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Kein Besuch mehr?

geschrieben von Angelik(YCH) 
Kein Besuch mehr?
13. Juli 2001 15:47


Hallo,
ich hoffe sehr, dass mir Jemand einen Rat geben kann!

Habe ein riesen Problem weiß aber nicht einmal wen ich um Rat frangen soll. Daher bin sehr froh, dass so etwas über's Internet möglich ist.

Nun zu meinem Problem:
Ich habe eine 1 Jährige Dobermannhündin und lebe mit meinem Freund zusammen. Meine Eltern haben eine EIGENTUMSWOHNUNG in der Stadt. Und ich besuchte sie mit dem Hund. Etwa nach 2-3 Monaten krigten meine Elter einen Brief von der Hausverwaltung in der stand, dass sie doch bitte schauen sollten das der Hund nicht zuviel Dreck macht und nich bellt. (Was ich persönlich nicht verstehe da ich mit dem Hund nur rein, in den Aufzug stieg und dann auch raus ging). Etwa 1 Monat später krigten Sie wieder einen Brief von der Hausverwaltung in dem Stand, dass Hundehaltung und jetzt kommts BESUCH MIT HUNDEN laut Hausordnung nicht erlaubt ist. Es werden nur Hunde geduldet die vor 1989 im Haus waren. Ich besuchte meine eltern noch ca. 2 Wochen da spach mich die Hausmeisterin an und sagte, dass wenn ich das nicht unterlasse sie sich gezwungen sieht es der Hausverwaltung zu melden. Seit dem besuche ich meine Eltern 1-2 mal im Monat bei schönem Wetter nehme ich den Hund mit und gehe mit den Eltern in den Park gassi. Meine Mom bringt dann einen Eimer mit Wasser raus und der Hund krigt es auf dem Bürgersteig, denn auf das Hausgrundstück darf sie nicht da sie ja Gerüche absetzt die dann andere Hunde anlocken ja, ja, (idiotisch oder?, es gibt Leute die gibts garnicht). Meinen Hund abgeben kämme für mich nicht in frage. Bin echt verzweifelt. Bitte um baldige Atwort.

Angelik


13. Juli 2001 16:27

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: Hallo,
: ich hoffe sehr, dass mir Jemand einen Rat geben kann!
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: Habe ein riesen Problem weiß aber nicht einmal wen ich um Rat frangen soll. Daher bin sehr froh, dass so etwas über's Internet möglich ist.
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: Nun zu meinem Problem:
: Ich habe eine 1 Jährige Dobermannhündin und lebe mit meinem Freund zusammen. Meine Eltern haben eine EIGENTUMSWOHNUNG in der Stadt. Und ich besuchte sie mit dem Hund. Etwa nach 2-3 Monaten krigten meine Elter einen Brief von der Hausverwaltung in der stand, dass sie doch bitte schauen sollten das der Hund nicht zuviel Dreck macht und nich bellt. (Was ich persönlich nicht verstehe da ich mit dem Hund nur rein, in den Aufzug stieg und dann auch raus ging). Etwa 1 Monat später krigten Sie wieder einen Brief von der Hausverwaltung in dem Stand, dass Hundehaltung und jetzt kommts BESUCH MIT HUNDEN laut Hausordnung nicht erlaubt ist. Es werden nur Hunde geduldet die vor 1989 im Haus waren. Ich besuchte meine eltern noch ca. 2 Wochen da spach mich die Hausmeisterin an und sagte, dass wenn ich das nicht unterlasse sie sich gezwungen sieht es der Hausverwaltung zu melden. Seit dem besuche ich meine Eltern 1-2 mal im Monat bei schönem Wetter nehme ich den Hund mit und gehe mit den Eltern in den Park gassi. Meine Mom bringt dann einen Eimer mit Wasser raus und der Hund krigt es auf dem Bürgersteig, denn auf das Hausgrundstück darf sie nicht da sie ja Gerüche absetzt die dann andere Hunde anlocken ja, ja, (idiotisch oder?, es gibt Leute die gibts garnicht). Meinen Hund abgeben kämme für mich nicht in frage. Bin echt verzweifelt. Bitte um baldige Atwort.
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: Angelik
: Hallo Angelika,
wenn deine Eltern die Wohnung gekauft haben würde ich mal nachschauen was in der Hausordnung die alle Besitzer aufstellen schriftlich
vermerkt wurde und einen Rechtsanwalt zur Prüfung geben kostet ca.30.-DM
Ferner glaube ich von einem Urteil zu wissen wo Besuch mit Hund nicht verboten werden darf. Gericht gibt darüber kostenlos Auskunft "Rechtsberatung" geht auch telef.
Nun möchte ich noch eines sagen wenn man sich nicht wehrt am Anfang
dann werden die Spielchen ausgedehnt.
MfG

13. Juli 2001 18:28

Hallo Angelika und Beatrix!

: (...) BESUCH MIT HUNDEN laut Hausordnung nicht erlaubt

Auf jeden Fall erstmal die Hausordnung besorgen und sorgfältig durchlesen. Sollte dort ausdrücklich tatsächlich auch ein Verbot für BESUCH MIT HUNDEN aufgeführt sein, könnte das durchaus wirksam sein, weil die Hausordnung beim Kauf der Wohnung vorliegt und damit mit akzeptiert wird. Ist dort jedoch nur ein allgemeines Verbot des HALTENS VON HUNDEN aufgeführt, dürften gelegentliche Besuche da keinesfalls drunter fallen.

: Gericht gibt darüber kostenlos Auskunft "Rechtsberatung" geht auch telef.

Letzteres stimmt nicht, da in Deutschland die Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten ist. Kostenlose Rechtsberatung durch das Gericht gibt es nicht! Manche Mietervereine oder Hauseigentümerverein geben ihren Mitglieder jedoch auch Auskünfte, falls du oder deine Eltern also im Mieterschutzbund sind oder ähnliches können sie dort nachfragen.

Gruß
Martina

13. Juli 2001 19:02

Grüß dich Angelik,
zu jeder Eigentumswohnanlage gehört auch eine Hausordnung, in der geregelt wird, ob Hundehaltung erlaubt ist oder nicht. Ja, das ist auch bei Eigentumswohnanlagen so, zumindest, wenn sie an eine Hausverwaltung angeschlossen sind, ergo im Falle einer Mehrfamilienanlage. Wenn nun der Erbauer der Anlage so *schlau* war, in der Hausordnung festzulegen, dass Tiere nicht erlaubt sind, muss die Hausordnung in dem Punkt innerhalb einer Mitgliederverwaltung gekippt werden, um das zu ändern. Dazu braucht es die Mehrheit der Stimmen, also über 50%. Und das bekommst du in einer Anlage, in der bisher keine Tiere waren, nicht hin. Man will das nicht.
Allerdings wurde auch schon versucht, gegen solche Hausordnungen gerichtlich vorzugehen. Es gab Fälle, in denen dem Besitzer Recht gesprochen wurde und auch andere.
Doch allerdings laut meinem Wissen kann dir niemand verbieten, Gäste mit Hunden zu empfangen, solange diese keinen Ärger, Schmutz oder Gebell verursachen. Dazu würde ich doch mal in der Hausordnung nachlesen, ob die Tierhaltung überhaupt ausdrücklich verboten ist. Oder ob dort gar etwas über Besucherhunde steht.
Liebe Grüße
Mina

13. Juli 2001 21:13

Hallo Angelik,

soweit ich weiß, sind Besucherhunde rechtlich erlaubt, aber natürlich auch mit gewissen Einschränkungen, wenn Tierhaltung nicht erlaubt ist. Hier noch ein Link, wo auch einige Gerichtsurteile zu "Besucherhunden" stehen.

[www.haus-und-grund-sh.de]

Viele Grüße
Bianca

13. Juli 2001 21:36

Hallo,

Eigentümergemeinschaften ( man meide sie wie die Pest!) haben etwas merkwürdige Regeln, die sich nach dem Wohnungseigentümergesetz richten müssen. Dieses Gesetz läßt einen gewissen Spielraum, für manche Entscheidungen auf der Eigentümerversammlung ( mindestens 1 mal im Jahr vorgeschrieben) reicht eine einfache Mehrheit, für manche müssen alle Eigentümer zustimmen.
ABER auch wenn alle Eigentümer dieser Hausordnung zugestimmt haben sollten, so ist ein Besuchsverbot für Hunde unter 4 ( 8?) zusammenhängenden Wochen sittenwidrig und hat damit keinen Bestand!
Die Hausverwaltung spielt sich gerne auf, hat aber den Eigentümern eigentlich nicht viel zu sagen, denn sie wird von der Eigentümergemeinschaft eingesetzt, ist also deren Diener und nichts anderes! Und die Hausmeisterin ist auch nur eine Angestellte bzw. Dienerin der Eigentümer, hat denen also auch nichts zu sagen.

Deine Eltern sollen sich von diesen Idioten, denen sie ihr Gehalt bezahlen (!!!) bloß nichts sagen lassen!

Was sagen die anderen Eigentümer dazu? Wann ist die nächste Eigentümerversammlung? Was steht in der Hausordnung? Wenn sowas mit dem Besuchsverbot drinsteht ist sie ungültig weil sittenwidrig.

Die Hausverwaltung kann deinen Eltern gar nichts und dir auch nicht, denk dran.
Gründe für einen Rausschmiß aus einer Eigentümerversammlung sind extrem schwerwiegend, z.b. das Hausgeld über lange Zeit nicht bezahlen oder die Hausmeisterin erwürgen. Also Kapitalverbrechen oder Pleite!

Ich würde dir folgendes vorschlagen: bloß nicht zum Mieterverein wie jemand erzählte, die schmeißen euch als Eigentümer hochkant raus und lachen sich tot :-)))).

Die billigste Methode: kauf dir das WEG, Wohnungseigentumgesetz, gibts wunderbar kommentiert, kostet unter 30.-, such dir das raus und knalls den Leuten um die Ohren.
Die sicherere Methode: der von euch, der eine Rechtsschutzversicherung hat ( muß Wohnungseigentum einschließen) geht zum Anwalt, der auf WEG spezialisiert ist und läßt einen geharnischten Brief an die Hausverwaltung schreiben. Bissl drohen, man kann sie sonst beid er nächsten EV absetzen.

Oder ihr schaltet auf stur, nehmt den Hund mit ins Haus und wartet ab, was passiert. Notfalls dann zum Anwalt.

Keine Angst, die können euch gar nichts und sowas auch nicht verbieten.

Gruß
Andreas

PS: es ist in diesem Fall damit zu vergleichen, daß keine rothaarigen Besucher mehr das Haus betreten dürfen.