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: : Hallo Jutta,
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: tut mir leid, was Ouzo passiert ist.
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: Wie war das denn genau: War Ouzo draußen? Frei oder angeleint?
: Oder war er im Garten Deiner Bekannten?
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: Wenn er im Garten war und der Rotti in das Grundstück Deiner Bekannten eindrang, ist der Fall klar: Der Rotti-Halter muß haften!!!
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Genau so war es, aber zum Glück geht es ihm wieder besser (siege Rubrik Gesundheit) und ich hoffe, dass sich die Wunde nicht entzündet (ich habe sie gleich behandelt).
: Bei zwei unangeleinten Hunden DRAUSSEN ist das immer so ein Ding, der Sachbearbeiter der Versicherung wird erst mal von einer Schuld zu gleichen Teilen ausgehen. Da kommt es dann auf die Schadenschilderung der beiden Beiteiligten (Halter und Geschädigter) an!
Diese Regelung ist aber schon blöd, denn diesen Fall hatten wir letztes Jahr (1.Angriff), da war ich froh, dass Ouzo nicht an der Leine war, denn so konnte er davonlaufen, als ihn der Rottwiler angriff. Wäre er angeleint gewesen, wäre wahrscheinlich schlimmeres passiert.
Beim 2. Angriff der Hündin (ein paar Monate später) schlüpfte er aus dem Halsband und konnte somit auch erwischen.
Nun hat er seit dieser Zeit seine Angst vor anderen Hunden abgebaut und war gestern nicht davongelaufen (was ihm wahrscheinlich gerettet hätte, denn auf der angrenzenden Wiese hätte er durch seine Schnelligkeit die besten Chancen gehabt). Er blieb zuerst stehen und als er bemerkte, dass die Hündin angriff, wollte er sich auch wehren. Aber schmeiß mal 43 kg Rottweiler auf 18 kg Ouzo. Da weißt du, wer gewinnt.
Vielen Dank noch mal
Jutta + Ouzo
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: Liebe Grüße,
: Me (deren Job Versicherungen sind) & Bär
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