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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mietsache
08. August 2001 04:38

: Hi Porcha & Dino
:
: Hier kannst Du auch nachfragen - habe bisher gute Erfahrungen mit Postings gemacht.
:
: www.rechtbekommen.de
: www.rechtaktuell.net/mietrecht
: www.mietrecht4free.de
: www.juracafe.de


: Danke, ich schau da mal rein


: Bei meiner ersten Wohnung habe ich einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen - auf 1 Jahr befristet und nach Ablauf auf unbestimmte Zeit (Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen wobei das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund hiervon unberührt blieb).

Wenn ich nach einem Jahr dann einen unbefristeten Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist bekomme wäre das OK
:
: Viele Grüße
:
: Ralf
:
:


08. August 2001 04:43

: Hallo Micky,

: Porcha und Dino haben mir ein parr Adressen geschickt, ich denke dort finde ich schon was.
Wenn ich nach einem Jahr dann einen unbefristeten Vertrag bekomme wäre das für mich OK
Gruß
Ralf


08. August 2001 04:49

: Hallo Melanie,
Und da Hundehaltung ja nicht schriftlich im Mietsvertrag verboten ist, ist sie ja praktisch erlaubt! Oder nicht?

Das denke ich eigentlich auch.Ich zieh erst mal ein und guck wie alles so klappt.

08. August 2001 08:17

Hi!


: Mit der Vermieterin ist mündlich vereinbart daß ich einen Hund halten
: darf,er dürfte nur die Nachbarn nicht stören.

Aua!
Lieber schriftlich und geregelt (zum. mündlich mit Zeuge, der sich das
dann notiert), was "stören" ist.
Wenn's dumm kommt, stört ein Hund schon durch seine Existenz den
Nachbarn, z.B. weil er Angst vor Hunden hat.
Und es macht halt wenig Spaß, vor Gericht zu ziehen bei sowas.

: Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung,allerdings über
: Ruhestörung.

Das wird dann meist so gerwertet, dass du im Zweifelsfalle den Hund
halten darfst.
Mir wäre es zu heikel.

: Erst wolte ich fragen,ob die Verm. die Genehmigung der Hundehaltung
: mit in den Vertrag nimmt,dachte dann aber daß das nicht auftauchen des
: Passus Tierhaltung auch ein Vorteil für mich sein könnte.

Was kann vorteilhafter für dich sein als eine schriftliche Erlaubnis
des Vermieters?

: Was mir an den Vertrag erst Recht nicht gefällt ist, das der
: Mietvertrag auf bestimmte Zeit läuft(1 Jahr).
: So weit ich weiß kann ich trotzdem jederzeit mit 3 monatiger
: Kündigugsfrist kündigen aber der Vertrag läuft nach 12 Monaten aus
: wenn er nicht rechtzeitig verlängert wird.

Nein, du kannst nicht immer nach 3 Monaten kündigen.
Bei einem Zeivertrag (wie deinem) kann keine Vertragspartei ordentlich
kündigen vor Ablauf der 12 Monate.

Du kannst aber einen Nachmieter stellen. Dein Vermieter darf dann nicht
einfach alle Nachmieter ablehnen, sondern muss dafür haltbare Gründe
haben, z.B. Überbelegung der Wohnung (du alleine dort, Nachmieter mit 2
Kindern oder so).

Kuck mal da:
[www.mietrecht.de]
[www.internetratgeber-recht.de]

Tharin

20. August 2001 13:13

Hallo Ralf,

wir haben also bei jedem unserer Mieter den Passus "Tierhaltung" in den Mietvertrag aufgenommen. Einfach um uns gegenseitig abzusichern. Also ich würde mir auf jedenfall die Tierhaltung schriftlich bestätigen lassen, muß ja nicht im Mietvertrag stehen sondern kann durch aus ein zusätzlicher Vertrag sein. Bezüglich der Kündigungsfristen und Luafzeiten ist es jetzt nach dem neuen Gesetzso daß der Mieter immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann, bei Kündigung durch den Vermieter kann die Frist zwischen 3 und 9 Monaten betragen jenachdem wie lange mann in der Wohnung wohnte. Zeitmietverträge sind nach neuem Recht nur noch dann gültig wenn der Gründ der Beendigung bereits im Mietvertrag angegeben ist, z.B. der Vermieter willnach Ablauf eines Jahres die Wohnung komplett umbauen oder ähnliches, ansonsten sind auch die "Zeitmietveträge" als ganz normale unbefristete Mietverträge zu behandeln. Den ganz genauen Wortlaut des neuen Mieterschutzgesetzes bekommst du bestimmt bei deinem zuständigen Mieterverein. Desweiteren höffe ich daß du mit deinem Vermieter genauso viel Glück hast wie wir mit unsern Mietern.

Gruß Kerstin

PS Sollte es dochmal Ärger geben erstmal in ruhe miteinander reden. Hilft fast immer.