Hi!
: Mit der Vermieterin ist mündlich vereinbart daß ich einen Hund halten
: darf,er dürfte nur die Nachbarn nicht stören.
Aua!
Lieber schriftlich und geregelt (zum. mündlich mit Zeuge, der sich das
dann notiert), was "stören" ist.
Wenn's dumm kommt, stört ein Hund schon durch seine Existenz den
Nachbarn, z.B. weil er Angst vor Hunden hat.
Und es macht halt wenig Spaß, vor Gericht zu ziehen bei sowas.
: Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung,allerdings über
: Ruhestörung.
Das wird dann meist so gerwertet, dass du im Zweifelsfalle den Hund
halten darfst.
Mir wäre es zu heikel.
: Erst wolte ich fragen,ob die Verm. die Genehmigung der Hundehaltung
: mit in den Vertrag nimmt,dachte dann aber daß das nicht auftauchen des
: Passus Tierhaltung auch ein Vorteil für mich sein könnte.
Was kann vorteilhafter für dich sein als eine schriftliche Erlaubnis
des Vermieters?
: Was mir an den Vertrag erst Recht nicht gefällt ist, das der
: Mietvertrag auf bestimmte Zeit läuft(1 Jahr).
: So weit ich weiß kann ich trotzdem jederzeit mit 3 monatiger
: Kündigugsfrist kündigen aber der Vertrag läuft nach 12 Monaten aus
: wenn er nicht rechtzeitig verlängert wird.
Nein, du kannst nicht immer nach 3 Monaten kündigen.
Bei einem Zeivertrag (wie deinem) kann keine Vertragspartei ordentlich
kündigen vor Ablauf der 12 Monate.
Du kannst aber einen Nachmieter stellen. Dein Vermieter darf dann nicht
einfach alle Nachmieter ablehnen, sondern muss dafür haltbare Gründe
haben, z.B. Überbelegung der Wohnung (du alleine dort, Nachmieter mit 2
Kindern oder so).
Kuck mal da:
[
www.mietrecht.de]
[
www.internetratgeber-recht.de]
Tharin