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Hundegebell in der Eigentumswohnung

geschrieben von Mario Laufenbergs(YCH) 
Hundegebell in der Eigentumswohnung
31. Mai 2001 19:02

Ich besitze seit ca.2 Jahren eine Eigentumswohnung ( Paterre mit großen eigenen Garten ) in einen sechs Pateien Haus .Mein Hund ist mit uns zusammen eingezogen und plötzlich nach 2 Jahren beschweren sich einige Nachbarn über das bellen des Hundes.Meine Frage lautet : Ist es den Nachbarn möglich , Rechtliche Schritte einzuleiten , da der Hund aber nur anschlägt wenn es an der Haustür klingelt oder er den Nachbars Hund sieht .

31. Mai 2001 19:45

: Ich besitze seit ca.2 Jahren eine Eigentumswohnung ( Paterre mit großen eigenen Garten ) in einen sechs Pateien Haus .Mein Hund ist mit uns zusammen eingezogen und plötzlich nach 2 Jahren beschweren sich einige Nachbarn über das bellen des Hundes.Meine Frage lautet : Ist es den Nachbarn möglich , Rechtliche Schritte einzuleiten , da der Hund aber nur anschlägt wenn es an der Haustür klingelt oder er den Nachbars Hund sieht .


Hallo Mario,

rein rechtlich sieht es so aus: Nach mehreren Gerichtsurteilen ist es keine Belästigung, wenn der Hund beim Klingeln einmal kurz anschlägt. Kläfft Dein Hund allerdings anhaltender, könnte es schwierig werden.

Zum zweiten ist es so, das Hundehaltung nicht der einen Partei erlaubt und der anderen verboten werden kann, wenn nicht massive Gründe wie Verunreinigung, Gefährdung der Nachbarn, anhaltende Lärmbelästigung dafür sprechen würden.

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, dem Hund das unruhige Verhalten abzugewöhnen, wenn er den Nachbarhund sieht. Und vorsichtshalber würde ich nach 22 Uhr und während der Mittagszeit die Klingel einfach abstellen, damit in dieser Zeit Ruhe ist.

Außerdem wäre es vielleicht nicht verkehrt, mit den Nachbarn mal zu sprechen und 1. guten Willen zu zeigen und 2. zu erklären, wann Dein Hund sich warum wie verhält und das Du versuchen wirst, das einzudämmen.

Grüße, Gaby


31. Mai 2001 20:03

Hi Mario

Das Problem hatten wir auch. Allerdings hat sich nur ein Eigentümer beschwert und alle anderen Eigentümer haben sich mit uns solidarisiert, sodass er bei der Eigentümerversammlung im Regen stand. In unserem Fall war es keine konkrete Beschwerde, d.h. keine Lärmbelästigung etc. Es ging lediglich um die Anwesenheit unseres Hundes.

Versuche es mit einem klärenden Gespräch. Sofern nicht mehr sinnvoll, würde ich Dir raten, vorsorglich einen Anwalt zu konsultieren. Ein Beratungsgespräch dürfte in diesem Fall nicht 100,00 DM brutto überschreiten.

Weiter unten habe ich Dir einen Link gesetzt.

Viele Grüße

Porcha & Dino





01. Juni 2001 09:53

Meine Frage lautet : Ist es den Nachbarn möglich , Rechtliche Schritte einzuleiten , da der Hund aber nur anschlägt wenn es an der Haustür klingelt oder er den Nachbars Hund sieht .

Grundsätzlich kann die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschließen, die Hundehaltung zu verbieten.
Mein Tip: Falls Ihr einen fähigen Verwalter habt, kann der Dich kostenfrei über die Rechtslage aufklären.
Grüße
Sylle


02. Juni 2001 20:32

Hallo Mario,

leider hat ein Wohnungseigentümer in dem Punkt weniger Rechte als ein Mieter ! Wenn die anderen mehrheitlich beschliessen, dass keine Hunde mehr geduldet werden, hast Du verloren. Da kommt es auch gar nicht drauf an, ob Dein Hund jetzt übermässig oder zu unmöglichen Zeiten bellt oder nicht. Dass sie das zwei Jahre geduldet haben, spielt auch keine Rolle (ganz anders wär's bei Miete).
Was natürlich nicht geht, ist nur DEINEN Hund rausschmeissen zu wollen, ein Hundeverbot gibt es nur generell oder gar nicht (wenn Deiner keine Zumutung ist ).
Deshalb musst Du unbedingt versuchen, mit den meisten Nachbarn gut klarzukommen und Ärger zu vermeiden. Solange die Stänkernden in der Minderheit sind, können sie nichts machen.

Viele Grüsse, Barbara & Aikan