guten Morgen,
heute im General-Anzeiger:
Rasselisten der LHV Schleswig-Holstein nichtig. Die Gefährlichkeit von Hunden lasse sich nicht an ihrer Rassezugehörigkeit festmachen. Der einzige zulässige Maßstab bei der Bewertung sei "indivduelles Tun der Halter und der Hunde". Az 4 K 8/00
NRW - Kampfhundsteuer, Abgabe sei rechtmäßig. eine Stadt dürfe mit der erhöhten Hundesteuer auch versuchen, das Halter gefährlicher Tiere einzudämmen. Welche Hunde des erhöhten STeuersatz unterlägen, könne die Stadt regeln (AZ 14 B 472/01)
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