Hi Malaika,
ich kann Dir nur für NRW antworten:
Hier würde für dich gelten:
Als Halterin eines Goldis hast du einen sog. 20/40 Hund. Er muß versichert sein, gechipt, der Halter muß ein Polizeiliches Führugszeugnis vorlegen und den sog. Sachkundenachweis ablegen bei zust. Amtstierarzt. Der Sachkundenachweis ist eine theoretische Prüfung ähnlich der Theorie beim Autoführerschein. Er besteht aus ca. 100 Fragen rumd um die HUnd-Menschbeziehung. Man bekommt in vorher ausgehändigt, kann lernen und muß dann beim Tierarzt aus diesen 100 Fragen 36 (glaub Ich) beantworten, von denen nur ein bestimmter Prozentsatz falsch sein darf.
Deine BHP würde dir hier nichts nützen.
Dann gibt es hier noch den Wesenstest für dier "Anlagen"-Hunde oder auffällig gewordene Hunde.
Er gliedert sich in Mehrere teile. Eimal nur zur Maulkorbbefreiung und einmal zur Maulkorb-/Leinenzwangbefreiung. Wird auch beim Amtstierarzt abgelegt.
Der Wesenstest einiger Rassehundevereine wird auch anerkannt.
Zudem sind u.a. Bestrebungen der IG-unabhängiger HUndeschulen in Gange einen bundesweit anerkannten Hundeführerschein einzuführen, der den Wesenstest als Endziel ersetzen soll.
Zur Zeit sind die Bestimmugen von Bundesland zu Bundesland ja noh recht unterschiedlich.
Grüße Doris