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Unfall bei Uebungen ausserhalb von Platz

geschrieben von K. Keck(YCH) 
Unfall bei Uebungen ausserhalb von Platz
28. Juli 2001 07:54

Hallo an alle Übungsleiter,

1. Viele Hundeplätze üben auch mal mit ihren Leuten in der Stadt und auf öffentlichen Plätzen. Hat jemand schon mal Fälle erlebt, wenn unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, z. B. umgerannt werden etc. Wie ist das dann rechtlich abgelaufen und wer hat sich mit wem "herumgestritten"

2. Viele Hundeplätze haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Zahlen die dann auch, wenn es außerhalb vom Platz zu Schäden kommt für die die Üblungsleiter mitschuldig gesprochen werden??

Viele Grüße

K. Keck

28. Juli 2001 09:55

Grüß Dich,

hier greift wie immer §833 BGB Gefährdungshaftung des Tierhalters.
Wenn ein Hund Schäden an Dritten verursacht, so ist der Hundehalter und dessen Versicherung schadenersatzpflichtig.
Deswegen solltest Du als Übungsleiter immer darauf achten, daß alle
Hunde, mit denen Du übst, unbedingt haftpflichtversichert sind.
Empfehlenswert wäre auch eine Haftungsausschlußerklärung, welcher jeder
Hundeführer unterschreiben müsste.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber den Schaden nicht, falls
Du von den Hundeführern Übungen verlangst, die grob fahrlässig sind.
Also keine Übungen machen, bei denen von vornherein klar ist, daß
etwas passieren kann.

Gruß Crandy



28. Juli 2001 22:56

: Hallo an alle Übungsleiter,
:
: 1. Viele Hundeplätze üben auch mal mit ihren Leuten in der Stadt und auf öffentlichen Plätzen. Hat jemand schon mal Fälle erlebt, wenn unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, z. B. umgerannt werden etc. Wie ist das dann rechtlich abgelaufen und wer hat sich mit wem "herumgestritten"
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: 2. Viele Hundeplätze haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Zahlen die dann auch, wenn es außerhalb vom Platz zu Schäden kommt für die die Üblungsleiter mitschuldig gesprochen werden??
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: Viele Grüße
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: K. Keck

Hallo.
Regelfall. Grundsaetzlich den Schaden (egal wer Ihn verursacht hat) der eigenen Haftpflichtversicherung, moeglichst Taggleich melden. Der Vorgang wird detailliert in der Schadenanzeige deinerseits beschrieben. Die PHV prueft jeden Schadenfall. Entsprechend erfolgt Regulierung oder Ablehnung. Fuehrt der Trainer den Hund, und es kommt zum Schaden. Gleicher Meldeprozeß, denn "faehige" Personen, sind in diesen Faellen auch ueber deine Haftpflichtversicherung mitversichert. Wird der Schaden jedoch abgelehnt.... Ablehnungsschreiben an die Haftpflichtversicherung der Hundeschule, mit der Bitte um Stellungsnahme. UND vorallem Geduld.
Also Ruhe bewahren und normale Schadenschilderung durchfuehren.
Gruss Susanne


29. Juli 2001 12:55

: : Hallo Susanne,

grinning smileyie PHV prueft jeden Schadenfall.

Du meinst sicher die Hundehalterhaftpflicht, denn die PHV würde allenfalls bei einer Risikoerweiterung (Hund wurde gerade neu angeschafft) oder Risikoerhöhung (einer weiterer Hund wurde zum ersten angeschafft) bis zur nächsten Beitragsrechnung kostenfrei mitverscihert sein (zu den Deckungssummen der PH).

: Entsprechend erfolgt Regulierung oder Ablehnung. Fuehrt der Trainer den Hund, und es kommt zum Schaden. Gleicher Meldeprozeß, denn "faehige" Personen, sind in diesen Faellen auch ueber deine Haftpflichtversicherung mitversichert.

Kommt darauf an, in den neueren Versciherungsbedingungen ist auch das "Hüten fremder Hunde" mitversichert - hat jemand jedoch eine ältere Haftpflichtversicherung, dann würde ich mir die Bedingungen erst nochmal ansehen, kann nämlcih auch NICHT versichert sein.

Liebe Grüße,
Me & Bär

30. Juli 2001 17:30

: : : Hallo Susanne,
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: grinning smileyie PHV prueft jeden Schadenfall.
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: Du meinst sicher die Hundehalterhaftpflicht, denn die PHV würde allenfalls bei einer Risikoerweiterung (Hund wurde gerade neu angeschafft) oder Risikoerhöhung (einer weiterer Hund wurde zum ersten angeschafft) bis zur nächsten Beitragsrechnung kostenfrei mitverscihert sein (zu den Deckungssummen der PH).
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: : Entsprechend erfolgt Regulierung oder Ablehnung. Fuehrt der Trainer den Hund, und es kommt zum Schaden. Gleicher Meldeprozeß, denn "faehige" Personen, sind in diesen Faellen auch ueber deine Haftpflichtversicherung mitversichert.
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: Kommt darauf an, in den neueren Versciherungsbedingungen ist auch das "Hüten fremder Hunde" mitversichert - hat jemand jedoch eine ältere Haftpflichtversicherung, dann würde ich mir die Bedingungen erst nochmal ansehen, kann nämlcih auch NICHT versichert sein.
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: Liebe Grüße,
: Me & Bär
Hallo Me & Bär

Hoffe doch das man davon ausgehen kann, das jeder mindestens nach VHB 92 versichert ist.
Zumindestens gehe ich davon aus.
PHV zum einfachen Verständnis. Das eine seperate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden söllte... wollen wir hoffen das auch das jedem Halter bewusst ist. Man sollte es eigentlich nicht so laut sagen, dass eine Kostenübernahme über die PHV bis zur ersten/nächsten Beitragsrechnung erfolgt. Auf der einen seite gut man kann ja nicht bei diesem ereignis der Anschaffung erwarten, dass jeder sofort an alles denkt.. auf der anderen Seite schlecht.. man nutzt es unter Umständen aus... vergisst es usw... (wobei glücklicherweise mittlerweile auch in Hundeschulen eine TAH nachgewiesen werden muss).

Aber sehe schon "Mann" vom Fach oder?

Grüsse susanne

31. Juli 2001 20:37

: : : : Hallo Susanne,

: Hoffe doch das man davon ausgehen kann, das jeder mindestens nach VHB 92 versichert ist.
: Zumindestens gehe ich davon aus.

Schön wär´s dann müßte man nicht den ganzen alten Bestand drauf hinweisen, dass es doch mal Zeit wäre, das ganze umzustellen ;-))

: PHV zum einfachen Verständnis. Das eine seperate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden söllte... wollen wir hoffen das auch das jedem Halter bewusst ist. Man sollte es eigentlich nicht so laut sagen, dass eine Kostenübernahme über die PHV bis zur ersten/nächsten Beitragsrechnung erfolgt. Auf der einen seite gut man kann ja nicht bei diesem ereignis der Anschaffung erwarten, dass jeder sofort an alles denkt.. auf der anderen Seite schlecht.. man nutzt es unter Umständen aus... vergisst es usw... (wobei glücklicherweise mittlerweile auch in Hundeschulen eine TAH nachgewiesen werden muss).

Stimmt schon, aber den meisten Leuten ist es wirklich nicht so bewußt, dass sie beitragsfreie Mitversicherung genießen - und wahrscheinlich ist es auch gut so...

Ich persönlich hab meinen als erstes bei der Gemeinde angemeldet und dann direkt die HuHa-Haftpflicht abgeschlossen ;-))
:
: Aber sehe schon "Mann" vom Fach oder?

Frau von Fach, aber Du auch oder???

Grüße von "Versicherungsheini" an "evtl. auch Versicherungsheini?" ;-)
Me & Bär