Hi Gaby,
: : Haben sie sein Abwehrverhalten getestet ??? :-)
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: Welches Abwehrverhalten? Wie kriege ich den Hund von meinem Schoß oder wie?...;-))
: Nee, im Ernst - als der Polizist beim Einbruch in die Wohnung kam, hab ich echt Schiß gehabt, das Dux jetzt sozusagen gerade in Stimmung ist - aber er saß dem Beamten fast auf dem Schoß vor lauter ich-will-gestreichelt-werden.
Es kommt eben auf die Situation an. Wenn die Beamten dir freundlich gegen über stehen, ist das was anderes, als wenn eine Gestalt z.B. auf dich agressiv zukommt.
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: Bei dem Jogger war es ein komplizierterer Fall - ein junger Mann ist mir zu Hilfe gekommen und hat die Polizei gerufen - ich hab den Hund festhalten können und der Jogger ist abgehauen und ich hatte eine 1A-Zeugenaussage - von einem Zeugen, für den sich der Hund gar nicht interessiert hatte.
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: : Nein mal im Ernst, wie gesagt, es kommt auf den Fall und die Richter an. Was ich Eingangs geschrieben habe hat schon so seinen Sinn krass gesagt und wenn man die eigentliche Rechtssprechung allgein, also nicht Fallbezogen auslegt.
: : Es gab da schon ganz andere Gerichtsurteile und da war der HF im Nachsehen.
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: Ich weiß - siehe Schäferhund, der den Jungen in die Hand gebissen hat, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte.
: Es kommt wohl auch immer auf die genauen Umstände an und wie sich der Hund verhält, wenn Beamte dazukommen.
Letzters will ich nicht abstreiten, das hat zwar einen gewissen Aussagewert, aber lässt nicht auf das Abwehrverhalten des Hundes in bedrohlichen Situationen schliessen.
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: : : Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))
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: : : Wer, ich? Wenns brenzlig wird, gehe ich diskret auf die Seite - und was die Polizei betrifft, schon mal ´nen Hooligan gesehen, der die Polizei verklagt und nicht hunderte Gegenaussagen hat?
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: : Bis man an den Falschen kommt :-)))
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: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - kennst Du das?
Sicher :-))
Man kann aber auch sagen - Wer den besseren Anwalt hat :-))
Gruss Dogman