Hund in Wald + Flur / Leinenzwang?
04. April 2001 10:15

Hallo zusammen,

ich wohne in Hamburg und bin mit meiner Hündin auch gelegentlich in Schleswig-Holstein und Niedersachsen in Feldmark und Wald unterwegs. Wie sieht's rein rechtlich mit dem Anleinzwang aus? Wann und wo MUSS angeleint werden? - Immer, manchmal, kommt drauf an? -

Gruß, Susanne007


04. April 2001 10:31

Hallo Susanne!

Stand neulich vor einem ähnlichen Problem ;-) (siehe "Auskunft über Förster/Jagdpächter" etwas weiter unten)

Es ist wohl so, dass das von Gemeinde zu Gemeinde (oder Stadt) unterschiedlich ist - jede kann Freilauf nach eigenem "Geschmack" erlauben oder verbieten.
Da müsstest Du Dich mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen - die können es Dir ganz genau sagen. Auch, wenn z.B. zu Brut- und Setzzeiten besondere Regelungen gelten.

Viele Grüsse
heidrun+C

04. April 2001 10:30

Hallo Susanne,

auf jeden Fall zwingend zwischen März und Juli. Bei den anderen Monaten bin ich mir nicht ganz sicher. Wir sind gestern dreimal im Wald kontrolliert worden, obwohl sich jeder Hase über meine beiden Wuschelmonster totlachen würde...

Liebe Grüße,
die Landeier Tatjana und Anhang

04. April 2001 10:39

Hi!
Bei uns ist auf allen Grünflächen + Wald Leinenzwang, es sei denn, der Bereich ist als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen (dann aber auch ganzjährig). Ich kenne es aus Schleswig-Holstein so, daß der Bereich zwischen den Feldern ja entweder dem Bauern oder der Gemeinde gehört. Wenn es Gemeindeland ist, ist dort (eigentlich) Leinenzwang, beim Bauern liegt es in seinem Ermessen (sich mit ihm gutstellen und vorher fragen). Naturstrände sind immer für Hunde freigegeben. Aber wie Heidrun sagt, das ist je nach Gemeinde verschieden, also vorher sicherheitshalber fragen. Viele Grüße, Amelie