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Haftungsfrage?

geschrieben von sabine & Simbär(YCH) 
Haftungsfrage?
23. April 2001 08:44


Hallo Ihr,

ich stelle mal folgenden Fall zur Diskussion:

Hund wird vor einem Geschäft angebunden (da ist so ein Haken in der Wand und ein entsprechendes Hinweisschild...) und ich gehe einkaufen

a) der Hund wird provoziert und fängt das Toben an. Der Haken hält den tobenden Hund nicht und Hund kommt frei....
Wer haftet? ich, weil mein Hund doch nicht so lieb war, wie ich immer gedacht habe... das Geschäft, weil es ja nicht mein Haken/Fahrradständerr etc. wahr und ich die Stabilität vorher nicht prüfen kann oder muß ich das vorher prüfen.....

b) meine gerade mal 14 Tage alte Leine reißt/bzw. Karabiner bricht ab/Halsband geht auf. Kann ich hier im Rahmen der Produkthaftung den Hersteller belangen. Ich bin als HF für die Haltbarkeit von Leine/Halsband verantwortlich (alte griffige - weil riesige -Lieblings(Leder)leine etc..)

c) während der Hund da liegt, geht ein Mensch - sowohl Kind wie Erwachsendner - auf zu ihn, streichelt ihn und der Hund schnappt, da er in dieser für ihn stressigen Situation einfach nicht angefaßt werden will.
In wie weit muß ich für das Fehlverhalten der Menschen (hätten die den Hund einfach angefaßt, hätte er nicht geschnappt) voll haften..... Ich frage, weil wir das im Urlaub öfter hatten...

d) wenn jetzt a und b zusammen kommen, wird´s echt schwierig...

Mir scheint es gerade aus Haftungsgründe wichtig zu wissen, in wie weit ich mich schuldig machen, wenn ich den in der Regel friedlichen (das setze ich jetzt voraus) Hund angebunden alleine lasse bzw. was für Risiken ich eingehe, wenn etwas passiert....

Danke für Eure Meinung



23. April 2001 11:25

Hallo Sabine,

rein von Gefühl her, würde ich mal sagen, der Hundehalter. Auch wenn ich es bei manchen Sachen, wie wenn fremde Erwachsene Leute den angebundenen Hund anfassen müßen, eigentlich überhaupt nicht einsehe.

Aber bei der derzeitigen Stimmungslage haste als Hundehalter, wenn etwas passiert eh fast immer die A... karte gezogen.

Würde mich allerdings auch interessieren, ob ein Rechtsexperte dazu noch andere Auskünfte geben kann.

viele Grüße
sabine+spike

23. April 2001 11:42

Hallo Sabine,

: Aber bei der derzeitigen Stimmungslage haste als Hundehalter,
: wenn etwas passiert eh fast immer die A... karte gezogen.

Stimmt absolut. Der Rechtsanwalt, der bei uns auf den letzten beiden Ausbildungsleiterseminaren war, beginnt seinen Vortrag immer mit "Als Hundehalter stehen Sie heute immer mit einem Bein im Knast...". Und wenn sich zwei Hunde untereinander fetzen, hat jetzt meistens der die schlechteren Karten, der den größeren Hund hat, außer, er hat zuufälligerweise eine Menge Zeugen, die das Gegenteil behaupten können.


: Würde mich allerdings auch interessieren, ob ein Rechtsexperte dazu noch andere Auskünfte geben kann.

Lt. Ausführungen dieses Rechtsanwaltes haftest Du selbst dann, wenn Dein Rottweiler sich jemanden zur Brust nimmt, der über einen verschlossenen und blickdichten 1,80 m hohen Zaun krabbelt. Zum einen müßtest Du erst einmal beweisen, daß betreffende Person eine Straftat begehen wollte (hat er ja nicht, wenn der Rotti dieses verhindert), zum anderen gibt es dann immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel (wollte der Typ nur Deine Stallkanninchen klauen, ist es nunmal nicht gerechtfertigt, daß Dein Rotti ihm dafür in den Allerwertesten beißt).

Viele Grüße

Antje

23. April 2001 12:00

Hallo Antje,

es gab sogar mal den Fall, wo der Hund den Einbrecher IM HAUS angegriffen hat (sein Job, logisch) und die Halter mussten für den Einbrecher haften!

Ich weiss allerdings nicht mehr, wann ich das wo gehört habe, nur dass es passiert ist.

Ingrid und Sina

23. April 2001 12:22

Hallo Antje,

: es gab sogar mal den Fall, wo der Hund den Einbrecher IM
: HAUS angegriffen hat (sein Job, logisch) und die Halter mussten
: für den Einbrecher haften!

Stimmt, und es kommt oft vor, daß so ein gebissener Einbrecher Strafanzeige stellt, eigentlich immer, denn so hoffen die meisten, vor Gericht etwas besser aus ihrer Misere herauszukommen. Der Rat eines Juristen war der, einen vom Hund gestellten Einbrecher immer laufen zu lassen, denn freiwillig zur Polizei geht kaum einer ("Ich wollte gerade dort einbrechen, und da hat mich doch der Hund in den A..... gebissen..." *grins*), hingegen würden die meisten überführten Einbrecher zum juristischen Gegenangriff ansetzen. Und ist der Hund ein "Echter" und meint es ernst, dann kommt der Typ bestimmt nicht wieder...

Viele Grüße

Antje

23. April 2001 12:23

Sorry, meinte natürlich "Hallo Ingrid..."