: Die Gesetze sind nicht nur vor Kanton zu Kanton verschieden, sie
: werden auch unterschiedlich gehandhabt.
: Am besten fragst du mal bei der Gemeinde nach, wie das bei euch
: eigentlich läuft, bzw., welcher Waldhüter/Förster zuständig ist,
: dann kannst du die Person direkt fragen.
: Hallo Sarah,
Danke für deine Antwort.Habe ich schon gemacht und im Kt Aargau sieht es so aus:
- im Wald müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- ausgenommen sind Hunde auf ausgebauten Waldwegen unter direkter
aufsicht ihres Führers und Jagdhunde beim jagdlichen Einsatz.
- ausgenommen sind ferner Hunde bei Dressurübungen, denen Gemeinderat und Jagdpächter von Fall zu Fall oder generell zugestimmt haben.
- die jagdberechtigten und die Organe der Jagdpolizei sind befugt
Hunde von über 36cm Risthöhe, die ohne Begleitung im Wald oder mindestens 200 m vom nächsten Haus entfernt im Felde getroffen werden, zu beseitigen, wenn der Eigentümer verwarnt worden oder nicht
bekannt ist.
- andere Hunde sowie als solche gekennzeichnete Sanitäts- Polizei- oder Militärhunde dürfen nur beseitigt werden, wenn sie bei der
Verfolgung von Wild getroffen werden und der Eigentümer verwarnt worden oder nicht bekannt ist.
- beim Reissen von Wild betroffene Hunde dürfen von den in Abs.1 genannten Berechtigten in jedem Fall auf der Stelle geschossen werden.
In der DOK Sendung über Hans Schlegel behauptet er: in der
Schweiz müssen die Hunde im Wald an der Leine geführt werden.Ich
werde ihm ein mail schreiben und fragen. Der Kt Aargau ist noch
nicht "die ganze Schweiz".
Evelyne
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