Hi!
: aber es ist nicht so,daß zb die kettenhaltung allgemin an laufleine
: etc erlaubt ist,aber zb in einem b-land auch ohne lauf,also nur kurze
: kette?
Ja, so ist es nicht. Da die VO eines B-Landes ja höher steht als die
einer Gemeinde. Und in jedner VO sthet drin, dass die Kette nicht kürzer
als bla sein darf und 2 Drehpunkte haben muss oder sowas in der
Richtung.
Vllt. gibt's ne VO, die das versucht, keien AHnung, auf jeden Fall hätte
jene Gemeinde-VO schlechte Karten.
: ich kenn ja auch nicht alles aus allen ländern :-)))
: und denke,wenn was geändert wird,wird eher erhäht als weggelassen.
Teils - teils.
Freilauf wird gerne beschnitten.
Gruß,
Tharin