Hi Geli,
komme noch mal zurück aufs thema. nur zur info, die hundesteuer ist eine lenkungssteuer und nicht dafür gedacht, dass der hundehalter etwas dafür zurück bekommt.
andrea aus münchen hat wohl in bayern herausbekommen, dass dort ein leinenzwang von den komunen nur dann möglich ist, wenn gleichzeitig freilaufgebiete durch die komune ausgewiesen werden. dazu gibt es dort auch schon ein urteil.
grundsätzlich sollte das auch in anderen bundesländer so sein, aber nach den lhvs kann man sich auf nix mehr verlassen. und was ausreichend ist, ist ja auch die frage.
gruß
charly