Hallo,
Eigentümergemeinschaften ( man meide sie wie die Pest!) haben etwas merkwürdige Regeln, die sich nach dem Wohnungseigentümergesetz richten müssen. Dieses Gesetz läßt einen gewissen Spielraum, für manche Entscheidungen auf der Eigentümerversammlung ( mindestens 1 mal im Jahr vorgeschrieben) reicht eine einfache Mehrheit, für manche müssen alle Eigentümer zustimmen.
ABER auch wenn alle Eigentümer dieser Hausordnung zugestimmt haben sollten, so ist ein Besuchsverbot für Hunde unter 4 ( 8?) zusammenhängenden Wochen sittenwidrig und hat damit keinen Bestand!
Die Hausverwaltung spielt sich gerne auf, hat aber den Eigentümern eigentlich nicht viel zu sagen, denn sie wird von der Eigentümergemeinschaft eingesetzt, ist also deren Diener und nichts anderes! Und die Hausmeisterin ist auch nur eine Angestellte bzw. Dienerin der Eigentümer, hat denen also auch nichts zu sagen.
Deine Eltern sollen sich von diesen Idioten, denen sie ihr Gehalt bezahlen (!!!) bloß nichts sagen lassen!
Was sagen die anderen Eigentümer dazu? Wann ist die nächste Eigentümerversammlung? Was steht in der Hausordnung? Wenn sowas mit dem Besuchsverbot drinsteht ist sie ungültig weil sittenwidrig.
Die Hausverwaltung kann deinen Eltern gar nichts und dir auch nicht, denk dran.
Gründe für einen Rausschmiß aus einer Eigentümerversammlung sind extrem schwerwiegend, z.b. das Hausgeld über lange Zeit nicht bezahlen oder die Hausmeisterin erwürgen. Also Kapitalverbrechen oder Pleite!
Ich würde dir folgendes vorschlagen: bloß nicht zum Mieterverein wie jemand erzählte, die schmeißen euch als Eigentümer hochkant raus und lachen sich tot :-)))).
Die billigste Methode: kauf dir das WEG, Wohnungseigentumgesetz, gibts wunderbar kommentiert, kostet unter 30.-, such dir das raus und knalls den Leuten um die Ohren.
Die sicherere Methode: der von euch, der eine Rechtsschutzversicherung hat ( muß Wohnungseigentum einschließen) geht zum Anwalt, der auf WEG spezialisiert ist und läßt einen geharnischten Brief an die Hausverwaltung schreiben. Bissl drohen, man kann sie sonst beid er nächsten EV absetzen.
Oder ihr schaltet auf stur, nehmt den Hund mit ins Haus und wartet ab, was passiert. Notfalls dann zum Anwalt.
Keine Angst, die können euch gar nichts und sowas auch nicht verbieten.
Gruß
Andreas
PS: es ist in diesem Fall damit zu vergleichen, daß keine rothaarigen Besucher mehr das Haus betreten dürfen.