: Ich besitze seit ca.2 Jahren eine Eigentumswohnung ( Paterre mit großen eigenen Garten ) in einen sechs Pateien Haus .Mein Hund ist mit uns zusammen eingezogen und plötzlich nach 2 Jahren beschweren sich einige Nachbarn über das bellen des Hundes.Meine Frage lautet : Ist es den Nachbarn möglich , Rechtliche Schritte einzuleiten , da der Hund aber nur anschlägt wenn es an der Haustür klingelt oder er den Nachbars Hund sieht .
Hallo Mario,
rein rechtlich sieht es so aus: Nach mehreren Gerichtsurteilen ist es keine Belästigung, wenn der Hund beim Klingeln einmal kurz anschlägt. Kläfft Dein Hund allerdings anhaltender, könnte es schwierig werden.
Zum zweiten ist es so, das Hundehaltung nicht der einen Partei erlaubt und der anderen verboten werden kann, wenn nicht massive Gründe wie Verunreinigung, Gefährdung der Nachbarn, anhaltende Lärmbelästigung dafür sprechen würden.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, dem Hund das unruhige Verhalten abzugewöhnen, wenn er den Nachbarhund sieht. Und vorsichtshalber würde ich nach 22 Uhr und während der Mittagszeit die Klingel einfach abstellen, damit in dieser Zeit Ruhe ist.
Außerdem wäre es vielleicht nicht verkehrt, mit den Nachbarn mal zu sprechen und 1. guten Willen zu zeigen und 2. zu erklären, wann Dein Hund sich warum wie verhält und das Du versuchen wirst, das einzudämmen.
Grüße, Gaby