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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
hund tot gebissen
07. April 2001 10:06

hi jana,

mein von herzen ausgesprochenes beileid - trotzdem ist mein folgender bericht nüchtern, um andere hunde zu retten:

So grausam es ist: ggfls. von blut auf der stra8e (nachweis des ortes des geschehens) photo machen, toten hund zum tierarzt - bescheinigung holen, daß durch biß gestorben, anzeige persönlich aufgeben, am besten toten hund mitnehmen (da kann kein polizist so tun, als wäre nichts gewesen), toten hund dann kühl halten, montag zum amtstierarzt bringen, zeigen, daß er tot ist, und auch den täter nennen.

bei der polizei unbedingt erwähnen, daß maulkorb und leinenzwang mißachtet wurde. auch beim amtstierarzt.

übrigens: damit die sache nicht nur unter sachbeschädigung läuft: falls du vor trauer etc. kopfschmerzen, bauchweh, etc. bekommst (also körperliche symptome - rein psychisch reicht nicht): zum arzt, bescheinigen lassen und die anzeige auf körperverletzung erweitern (hört sich blöd an, aber menschliche leiden zählen mehr als der tote hund - nicht für uns, aber für die justiz).

falls zeugen des vorfalles vorhanden: bitten, zur polizei mitzukommen oder sie zumindest mit vollem namen und adresse benennen.

beim amtstierarzt kannst du, wenn die leute wirklich so ignorant sind, beantragen, daß sie ein hundehaltungsverbot bekommen, dann muß der hund in andere hände (nicht unbedingt eingeschläfert werden - er kann ja in anderen händen sicherer gehalten werden, dann müßte er ja nicht wegen dieser verantwortungslosen halter sterben. denn der tod dieses hundes macht auch keinen anderen mehr lebendig).

hoffentlich erreichts du etwas

traurige grüße
heidrun


07. April 2001 20:19

Danke schön für die Antworten und Beileidsbekundungen!!!
Anzeige bei Polizei und Veterinäramt vorgenommen, hauptsächlich kann man (ich) jedoch nur zivilrechtlich etwas unternehmen; wird jetzt auch in Angriff genommen!
Ich bin gespannt, ob das etwas beim Tierhalter ausmacht...und hoffe, dass der Hund in Zukunft zum Wohle anderer Tiere und Menschen nur noch mit Maulkorb und an der Leine geführt werden darf!
Vielen Dank: Jana

20. April 2001 17:39


Es ist natürlich sehr Schade um deinen Hund, aber ich muß trozdem mal etwas dagegen sagen.

: Ganz toll!!!
Da sind nun angeblich alle gegen Maulkorb-und Leinenzwang, aber darauf bestehen tut ihr trozdem!?! Ehrlich gesagt finde ich das ziemlich Sch...!
Außerdem weiß doch keiner wie dazu gekommen ist (wie sich der Yorkie benommen hat). Bei uns gibt es sehr viele Yorkies und die benehmen sich nicht gerade wie normale "Hunde".
Einige sind jetzt bestimmt sauer, wenn ich das Sage, aber ich tu es trozdem.
Denkt zumindest mal darüber nach


20. April 2001 18:36

Tach Fin,
Maulkorb-und Leinenzwang generell nach Rassen gelistet ist keine tolle Sache, dagegen wird hier gekämpft. Wenn der Hund dies aber auferlegt bekommen hat, weil er berechtigt als gefährlich eingestuft wird, die Auferlegung nicht eingehalten wird und in der Folge ein Hund durch Biss sterben muss, kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Wie es genau gewesen ist, richtig, das weiß keiner. Trotz allem, auch wenn der Yorkie hysterisch gebellt hat, ist das noch lange keine Berechtigung für einen Angriff mit Tötungsfolge.
Wenn eine Maulkorbpflicht nicht eingehalten wird und darum ein Hund sterben muss, bestätigt das nur, dass eine übervorsichtige Maulkorbpflicht berechtigt ist und führt somit gegen alle Bemühungen, die Leinen- und Maulkorbpflicht nur dort anzuweisen, wo sie berechtigt ist.
Mina

21. April 2001 15:21

: Tach Fin,
: Maulkorb-und Leinenzwang generell nach Rassen gelistet ist keine tolle Sache, dagegen wird hier gekämpft. Wenn der Hund dies aber auferlegt bekommen hat, weil er berechtigt als gefährlich eingestuft wird, die Auferlegung nicht eingehalten wird und in der Folge ein Hund durch Biss sterben muss, kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

Wenn das der Fall ist, gebe ich dir natürlich recht!! Aber wie schon gesagt: Du weißt es nicht!

Trotz allem, auch wenn der Yorkie hysterisch gebellt hat, ist das noch lange keine Berechtigung für einen Angriff mit Tötungsfolge.

Nein natürlich nicht! Aber vielleicht hat der Yorkie ja nicht nur gebellt, sondern den Hund angegriffen. Sebst dann wäre es natürlich noch immer kein normales Verhalten, aber doch noch irgendwo verständlich. Und eins darfst du dabei auch nicht vergessen. Was für einen großen Hund eine etwas tiefere Bisswunde ist, kann für einen kleinen Hund den Tod bedeuten.

: Wenn eine Maulkorbpflicht nicht eingehalten wird und darum ein Hund sterben muss, bestätigt das nur, dass eine übervorsichtige Maulkorbpflicht berechtigt ist und führt somit gegen alle Bemühungen, die Leinen- und Maulkorbpflicht nur dort anzuweisen, wo sie berechtigt ist.
: Mina


21. April 2001 17:38

Tach auch Fin,

: Nein natürlich nicht! Aber vielleicht hat der Yorkie ja nicht nur gebellt, sondern den Hund angegriffen. Sebst dann wäre es natürlich noch immer kein normales Verhalten, aber doch noch irgendwo verständlich. Und eins darfst du dabei auch nicht vergessen. Was für einen großen Hund eine etwas tiefere Bisswunde ist, kann für einen kleinen Hund den Tod bedeuten.

Richtig, oftmals werden die Kleinen eher in den Tod gedrückt, statt gebissen. Natürlich ist hier alles spekulativ, denn wir beide wissen nicht, wie es wirklich war. Vielleicht war es gar kein Biss, nicht selten sterben Tiere vor Schreck. Aber das ließe sich immerhin feststellen. Eine Anzeige aufgrund des Vorfalls ohne TA-Report oder Zeugen würde ich auch nicht befürworten.
Trotzdem ... die Möglichkeiten eines Erdrückens oder Herzversagens gegenüber der Möglichkeiten eines Todbisses sind geringer, insbesondere aufgrund der geposteten Mitteilung. Davon ausgehend, dass dies wahrheitsgemäß ist.

Mina