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Berliner Zeitung
02. Juni 2001
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Für Hunde darf gebremst werden: Nach einem Auffahrunfall konnte von einer Fahrerin, die wegen eines Dackels abrupt gebremst hatte, der Auffahrende keinen Schadensersatz verlangen. Der Abstand zwischen ihrem Auto und dem folgenden sei groß genug gewesen, um den Zusammenstoß zu verhindern, entschied das Kammergericht Berlin (Az. 12 U 9571/98).