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Besucherhund?

geschrieben von Sandra(YCH) 
Besucherhund?
04. August 2001 17:18


Hallo,

mein Problem ist folgendes: Ich habe zwei Hunde und wenn ich meinen Freund besuche nehme ich diese meistens auch mit, da ich sie, wenn ich schon den ganzen Tag auf arbeit bin nicht auch noch abends allein lassen möchte. Heute wurde ich von seiner Vermieterin angesprochen (er wohnt im Keller in einer Einliegerwohnung mit eigenem Eingang)sie hätte eine Phobie gegen Hundehaare und würde mir somit das mitnehmen der Hunde verbieten.Herrje sie hat überhauptkeinen Kontakt zu meinen Hunden, sie bellen kaum und sind auch sonst sehr brav.Zudem wäre Tierhaltung im Mietvertrag untersagt. Gilt dies denn auch für Besucherhunde???? Ist die persönliche Freiheit eines Mieters wirklich soweit eingeschränkt?
Da ich derzeit noch mit meinem Ex in einer Art WG zusammenleben können wir das Problem auch nicht umgehen. Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage aussieht?
Gruß
Sandra

04. August 2001 19:08

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das Problem auch nicht umgehen. Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage aussieht?
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Hi Sandra!
Kann sie nicht verbieten! Das Besuchsrecht darf so nicht eingeschränkt werden! Hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung bzw. Dein Freund! Grüße v.Gabie

05. August 2001 12:43

Hi Gabie,

ich glaube das ist so nicht ganz richtig: Denn der Besuch von Hunden muß nur für 6 Wochen im Jahr geduldet werden (hab da mal was von einem Richterspruch gehört) - im Zweifelsfall vom RA beraten lassen.

Liebe Grüße,
Me & Bär

05. August 2001 13:16

nur für 6 Wochen im Jahr geduldet werden (hab da mal was von einem Richterspruch gehört) - im Zweifelsfall vom RA beraten lassen.
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Hi Me!

Ja, das gilt aber nur für Dauerbesuch, so hatte ich die Meldung nicht verstanden! Wenn man täglich oder mehrere Tage in der Woche zu Besuch kommt u. den Hund mitbringt, kann es - soviel ich weiß - nicht verboten werden! Bei Dauerbesucher über Wochen mit Übernachtung sieht es natürlich anders aus! Hoffe, sie ist rechtschutzversichert!
Grüße v.Gabie m. Tiffany

05. August 2001 15:33

Hallo Ihr beiden,

ersteinmal danke für Eure Antworten. Ich habe mit einem Bekannten von mir gesprochen welcher Richter ist und rein rechtlich hat die Vermieterin keine rechtliche Handhabung da Besucherhunde erlaubt sind , aber letztendlich ist es so das der Frömste nicht ind Frieden leben kann wenn es dem bösen Vermieter nicht gefällt.Mein Freund sucht jetzt nach einem Kompromiss mal gespannt was ihm da für eine Lösung einfällt.
Ich versteh die Vermieterin nicht, meine Hunde machen keinen lärm und sie hat keinerlei ontakt zu ihnen. Ihre Hundephobie ist meines erachtens an den Haaren herbeigezogen und ein blödes Machtspiel. Naja eins weiß ich, ich werde nie in eine Einliegerwohnung ziehen wo der Vermieter mit im Haus wohnt.
Liebe Grüße
Sandra

07. August 2001 11:38

Hallo Sandra,

Sie kann Dir den Hund nicht verbieten.
Jedoch kann Sie Deinem Freund Kündigen.
Ich spreche aus eigener Erfahrung, meiner Freundin wurde deswegen gekündigt. Sie wohnte Seit ca 15. Jahren in dem Haus.
Mein Hund hat nie gebellt oder ist sonst irgendwie aufgefallen. Und ich bin nur 2-3 mal die Woche Abends ins Haus, und Früh Morgens wieder gegangen.
Der Miteterverein konnte auch nicht helfen.
Vor Gericht hast Du (Bzw. Dein Freund) keine Chance!

Gruß

Loucas