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Leinenpflicht in schweizer Wälder

geschrieben von Evelyne(YCH) 
Leinenpflicht in schweizer Wälder
30. Mai 2001 12:04


Gibt es tatsächlich ein gesamtschweizerischer Leinenpflicht in allen Wälder?Ich habe verschiedene Gesetze im internet abgeklappert: Jagdgesetze, Waldgesetze usw und nichts gefunden.Wo finde ich dieses
Gesetz? Bis jetzt habe ich immer die Schilder "Bitte Hunde an der Leine führen" respektiert und mein goldi an der Schleppleine genommen.

30. Mai 2001 12:37

Hallo Evelyne,
so viel ich weiss, steht im Jagdgesetz folgendessad smileysinngemäss)
-Hunde sind an der Leine zu führen, ausser auf ausgebauten Waldwegen, unter direkter Aufsicht des Hundeführers.-
Das bedeutet, dass der Hund natürlich nicht ohne Leine im Wald herumstöbern, oder sich 2o /3o Meter vor oder nach Dir bewegen kann. Unter ausgebauten Waldwegen verstehe ich die Wege, auf denen die Jäger mit ihren Autos durch den Wald fahren. (Früher waren die ja auch noch zu Fuss anzutreffen).
Vielleicht haben wir Glück, und es meldet sich ein Schweizer Weidmann, der uns das ganz genau sagen kann.
Viele Grüsse Barbara F.


30. Mai 2001 17:13

: Hallo Evelyne,
: so viel ich weiss, steht im Jagdgesetz folgendessad smileysinngemäss)
: -Hunde sind an der Leine zu führen, ausser auf ausgebauten Waldwegen, unter direkter Aufsicht des Hundeführers.-
Hallo Barbara,
tja und an diesen ausgebauten Waldwegen steht ziemlich sicher ein
Schild "Bitte Hunde an der Leine führen". Streng genommen spaziere ich und mein Hund ohne Leine schon 13 Jahren "gesetzwidrig"in einem "Wäldli" am Flussufer ohne je ein wildes Tier getroffen zu haben bis auf paar Enten, natürlich auch kein Jäger.
Hoffe auch dass uns ein Schweizer Weidmann uns ganz klar sagen kann
wo was wie. Ich habe noch einmal das Jagdgesetz heruntergeladen und
nichts gefunden. Schliesslich bin ich Hundehalterin und nicht Jägerin.
Vielen Dank noch für deine Antwort und liebe Grüsse
Evelyne

31. Mai 2001 06:57

Hoi Eveline
Da kommt der Knatönligeist wieder einmal zum Zug. Es ist nämlich Von Kanton zu Kanton verschiden. Im Kanton Thurgau zum Beispiel kann Dir kein Jäger verbieten den Hund im Wald laufen zu lassen solange er keinem Wild nachhetzt, das hat mir ein Jäger gesagt, aber wenn er ihn dabei erwischt kann er ihn ohne Verwarnung abschiessen. Beweise also dem Gericht, wenn es hart auf hart kommt dass Dein Hund nicht gejagt hat. Zudem ist dann Dein Hund schon abeknallt. Ich sorge dafür, dass meine beiden im Wald nicht mehr als 10 Meter von mir weg sind. So hatte ich bisher am wenigsten Ärger.
Liebe Grüsse
erika


04. Juni 2001 20:00

Die Gesetze sind nicht nur vor Kanton zu Kanton verschieden, sie
werden auch unterschiedlich gehandhabt.
Am besten fragst du mal bei der Gemeinde nach, wie das bei euch
eigentlich läuft, bzw., welcher Waldhüter/Förster zuständig ist,
dann kannst du die Person direkt fragen.
Unser Waldhüter ist ein sehr netter Mensch, der nichts dagegen hat,
wenn erzogene Hunde im Wald freilaufen und deshalb laufen hier
die meisten Hunde frei, allerdings habe ich hier auch noch nie
Wild gesehen.

Sarah

05. Juni 2001 05:43

: Die Gesetze sind nicht nur vor Kanton zu Kanton verschieden, sie
: werden auch unterschiedlich gehandhabt.
: Am besten fragst du mal bei der Gemeinde nach, wie das bei euch
: eigentlich läuft, bzw., welcher Waldhüter/Förster zuständig ist,
: dann kannst du die Person direkt fragen.

: Hallo Sarah,
Danke für deine Antwort.Habe ich schon gemacht und im Kt Aargau sieht es so aus:

- im Wald müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- ausgenommen sind Hunde auf ausgebauten Waldwegen unter direkter
aufsicht ihres Führers und Jagdhunde beim jagdlichen Einsatz.
- ausgenommen sind ferner Hunde bei Dressurübungen, denen Gemeinderat und Jagdpächter von Fall zu Fall oder generell zugestimmt haben.
- die jagdberechtigten und die Organe der Jagdpolizei sind befugt
Hunde von über 36cm Risthöhe, die ohne Begleitung im Wald oder mindestens 200 m vom nächsten Haus entfernt im Felde getroffen werden, zu beseitigen, wenn der Eigentümer verwarnt worden oder nicht
bekannt ist.
- andere Hunde sowie als solche gekennzeichnete Sanitäts- Polizei- oder Militärhunde dürfen nur beseitigt werden, wenn sie bei der
Verfolgung von Wild getroffen werden und der Eigentümer verwarnt worden oder nicht bekannt ist.
- beim Reissen von Wild betroffene Hunde dürfen von den in Abs.1 genannten Berechtigten in jedem Fall auf der Stelle geschossen werden.
In der DOK Sendung über Hans Schlegel behauptet er: in der
Schweiz müssen die Hunde im Wald an der Leine geführt werden.Ich
werde ihm ein mail schreiben und fragen. Der Kt Aargau ist noch
nicht "die ganze Schweiz".
Evelyne

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