeschloß befinden, selbst wenn die Zwingeranlage an sich schon verschlossen ist. Im Zweifelsfall würde ich mich direkt bei der Polizei erkundigen, was z.B. bei einer Grundstücksumfriedung als "einbruchssicher" gilt, meines Wissens beginnt das bei 1,80 m, aber dann darf sich neben dem Zaun kein Sims etc. befinden, auf den jemand steigen könnte. Ein einfacher Jägerzaun von 1 m Höhe wird wohl keinesfalls ausreichen.
Fall d wäre wohl von alles diesen Fällen der unproblematischste, sofern der Einbrecher noch davonhumpeln kann; kaum jemand wird zur Polizei gehen und damit herausrücken, daß er bei Dir habe einbrechen wollen... Wird er hingegen geschnappt, hat er sowieso nix zu verlieren und wird eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung stellen.
: 3. Jemand faßt ohne Vorwarnung meinen Hund an:
: a) der schnappt zu
Dann bist Du dran! Entweder mußt Du Deinen Hund so halten, daß so etwas nicht passieren kann (z.B. nicht mit in die Stadt nehmen), oder aber Du mußt ihn so im Griff haben, daß so etwas nicht passieren kann (durch Erziehung).
: Laut der Gefährungshaftung muß ich ja für alle "Schäden"
: aufkommen, die mein Hund verursacht. Welche "Mitschuld" trifft
: aber in den o. g. Fällen den Täter?
Letzteres hängt vielleicht in einen großen Umfang auch davon ab, welche Erfahrungen Richter und Staatsanwalt selbst mit Hunden gemacht haben; ein Richter, der selbst Hudnehalter ist, hat sicherlich ein ganz anderes Verständnis für einen Hund und dessen natürliche Reaktionen als jemand, der keine Hunde hält und bisher nur negative Erfahrungen mit ihnen gemacht hat. Hier würde ich mich auch auf keine positiven Gerichtsurteile verlassen, da man im "Fall Hund" nie weiß, in wie weit ein Richter oder Anwalt das Gesetz zu Gunsten des Hundes ausgeschöpft hat; der nächste Richter kann auf dem Weg in den Gerichtssaal in einen Hundehaufen getreten sein...
: Wie wirkt sich das auf meinen Hund aus, unter Berücksichtung
: der Landeshundverordnung..
Bei uns in Hessen ist es so, daß mein Hund stirbt, sollte er einen Menschen oder anderen Hund schwer verletzen oder gar töten. Obwohl ich Hundehalter bin, kann ich das sogar irgendwo nachempfinden; auch ich wollte nicht, daß mein Kind durch den Hund des Nachbarn gefährdet wird, eine Verletzung der Aufsichtspflicht steht ja in keinem Verhältnis zu einem verletzten oder gar toten Kind, wenn dieses mal eben den Rottweiler des Nachbarn durch den Zaun streicheln oder einen in den Garten des Nachbarn geschossenen Fußball über den Zaun zurückholen will. Auf der anderen Seite lasse ich heute keine Kontakte von mir unbekannten Hunden zu meinen Hunden mehr zu, denn ist der andere ein Kleiner und vielleicht ein Stinkstiefel, dann ist mein gut sozialisierter Großer evtl. tot! Notfalls würde ich einen angreifenden fremden Hund auch selbst verletzen, damit dieser den Angriff gegen meinen Hund abbricht, dann könnten sie bestenfalls mich einschläfern, aber nicht meinen Hund, denn der hat ja dann nix gemacht... (höchstens am Baum angebunden gebellt)
Viele Grüße
Antje