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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Haftung beim Tiersitten
01. August 2001 09:04

Hi Kerstin

: Seine Pflegemutter hat eine Versicherung für deinen Hund abgeschlossen?

Nein! Ich habe für meinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Seine Pflegemutter wird für die Betreuung bezahlt(!) und betreut nicht nur mein 4Bein, sondern auch andere Hunde also gewerblich und hat hierfür eine Versicherung abgeschlossen. Es war auch für mich eine zwingende Voraussetzung, denn ich werde sicher nicht auf irgendwelche Kosten sitzen, wenn beispielsweise die Aufsichtspflicht verletzt wird, wobei mein Kalb bei seiner Pflegemutter in ausgesprochen gute Hände ist - sie ist selber Hundehalterin und arbeitet in einer Tierarztpraxis (nur nachmittags).

Viele Grüße

Porcha & Dino

01. August 2001 09:14

Bei unserer Versicherung ist das klar geregelt: Hund ist in meiner Obhut - also hafte ich. Hund ist nicht in meiner Obhut - also hafte ich nicht.
Ich habe aber eine Zusatzklausel in meinem Vertrag, daß ich auch zwei Plegehunde führen darf, dann auch für diese versichert bin.

Gruß, Tatjana

01. August 2001 11:38

Hallo Kerstin,

ich muss zu meiner Antwort noch was ergänzen (hatte zu schnell geantwortet, ohne vorher ins Gesetz geschaut zu haben).

Als sog. "Tieraufseher" kannst Du auch selbst haften, aber nicht anstatt sondern neben dem Halter. Das gilt dann, wenn man die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernommen hat (was bei Dir ja wohl eher nicht der Fall ist). Und im Gegensatz zur Halterhaftung muss auch hier ein Verschulden des "Aufsehers" vorliegen.
:
...andererseits kann ich dann (ohne Leine) wahrscheinlich zur Rechenschaft gezogen werden

Tja, leider, wahrscheinlich wird das dann für "Verschulden" angesehen, wenn man seinen Hund frei laufen lässt, obwohl manche Situationen mit Leine viel gefährlicher sind - ich kenne das Problem nur zu gut !!!
:
: noch eine letzte Frage: Wenn dem Hund etwas passiert (z.B. bei einer Beißerei) auf den ich aufpasse, zahlt dann meine Haftpflicht, weil der Hund in unserem Rechtsystem ja als Sache abgehandelt wird, ähnlich als würde ich den Videorec. der Bekannten beschädigen? Hört sich jetzt hart an, aber du weißt hoffentlich wie es gemeint ist.
:
Keine Ahnung, aber ich denke mal, dass auch da die Versicherung des Halters einspringen muss. Wenn der keine hat, wäre ich an Deiner Stelle übrigens vorsichtig !

Liebe Grüsse,
Barbara & Aikan

01. August 2001 11:52

Hallo Barbara,
nett das du nochmal nachgeschaut hast, danke!

: Tja, leider, wahrscheinlich wird das dann für "Verschulden" angesehen, wenn man seinen Hund frei laufen lässt, obwohl manche Situationen mit Leine viel gefährlicher sind - ich kenne das Problem nur zu gut !!!
Wenn die andere hunde an der Leine wären, wär es ja gar nicht so schlimm, aber nur einer ist immer blöd, erst recht wenn er von dem anderen dann noch bedrängt wird ,aber das weiß ja jeder der einen Hund hat meist nur zu gut...
Aber im Prinzip heißt das ja, das wenn der hund ohne Leine unterwegs ist, keine Versicherung zahlt, ob der Hund nun mir gehört, oder ich nur die Aufsichtsperson bin.

: Keine Ahnung, aber ich denke mal, dass auch da die Versicherung des Halters einspringen muss. Wenn der keine hat, wäre ich an Deiner Stelle übrigens vorsichtig !

Ich werde das mal genauer unter die Lupe nehmen und wenn sich etwas festeres ergeben sollte, auf eine Versicherung seitens der Halterin bestehen, sind ja auch ziemlich große Hunde..

Liebe Grüße Kerstin