: Hallo Cindy,
:
: von wann sind deine Infos daß das Ausstellungsverbot gestrichen wurde? Meine infos die ich vor ca 3 Wochen vom VDH erhalten haben besagen nur daß im Moment noch kein Ausstellungsverbot besteht, allerdings erhielt ich auch den Hinweis daß sich das innerhalb der nächsten Monate warscheinlich ändern wird, und dann keine "illegal"im Ausland kupierten Hunde mehr zu Ausstellungen/Prüfungen zugelassen werden. Die Hunde die im Ausland geboren und dort legal kupiert wurden sind dabei ausgenommen und können weiterhin ausgestellt werden. Es wird also nur die in Deutschland gezogenen und im Ausland kupierten Hunde betreffen. Das war die Auskunft des VDH die ich vor ca. 3 Wochen auf Nachfrage erhielt.
:
: Gruß Kerstin
Hallo Hundefreunde,
schreibe hier zum erstenmal. Da wir im Ausland (I)leben wollte ich mich mal zum Ausstellungsverbot melden. Zu finden beim BMI:
§ 12 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen
anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist."
b) Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
"4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist."
Also mir hat man immer von einem GENERELLEM Ausstellungsverbot erzaehlt, da auch die Standards (D) geaendert wurden und/oder werden, betrifft das Ausstellungsverbot doch wohl auch uns "Auslaender".....oder?
Viele Gruesse an alle, habt hier echt tolle Foren, lese schon seit Stunden.
Luise