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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Rottweiler greift Ouzo an
15. Juli 2001 15:51

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: : Hallo Jutta,
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: tut mir leid, was Ouzo passiert ist.
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: Wie war das denn genau: War Ouzo draußen? Frei oder angeleint?
: Oder war er im Garten Deiner Bekannten?
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: Wenn er im Garten war und der Rotti in das Grundstück Deiner Bekannten eindrang, ist der Fall klar: Der Rotti-Halter muß haften!!!
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Genau so war es, aber zum Glück geht es ihm wieder besser (siege Rubrik Gesundheit) und ich hoffe, dass sich die Wunde nicht entzündet (ich habe sie gleich behandelt).

: Bei zwei unangeleinten Hunden DRAUSSEN ist das immer so ein Ding, der Sachbearbeiter der Versicherung wird erst mal von einer Schuld zu gleichen Teilen ausgehen. Da kommt es dann auf die Schadenschilderung der beiden Beiteiligten (Halter und Geschädigter) an!

Diese Regelung ist aber schon blöd, denn diesen Fall hatten wir letztes Jahr (1.Angriff), da war ich froh, dass Ouzo nicht an der Leine war, denn so konnte er davonlaufen, als ihn der Rottwiler angriff. Wäre er angeleint gewesen, wäre wahrscheinlich schlimmeres passiert.

Beim 2. Angriff der Hündin (ein paar Monate später) schlüpfte er aus dem Halsband und konnte somit auch erwischen.

Nun hat er seit dieser Zeit seine Angst vor anderen Hunden abgebaut und war gestern nicht davongelaufen (was ihm wahrscheinlich gerettet hätte, denn auf der angrenzenden Wiese hätte er durch seine Schnelligkeit die besten Chancen gehabt). Er blieb zuerst stehen und als er bemerkte, dass die Hündin angriff, wollte er sich auch wehren. Aber schmeiß mal 43 kg Rottweiler auf 18 kg Ouzo. Da weißt du, wer gewinnt.

Vielen Dank noch mal

Jutta + Ouzo
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: Liebe Grüße,
: Me (deren Job Versicherungen sind) & Bär
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19. Juli 2001 15:58

: In diesem Fall ist das Verletzen deines Hundes durch den Hund dieser Leute "Sachbeschädigung" (hört sich furchtbar an, ich weiß), und kann entsprechend geahndet werden. Du hast ja sicher Zeugen dafür.

Hallo,
dies stimmt so nicht. Der Tatbestand der Sachbeschädigung erfordert den Vorsatz. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im strafrechtlichen Sinne nicht. Und für einen Vorsatz müßte der Hundehalter seinen Hund auf den deinen gehetzt haben. Somit bleibt es beim Zivilrecht, also bei der eigentlichen Schadensregulierung. Was noch in Betracht kommt ist ein Bericht an das zuständige Ordnungsamt um eine Überprüfung des Hundes auf seine Gefährlichkeit und Erlassung geeigneter Maßnahmen zu veranlassen.

19. Juli 2001 16:52

Hallo Heinz,
Sorry, aber vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Es geht natürlich nicht um ein Strafverfahren, dass gegen diese Leute eingeleitet werden kann, sondern selbstverständlich müßte man im Zweifelsfall eine Zivilklage anstrengen. Wenn wir uns schon so juristisch ausdrücken wollen!
Zum Glück schrieb Jutta ja, dass die Besitzer der Hündin für den Schaden aufkommen würden. So eine Überprüfung des Hundes, wie du sie vorschlägst, ist ja "unter Nachbarn" auch nicht unbedingt eine geeignete Maßnahme, denke ich.
Es sollte ja auch so sein, dass ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer von sich für einen derartigen Schaden aufkommt (wobei ja auch hier nur aus nüchterner Sicht über den physischen Schaden geredet wird).
Die Besitzer der Hündin scheinen ja einsichtig und bemüht zu sein.

Gruß Geli