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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft?
15. August 2001 14:19

Hallo Janine,
jetzt mußte ich doch grinsen: Genau DAS ist der Grund, warum ich durch meine erste Recht-Klausur gerasselt bin *g*
Der Fall war zwar nicht mit einem Hund, aber sonst ganz genauso aufgebaut- und ich fand das ganze sooo ungerecht, daß ich gar nicht zu dem Ergebnis kommen KONNTE! ;o)
Aber zumindest kann ich jetzt die Argumentation nachvollziehen, ganz umsonst war der Kurs also nicht...
Tjaja, ich weiß schon, weshalb ich mich nicht auf sowas spezialisiere yawning smiley)
Liebe Grüße,
Eva & Rio

15. August 2001 14:23

Hallo Janine,

: Vorsicht ! Besitz ist was völlig anderes als Eigentum !

Eben. Und verkaufen kann den Hund nur der Eigentümer, nicht der Besitzer...


: Ich weiß nicht, ob ein TH sich bei einem Rassehund, der abgegeben wird nach möglichen Papieren erkundigen muß ?!

Oha, sollte es natürlich! Und da der Hund einen Impfpaß hat, der mit abgegeben wurde, in dem der Züchter und eine Täto-Nummer vermerkt sind, sind das ganz eindeutige Indizien dafür, daß der Hund auch eine Ahnentafel besitzt (die, soweit ich das mitbekommen habe, übrigens mit abgegeben wurde?). Ich so einem Fall halte ich die Tierheimleute für verdammt naiv, wenn sie das Eigentumsrecht an dem Hund nicht überprüfen, bevor er weitervermittelt wird (Ich halte in so einem ominösen Fall sogar einen klärenden Anruf beim Zuchtverband für angemesen!)


: Sollte ein Mann mit dem Namen einer Frau unteschrieben haben, sollte das TH tatsächlich hellhörig werden, aber ich habe davon nichts gelesen.

Die ganze Sache stinkt mir nur insofern, daß der Rechtsanwalt nicht an die Sache heran will. Vielleicht gibt's da ja noch Dinge, von denen wir nix wissen...

Viele Grüße

Antje

15. August 2001 14:24

: Hallo,
:
: Die Hundehalterin hat OHNE ZWEIFEL den UNMITTELBAREN Besitz an dem Hund ihren Eltern verschafft.
:
Das verstehe ich.

: Wenn Du in Deinem Beispiel anstelle des Autos ein Fahrrad setzt, ist Herr X Eigentümer geworden, sofern er nicht wußte, daß der Verkäufer nicht Eigentümer war.

Aber, wenn jemand mein Fahrrad klaut und Herrn X verkauft, dann muß er es zurückgeben, oder nicht? Denn ansonsten wären wir ja alle gut beraten, preiswerte Hehlerware zu kaufen.

: Den gutgläubigen Erwerb ist möglich, da schlicht und ergreifend nur bei wenigen Dingen eindeutig das Eigentum nachgewiesen werden kann

kapier ich auch. Aber wenn die Eltern zugeben, daß sie sich lediglich als Eigentümer ausgegeben haben, es aber nie waren?
Es sind Laienfragen, aber das Thema interessiert mich wirklich.
Danke
Sylle


15. August 2001 14:22

Hallo Cindy !

Danke :-).
Habe nur die Haupt-postings gelesen.
Hm, als Vertreter seiner Tochter bzw. als ihre Geheißperson hätte der Vater Eigentum übertragen können.
Es wird wohl im Ermessen des Richters liegen, ob er dem TH hier noch Gutgläubigkeit zugesteht oder nicht.

Ich kenne die Vorschriften die ein TH bzgl. der Überprüfung der HErkunft des Hundes nicht.

Viele Grüße
Janine

15. August 2001 14:24

Hi Janine,

ich zerpflück Dein Posting mal.

:
: : Daraus wird deutlich, das ich nicht Eigentümer dieses Autos bin, oder?
: : Gutgläubiger Erwerb scheidet damit für den Käufer auf jeden Fall aus.
:
: Das ist richtig !

Das finde ich wichtig, kommt später.

: : So ist es auch in diesem Fall, denke ich.
: Antje hat schon irgendwas von Mann unterschreibt als Frau geschrieben - habe ich da was überlesen ?

Keine Ahnung, soweit bin ich noch nicht.


: : Wenn ich jemanden meinen Hund in Pflege gebe, übergebe ich nicht die volle Verfügungsgewalt über den Hund, sondern nur die "alltägliche" -
:
: Wie an alle anderen :
: Bitte ganz streng Besitz von Eigentum trennen !
: Du übergibst den unmittelbaren Besitz an Deinem Hund, aber keinerlei Verfügungsmacht.

Na eben!
: : ein Eigentum ist nicht übertragen worden, somit dürften sämtliche Eigentumsübertragungen, die der Pfleger vornehmen will, gar nicht rechtlich gültig sein.
:
: :-)
: Nicht, wenn der Erwerber bösgläubig war. War er aber gutgläubig, kann er wirksam Eigentum erwerben, siehe mein erstes posting.

Er kann aber nicht auf Gutgläubigkeit in diesem Fall plädieren. Denn ein Mann hat den Hund abgegeben und mit einem Frauennamen unterschrieben - spricht doch eigentlich für sich, siehe ganz oben.



: Solltest Du in einer Uni-Stadt mit Jura-Fakultät wohnen, kann ich Dir sehr das Sachenrechtsbuch von "Baur-Stürner" empfehlen ( meine Bibel :-)

Grins - BWL-Studium?

: Ansonsten such doch mal im Net nach "Gutgläubigem Erwerb ( vom Nichtberechtigten ) ".
: Ich scheins nicht so toll erklären zu können ;-)

Doch, find ich schon, aber ich denke, das wir da ein wenig aneinander vorbei reden.

Fakt ist, das der Hund in Pflege gegeben wurde - Fakt ist, das der Mann das Tier abgegeben hat und dabei mit einem Frauennamen unterschrieben hat. Somit hat das Tierheim NICHT gutgläubig Eigentum erworben und somit ist die Eigentumsübertragung an die jetztige Familie nichtig - da sie gar nicht stattfinden konnte, da das Tierheim kein Eigentum an dem Hund hatte.

Würdest Du das nicht auch so sehen?

Rechtsverdreherische Grüße, Gaby

15. August 2001 14:32

Hallo Gaby

: Nun, wenn ein Mann mit einem Frauennamen unterschreibt, kann das Tierheim nicht darauf plädieren, von der Nichtberechtigung nichts gewußt zu haben. Und genau aus diesem Grunde hat der Mann Urkundenfälschung begangen und das Tierheim hat dabei im Grunde genommen sogar geholfen, weil es dies hingenommen hat.
Ich gehe- wenn ich mir den Fall so anschaue- nicht davon aus, daß der Vater "mit" dem Namen der Tochter unterschrieben hat, so dumm ist eigentlich niemand. Vermutlich wird er "für" die Tochter unterschrieben haben, also mit seinem eigenen Namen (oder nur Nachname- wie auch immer). Das Tierheim konnte also davon ausgehen, daß die Tochter einverstanden ist, schließlich sind es enge Verwandte, der Hund ist gerade bei den Eltern... Zumindest ist der Gedanke, daß die Eltern berechtigt sind nicht ganz abwegig.
Janine hat ja schon geschrieben, daß man gegen DIE ELTERN sehr wohl vorgehen könnte- nicht aber gegen die neuen Eigentümer oder das Tierheim.


: Meiner Meinung nach etwas merkwürdig.
Ich will ja nichts sagen, aber in den letzten zwei Jahren hab ich mehr als einmal festgestellt, daß Recht sogar ZIEMLICH merkwürdig sein kann. Genau so einen Fall wie obigen hatten wir in einer Klausur mit einem Fernseher, den Jemand ausgeliehen hatte- ich persönlich bin natürlich zu dem Schluß gekommen, daß der neue Eigentümer das Dingen rausrücken mußte, war aber leider falsch... ;o)

: Und was ist, wenn man dem Getäuschten beweisen kann, das er von der Täuschung wußte? (siehe Mann unterschreibt mit Frauennamen).
: Dann müßte doch der Eigentümer alle miteinander in einen Sack stecken können und mit ´nem Knüppel draufhauen können, oder?
Ein Gesetz, daß das erlaubt ist mir leider bisher nicht untergekommen *g* Wäre es wirklich so (was ich ehrlich gesagt nicht glaube, ist garantiert falsch rübergekommen), so könnte man sicher gegen das Tierheim vorgehen- der neue Besitzer hätte den Hund aber immer noch erwerben können, ohne von diesen Vorkommnissen zu wissen!

Liebe Grüße,
Eva & Rio