Hallo Barbara,
erstmal danke für deine schnelle Antwort.
: Nein, es haftet IMMER der Halter, und zwar unabhängig von seinem Verschulden (Gefährdungshaftung), also selbst dann, wenn Du mit dem Hund spazieren gehst.
Das ist ja schon mal was.
: Im Prinzip beides. Der Halter haftet immer, derjenige, der die Aufsicht hat, haftet dann, wenn ihm der Geschädigte ein eigenes Verschulden nachweisen kann. Da dies immer schwierig ist, wird er im Zweifel gegen den Halter vorgehen.
: Allerdings könnte der Halter(oder seine Versicherung), falls Du wirklich schuld gewesen bist, sich eventuell Dich halten.
:
Tja, das ist wirklich schwierig zu entscheiden, da wo ich (manchmal) spazieren gehe, sind kaum Hunde anzutreffen und wenn doch, dann immer ohne Leine. Wenn ich den Hund nicht losmache gibt es eher Schwierigkeiten mit anderen Rüden, als wenn beide frei laufen, aber auch da läßt er sich nicht alles gefallen, greift aber selber nicht an...andererseits kann ich dann (ohne Leine) wahrscheinlich zur Rechenschaft gezogen werden.....(ist ein Schäfer-Rotti-Mix, also groß), der andere ein Husky, den ich aber eh nie ohne Leine laufen lassen kann.
:
: Wenn Du das gewerblich tust, sind die Chancen des Halters grösser, Dich später regresspflichtig zu machen (Dein Verschulden immer vorausgesetzt). Bei sog. "Gefälligkeiten" dagegen hast Du im Prinzip nichts zu befürchten.
Nein, es ist reine Gefälligkeit, wenn die Hunde mal zu kurz kommen und ich Zeit habe. Ich kriege keinen Pfennig dafür, nicht mal Aufwandsentschädigung oder so. Ist reine "Hundeliebe" von mir.
noch eine letzte Frage: Wenn dem Hund etwas passiert (z.B. bei einer Beißerei) auf den ich aufpasse, zahlt dann meine Haftpflicht, weil der Hund in unserem Rechtsystem ja als Sache abgehandelt wird, ähnlich als würde ich den Videorec. der Bekannten beschädigen? Hört sich jetzt hart an, aber du weißt hoffentlich wie es gemeint ist.
Liebe Grüße Kerstin, die natürlich hofft, das nie etwas passiert...