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Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft?

geschrieben von Blue(YCH) 
Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft?
15. August 2001 10:30

Hallo,
mich hat kürzlich eine Dame gefragt, was sie tun kann, weil ihr Hund weg ist. Nach vielen Fragen kam die gesamte Geschichte raus! Sie war einige Wochen im Krankenhaus. Die Eltern, wo der Hund in Pflege war, gaben ihn im Tierheim ab und überschrieben ihm mit ihrem Namen den Hund incl. Impfpass. Schon am nächsten Tag war er weiterverkauft. (Rassehund, auf die Rasse wartete scheinbar schon eine Familie.) Die Eltern der Eigentümerin bereuten und wollten den Hund am Tag nach der Abgabe zurück, aber es wurde nur gesagt, er sei schon weg.
Erste Frage: Muß ein Tierheim nicht den Ausweis verlangen, wenn ein Besitzer seinen Hund übereignet? In diesem Fall war der wirkliche Eigentümer nämlich im Krankenhaus!!!
Die Eigentümerin suchte den Hund als sie aus der Klinik kam, glaubte jedoch er sei entlaufen! Auch das Tierheim fragte sie mehrfach und man sagte nur, sie hätten keinen Dalmatiner aufgenommen. (War ja längst weg!!)
Hinweise schickten sie an den Ammersee, aber auch nach tagelanger Suche dort, einige Kilometer von ihrem Wohnort weg, war er nicht zu finden. (Er ist erwiesenermaßen wo ganz anderes!!)Sie gab entmutigt auf, da gab es neue Hinweise. Wie sind kurz davor, den Hund zu finden. Der Hund ist jetzt bereits 4 Monate in der neuen Familie!
Meine Frage: Wer ist der Eigentümer? Die ursprüngliche Eigentümerin, die den Hund nie abgeben wollte oder die neuen Besitzer? Kann ein Tierheim das Eigentum an einen Hund auf andere übertragen, obwohl der Hund sozusagen gestohlen (veruntreut?) war? Welche Rolle spielt das Tierheim? Hehler?
Das Tierheim weigert sich, die neuen Besitzer zu nennen. Sind sie dazu nicht verpflichtet, wo sie jetzt doch wissen, daß der Hund zu unrecht im Tierheim landete? Niemand geht freiwillig wochenlang ins Krankenhaus!! Muß jeder Hundebesitzer fürchten, daß ihm bei Rückkehr der Hund nicht mehr gehört, weil ihn Menschen seines Vertrauens weggegeben haben?
Schlimm genug, daß eine Familie sowas tut!!
Wie bekommt man den Hund zurück? Bekommt man ihn überhaupt? Angeblich wandert der neue Besitzer bald aus, deshalb bitte schnell antworten!!

Viele Grüße,
Nina Burkhardt

15. August 2001 10:49

Hallo Nina,

normalerweise steht es in der Ahnentafel, wer der Eigentümer eines Hundes ist. Bei einem Verkauf muß der Verkäufer die Ahnentafel unterschreiben und somit den Verkauf bestätigen, tut er das nicht, ist er offiziell weiterhin der Eigentümer des Hundes (der Käufer muß sich notfalls darum kümmern, daß die Ahnentafel unterschrieben wird). Bei einigen Verbänden muß die Ahnetafel für den Eintrag des Besitzwechsels sogar zum Zuchtverband zurückgeschickt werden, d.h. der Verkäufer schickt sie an den Verband, dieser trägt den Besitzerwechsel ein und schickt sie dann an den neuen Besitzer (bei Verbänden, bei denen das nicht so gehandhabt wird, muß der Verkäufer dem Verband den Besitzerwechsel zumindest melden).

Bei einem Hund ohne Ahnentafel wird die Sache schon schwieriger. Ich würde auch so einen Hund immer bei einem Zuchtverband regestrieren lassen, man erhält dann keine Ahnentafel, aber einen Registernachweis, hat also etwas in der Hand und der Hund ist gekennzeichnet (tätowiert oder gechipt).

Ich würde den betreffenden Fall umgehend einem Rechtanwalt übergeben. Auch wenn der Hund keinerlei Ahnentafel/Registerpapiere hat, werden sich doch Leute für eine eidesstattliche Erklärung finden lassen (z.B. Tierarzt, Züchter/Verkäufer des Hudnes usw.), die bezeugen könnten, wer der Eigentümer des Hundes ist. Und nur mit dem Eigentümer kann ein gültiger Kaufvertrag (schriftlich oder mündlich) geschlossen werden.

Viele Grüße

Antje



15. August 2001 11:03

Hallo Nina,

ich denke mal, daß es bei Hunden ähnlich ist wie anderen gestohlenen Gegenständen (Tiere sind ja nun mal eine Sache vor dem Gesetz. D. h. Du kannst kein Eigentum erlangen an einer gestohlenen Ware und mußt diese ggf. (also wenn der rechtmäßig eigentümer auftaucht) zurückgeben.
Ich wundere mich, daß die eigentliche Eigentümer noch keinen anwalt eingeschaltet hat. Liegt ihr doch nicht soviel an dem Hund ??
Hat das TH vielleicht doch seine Gründe den Aufenthalt nicht zu nennen ?? Mal abgesehen von der konkreten doch recht heftigen Lage, daß ein Hund schon nach einem Tag in der Pflege weiterverkauft wird.
Ich finde die ganze Geschichte etwas nebulös.
Im übrigen ich weiß nicht wie die genaue Rechtslage ist, aber wenn bei uns jemand mit einem Hund auftauchen würde samt Impfpaß, dann würden wir natürlich auch annehmen, daß es der Eigentümer ist. Zudem der Hund ja in diesem Fall sicher auch ein vertrautes Verhältnis zu den Pflegern hatte.
Die Frage wäre im übrigen auch, ob Deine Bekannte nachweisen kann, daß der Hund wirklich ihr Eigentum und nicht das Ihrer Eltern war.
Viele Grüße
Wilma u. Arno (die auch schon einige Male erlebt haben, daß Hunde von Pflegestellen in der eigenen Familie weitergegeben wurden)

15. August 2001 11:06

Hallo,

der Hund hat wohl Papiere irgendeines Vereins (nicht VDH), aber die sind mit Impfpass und Hund im Tierheim abgegeben worden. Das Problem ist eben, daß der Hund nicht vom Eigentümer, sondern vom Pflegeplatz (Eltern!!) übereignet wurden. Anwälte legen keinen Wert auf "Bagatellfälle", denn sowohl Anwalt als auch Polizei wollten der Eigentümerin angeblich nicht helfen. Das mit der Ahnentafel ist auch sehr optimistisch vormuliert. In dem VDH-Verein, den ich kenne, werden meist nicht mal die Welpenkäufer dem Verein gemeldet. Züchter entschuldigen diese "Faulheit" meist mit Datenschutz! Abgesehen davon ist eine Ahnentafel kein amtliches Dokument und vermutlich weniger wichtig als eine Eintragung ins Haustierregister "TASSO" (tiernotruf.org).
Ich suche eigentlich momentan jemanden, der sich im Recht so gut auskennt, daß er sagen kann, ob die neuen Besitzer auch Eigentümer sind. Denn die Übertragung des Eigentums auf den Tierschutzverein kann nicht rechtens sein, da der Vater als seine Tochter aufgetreten ist!!! Das müßte auch einem Tierheim auffallen. Aber der neue Besitzer hat den Hund vom Tierheim vermutlich "gutgläubig" gekauft, deshalb könnte er unter Umständen trotz des Diebstahls Eigentümer sein, der eigentliche Eigentümer nicht mehr. Wer kann mir das sagen?
Eine Registrierung von Hunden im Verein macht nur Sinn, wenn man damit züchten will. Alles andere ist rausgeworfenes Geld, da es mit relativ hohem Aufwand verbunden ist.. zumindest im VDH.
Aber der Züchter des Hundes macht gern den Zeugen, daß der Hund der Dame gehört, die ihn sucht. Aber reicht das? Ich habe in der Schule mal gelernt, daß man das Eigentum an einer Sache auch dann erhält, wenn die Sache gestohlen ist, wenn man nachweislich in gutem Glauben die Sache gekauft hat.

Grüße,
Nina

15. August 2001 11:15

Hallo!"

: ich denke mal, daß es bei Hunden ähnlich ist wie anderen gestohlenen Gegenständen (Tiere sind ja nun mal eine Sache vor dem Gesetz. D. h. Du kannst kein Eigentum erlangen an einer gestohlenen Ware und mußt diese ggf. (also wenn der rechtmäßig eigentümer auftaucht) zurückgeben.

Soweit ich weiß, gibt es die Ausnahme, wenn man nachweislich gutgläubig etwas gekauft hat.
Wie käme ich denn darauf, daß ein Hund im Tierheim gestohlen sein könnte?

: Ich wundere mich, daß die eigentliche Eigentümer noch keinen anwalt eingeschaltet hat.

Sie behauptet, daß Anwalt und Polizei ihr gesagt hä#tten, sie hätte keine Chance den Hund wieder zu bekommen. Kann es sein, daß ein Anwalt bei so geringen Werten nicht genug verdient?

: Hat das TH vielleicht doch seine Gründe den Aufenthalt nicht zu nennen ?? Mal abgesehen von der konkreten doch recht heftigen Lage, daß ein Hund schon nach einem Tag in der Pflege weiterverkauft wird.

Die Eltern hatten ihn wohl länger in Pflege und ihn aus Wut im Tierheim abgegeben, weil er neu eingepflanzte Bäume ausbuddelte. (Komischer Grund!) Aber von Tierheimen kenne ich das eigentlich, daß Hunde erst 2 Wochen beobachtet werden, bevor sie abgegeben werden.

: Ich finde die ganze Geschichte etwas nebulös.

ich auch!

: Die Frage wäre im übrigen auch, ob Deine Bekannte nachweisen kann, daß der Hund wirklich ihr Eigentum und nicht das Ihrer Eltern war.

Ich kenne die Eigentümerin nur vom Telefongespräch, kann also auch nicht alles einschätzen. Allerdings würde ich vermutlich durchdrehen, wenn meinem Hund sowas passieren würde! Die Eigentümerin meinte, ihr Züchter würde bezeugen, daß es ihr Hund ist und nicht der der Eltern! Abgesehen davon haben die Eltern ja Ihren Namen (den der Eigentümerin)im Übereignungsvertrag eingetragen und unterschrieben. Eine einfache Frage nach dem Ausweis hätte also das ganze Problem schon im Tierheim erledigt, da die Eltern nunmal anders heißen! Außerdem hat der Vater!!!! unterschrieben. (Als seine Tochter!!!)

Viele Grüße,
Nina,
deren Familie sowas niemals tun könnte!

15. August 2001 11:36

Hallo,
:Wie käme ich denn darauf, daß ein Hund im Tierheim gestohlen sein könnte?

richtig. Aber als Tierheimmitarbeiter würdest Du auch nicht auf sowas kommen.

: Sie behauptet, daß Anwalt und Polizei ihr gesagt hätten, sie hätte keine Chance den Hund wieder zu bekommen. Kann es sein, daß ein Anwalt bei so geringen Werten nicht genug verdient?

Das sagt für mich eigentlich, daß sie nicht beweisen kann, daß es ihr Hund ist.
Es mag Anwälte geben, denen solche Fälle zu gering sind. Es gibt aber sicher auch genug andere.
Im übrigen sollte man in diesem Fall erwarten, daß die Eltern einen Anwalt auftreiben und natürlich bezahlen !
: Aber von Tierheimen kenne ich das eigentlich, daß Hunde erst 2 Wochen beobachtet werden, bevor sie abgegeben werden.

Kann ich so nicht bestätigen. Bei Abgabehunden wäre auch bei uns eine Vermittlung am nächsten Tag durchaus denkbar. Das kommt allerdings auch immer auf den Einzelfall an (Abgabegrund, Art des Tieres)

:Abgesehen davon haben die Eltern ja Ihren Namen (den der Eigentümerin)im Übereignungsvertrag eingetragen und unterschrieben. Eine einfache Frage nach dem Ausweis hätte also das ganze Problem schon im Tierheim erledigt, da die Eltern nunmal anders heißen! Außerdem hat der Vater!!!! unterschrieben. (Als seine Tochter!!!)

Wirklich eine seltsame Geschichte, vor allem weil man nur die eine Sicht der Dinge kennt. Einen Vertrag im Namen eines anderen zu unterschreiben würde diesen nichtig machen. Also hätte sie große Chancen ihren Hund zurückzubekommen.
Also ich habe das Gefühl, daß da ne Menge mehr hintersteckt, als die Eigentümerin zugibt.
Viele Grüße
Wilma u. Arno