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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schutzinstinkt
27. März 2001 14:42

Hi Dogmann,

vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Der Versicherungsvetreter hat mir gesagt daß ich eine erheblich höhere Mitschuld bekäme wenn ich keinen Hinweis angebracht habe bezw wenn der Hinweis aussagt daß ich von der "Gefährlichkeit" meines Hundes gewust habe. Desweiteren habe ich die Aussage von der Polizei daß ich auf jedenfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbrauch machen kann. und außerdem ist unser Grundstück mit einer ca. 2 m Mauer umzäunt, höher läßt es das Nachbarschaftsrecht nicht zu. Übrigens es gilt auch für Kinder daß sie ein Grundstück nicht betreten dürfen, sondern zu klingeln haben auch wenn der Ball rüber geflogen ist, so wurde es zumindest mir von meinen Eltern beigebracht. Aber vielleicht ist das heutzutage anderst? Ich denke wenn ein Arbeiter ein fast 2 m hohes Tor überwindet um etwas zu kontrollieren, nur weil er zu faul war später nochmals wiederzukommen dann kann er auch gerne warten bis ich komme.
Also Dogman ich habe mich zwar etwas missverständlich ausgedrückt und hoffentlich das jetzt klargestellt. Natürlich entbindet mich ein Schild nicht von meiner Verantwortung, allerdings hat auch niemand, und ich meine damit niemand (auch keine Kinder)mein Grundstück ungefragt zu betreten. Ich hatte leider schon einige Erfahrungen damit und die möchte ich nicht wiederholt sehen, gerade Kinder/Jugendliche betreffend.
Gruß Kerstin

27. März 2001 15:09

Hi Kerstin,

Kann es sein, dass du leicht gereizt bist, oder kommt es nur so rüber?

Ich habe das auch nur allgemein gemeint. So sieht es nun mal der Gesetzgeber. Auch wenn man als Eigner nicht über fremden Besuch in einer solchen Art erfreut ist und dies auch nicht wünscht geht der Gesetztgeber, besonders mal bei Kindern, davon aus.

Und einen Mitbürger, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, aber beim Betreten eines Grundstückes gebissen wird, wird kaum darüber erfreut sein. Es kann ja sein, das besagter Mitbürger das Grundstück im Glauben auf Hilfeleistung betritt.

Ergo, allgemein gesagt, befreien besagte Schilder nicht von einer eventuellen Mitschuld.

Dogman














:
: vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Der Versicherungsvetreter hat mir gesagt daß ich eine erheblich höhere Mitschuld bekäme wenn ich keinen Hinweis angebracht habe bezw wenn der Hinweis aussagt daß ich von der "Gefährlichkeit" meines Hundes gewust habe. Desweiteren habe ich die Aussage von der Polizei daß ich auf jedenfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbrauch machen kann. und außerdem ist unser Grundstück mit einer ca. 2 m Mauer umzäunt, höher läßt es das Nachbarschaftsrecht nicht zu. Übrigens es gilt auch für Kinder daß sie ein Grundstück nicht betreten dürfen, sondern zu klingeln haben auch wenn der Ball rüber geflogen ist, so wurde es zumindest mir von meinen Eltern beigebracht. Aber vielleicht ist das heutzutage anderst? Ich denke wenn ein Arbeiter ein fast 2 m hohes Tor überwindet um etwas zu kontrollieren, nur weil er zu faul war später nochmals wiederzukommen dann kann er auch gerne warten bis ich komme.
: Also Dogman ich habe mich zwar etwas missverständlich ausgedrückt und hoffentlich das jetzt klargestellt. Natürlich entbindet mich ein Schild nicht von meiner Verantwortung, allerdings hat auch niemand, und ich meine damit niemand (auch keine Kinder)mein Grundstück ungefragt zu betreten. Ich hatte leider schon einige Erfahrungen damit und die möchte ich nicht wiederholt sehen, gerade Kinder/Jugendliche betreffend.
: Gruß Kerstin

27. März 2001 18:36

Hallo Antje,

Danke für Deine Ausführungen - manchmal fragt man sich wirklich, in was für einem Land leben wir eigentlich?

immer auf der Hut seiende Grüße

Anke + Rico

27. März 2001 19:02

Hi Dogman,
:
: : : Gratuliere, dann hast du entweder Glück gehabt, oder einen verständnisvollen Richter.
: :
: : Nö, die aufnehmenden Beamten haben beide Male ausgesagt, das der Hund sich völlig normal in ihrer Anwesenheit verhalten hat.
:
: Haben sie sein Abwehrverhalten getestet ??? :-)

Welches Abwehrverhalten? Wie kriege ich den Hund von meinem Schoß oder wie?...;-))
Nee, im Ernst - als der Polizist beim Einbruch in die Wohnung kam, hab ich echt Schiß gehabt, das Dux jetzt sozusagen gerade in Stimmung ist - aber er saß dem Beamten fast auf dem Schoß vor lauter ich-will-gestreichelt-werden.


Bei dem Jogger war es ein komplizierterer Fall - ein junger Mann ist mir zu Hilfe gekommen und hat die Polizei gerufen - ich hab den Hund festhalten können und der Jogger ist abgehauen und ich hatte eine 1A-Zeugenaussage - von einem Zeugen, für den sich der Hund gar nicht interessiert hatte.

: Nein mal im Ernst, wie gesagt, es kommt auf den Fall und die Richter an. Was ich Eingangs geschrieben habe hat schon so seinen Sinn krass gesagt und wenn man die eigentliche Rechtssprechung allgein, also nicht Fallbezogen auslegt.
: Es gab da schon ganz andere Gerichtsurteile und da war der HF im Nachsehen.

Ich weiß - siehe Schäferhund, der den Jungen in die Hand gebissen hat, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte.
Es kommt wohl auch immer auf die genauen Umstände an und wie sich der Hund verhält, wenn Beamte dazukommen.


: : Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))
: :
: : Wer, ich? Wenns brenzlig wird, gehe ich diskret auf die Seite - und was die Polizei betrifft, schon mal ´nen Hooligan gesehen, der die Polizei verklagt und nicht hunderte Gegenaussagen hat?
:
: Bis man an den Falschen kommt :-)))

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - kennst Du das?

Grüße, Gaby

27. März 2001 19:42

Hi Gaby,


: : Haben sie sein Abwehrverhalten getestet ??? :-)
:
: Welches Abwehrverhalten? Wie kriege ich den Hund von meinem Schoß oder wie?...;-))
: Nee, im Ernst - als der Polizist beim Einbruch in die Wohnung kam, hab ich echt Schiß gehabt, das Dux jetzt sozusagen gerade in Stimmung ist - aber er saß dem Beamten fast auf dem Schoß vor lauter ich-will-gestreichelt-werden.

Es kommt eben auf die Situation an. Wenn die Beamten dir freundlich gegen über stehen, ist das was anderes, als wenn eine Gestalt z.B. auf dich agressiv zukommt.

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: Bei dem Jogger war es ein komplizierterer Fall - ein junger Mann ist mir zu Hilfe gekommen und hat die Polizei gerufen - ich hab den Hund festhalten können und der Jogger ist abgehauen und ich hatte eine 1A-Zeugenaussage - von einem Zeugen, für den sich der Hund gar nicht interessiert hatte.
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: : Nein mal im Ernst, wie gesagt, es kommt auf den Fall und die Richter an. Was ich Eingangs geschrieben habe hat schon so seinen Sinn krass gesagt und wenn man die eigentliche Rechtssprechung allgein, also nicht Fallbezogen auslegt.
: : Es gab da schon ganz andere Gerichtsurteile und da war der HF im Nachsehen.
:
: Ich weiß - siehe Schäferhund, der den Jungen in die Hand gebissen hat, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte.
: Es kommt wohl auch immer auf die genauen Umstände an und wie sich der Hund verhält, wenn Beamte dazukommen.

Letzters will ich nicht abstreiten, das hat zwar einen gewissen Aussagewert, aber lässt nicht auf das Abwehrverhalten des Hundes in bedrohlichen Situationen schliessen.

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: : : Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))
: : :
: : : Wer, ich? Wenns brenzlig wird, gehe ich diskret auf die Seite - und was die Polizei betrifft, schon mal ´nen Hooligan gesehen, der die Polizei verklagt und nicht hunderte Gegenaussagen hat?
: :
: : Bis man an den Falschen kommt :-)))
:
: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - kennst Du das?

Sicher :-))

Man kann aber auch sagen - Wer den besseren Anwalt hat :-))

Gruss Dogman


27. März 2001 19:45

Hi Dogman,

: Es kommt eben auf die Situation an. Wenn die Beamten dir freundlich gegen über stehen, ist das was anderes, als wenn eine Gestalt z.B. auf dich agressiv zukommt.

Naja, als bei dem Einbruch die Beamten kamen und ich die Tür öffnete, stand da ein Riesenkerl mit der Hand an der Waffe und fragte "Haben sie uns angerufen" - in einem Ton, der vom feinsten war. Ich hab davor noch nicht geheult, aber in dem Moment hab ich angefangen zu flennen wie ein Schloßhund.

: Letzters will ich nicht abstreiten, das hat zwar einen gewissen Aussagewert, aber lässt nicht auf das Abwehrverhalten des Hundes in bedrohlichen Situationen schliessen.

Es hilft Dir aber sehr, denn die aufnehmenden Beamten werden in einer späteren Beweisaufnahme meistens befragt.: : : Bis man an den Falschen kommt :-)))
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: : Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - kennst Du das?
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: Sicher :-))
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: Man kann aber auch sagen - Wer den besseren Anwalt hat :-))
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Ein besoffener Hooligan? Im Leben nit....;-))

grüße, Gaby