Hallo!"
: ich denke mal, daß es bei Hunden ähnlich ist wie anderen gestohlenen Gegenständen (Tiere sind ja nun mal eine Sache vor dem Gesetz. D. h. Du kannst kein Eigentum erlangen an einer gestohlenen Ware und mußt diese ggf. (also wenn der rechtmäßig eigentümer auftaucht) zurückgeben.
Soweit ich weiß, gibt es die Ausnahme, wenn man nachweislich gutgläubig etwas gekauft hat.
Wie käme ich denn darauf, daß ein Hund im Tierheim gestohlen sein könnte?
: Ich wundere mich, daß die eigentliche Eigentümer noch keinen anwalt eingeschaltet hat.
Sie behauptet, daß Anwalt und Polizei ihr gesagt hä#tten, sie hätte keine Chance den Hund wieder zu bekommen. Kann es sein, daß ein Anwalt bei so geringen Werten nicht genug verdient?
: Hat das TH vielleicht doch seine Gründe den Aufenthalt nicht zu nennen ?? Mal abgesehen von der konkreten doch recht heftigen Lage, daß ein Hund schon nach einem Tag in der Pflege weiterverkauft wird.
Die Eltern hatten ihn wohl länger in Pflege und ihn aus Wut im Tierheim abgegeben, weil er neu eingepflanzte Bäume ausbuddelte. (Komischer Grund!) Aber von Tierheimen kenne ich das eigentlich, daß Hunde erst 2 Wochen beobachtet werden, bevor sie abgegeben werden.
: Ich finde die ganze Geschichte etwas nebulös.
ich auch!
: Die Frage wäre im übrigen auch, ob Deine Bekannte nachweisen kann, daß der Hund wirklich ihr Eigentum und nicht das Ihrer Eltern war.
Ich kenne die Eigentümerin nur vom Telefongespräch, kann also auch nicht alles einschätzen. Allerdings würde ich vermutlich durchdrehen, wenn meinem Hund sowas passieren würde! Die Eigentümerin meinte, ihr Züchter würde bezeugen, daß es ihr Hund ist und nicht der der Eltern! Abgesehen davon haben die Eltern ja Ihren Namen (den der Eigentümerin)im Übereignungsvertrag eingetragen und unterschrieben. Eine einfache Frage nach dem Ausweis hätte also das ganze Problem schon im Tierheim erledigt, da die Eltern nunmal anders heißen! Außerdem hat der Vater!!!! unterschrieben. (Als seine Tochter!!!)
Viele Grüße,
Nina,
deren Familie sowas niemals tun könnte!