Hallo Micha,
:
: : War einer der Hunde an der Leine? Gibt es Zeugen?
: Der Schlittenhund an einer Schleppleine! Der andere frei.
: Keine Zeugen, leider.
Dann sieht es schlecht aus.
: : Meiner bisherigen Kenntnis nach würde ich sagen, das der Angreifer Schuld hat. Das heißt, der Besitzer des Schlittenhundes muß für die Kosten des Tierarztes bei dem angegriffenen Hund zahlen.
: Um die Tierarztkosten geht es nicht, das sind die berühmten "Peanuts"
Naja, sagen wir mal so - muß er die TA-Kosten bezahlen, ist es auch für das Ordnungsamt eindeutig, wer Schuld hatte - wenn DU verstehst, worauf ich hinaus will....;-))
: : Verstehe ich das richtig, der Besitzer des Angreifers ging dazwischen?
: Ja, Angreifer war der junge Schlittenhund. und der dazu gehörende Hundeführer gng dazwischen und wurde dabei verletzt!
Klassischer Fall von "selber schuld".
: : Und hat dann den anderen Besitzer, dessen Hund dabei verletzt wurde, angezeigt?
: Jein der Eigentümer des Schlittenhundes hat den Angegriffenen angezeigt! Der hat den Hund zu dem Zeitpunkt aber nicht selbst ausgeführt! Der Schlittenhund hat nicht einen Kratzer.
Aus welchem Grund macht ein Mensch eine Anzeige, wenn er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat?
Eine Argumentation dem Ordnungsamt gegenüber wäre ja nun wirklich, das das Ganze nicht passiert wäre, hätte der Mensch seinen Hund im Griff gehabt - hätte sein Hund nicht angegriffen, wäre nichts passiert.
: : Könnt ihr beweisen, das der angegriffene Hund verletzt wurde...
: Ja der war ja beim Tierarzt.
Na, Rechnung anfordern, belegen lassen! Dann schön damit zum Ordnungsamt, falls ihr von denen was hört - so nach dem Motto - der Hund wurde verletzt, hat sich nur gewehrt.
Damit ist der Punkt der Verordnung NRW, wo "ohne Grund angreifen" sinngemäß drinsteht, schon widerlegt.
: : ...und das der Besitzer des Angreifers bei dem Versuch, seinen HUnd davon abzuhalten, den anderen Hund weiter zu verletzen, gebissen wurde, sieht es eigentlich ganz eindeutig aus.
: Bei dem Versuch die Beiden zu trennen ja. Es gibt aber keine Zeugen. Nur die beiden Hundeführer.
Na toll. Und wer hat den Hundeführer nun gebissen? Doch wohl nicht etwa auch noch der eigene Hund?
Sag mal, kann da nicht jemand "zufällig" in der Nähe gewesen sein, den der Betroffene kennt?
: : Der Besitzer eines angreifenden Hundes ist nämlich dazu verpflichtet, "Schadensbegrenzung" zu betreiben - auf gut deutsch, geht mein Hund auf den anderen los, muß ich versuchen das zu verhindern - sofern es mir möglich ist. Verletze ich mich dabei, bin ich es selber schuld.
: : Allerdings kann ich genausogut daneben stehen bleiben und zusehen, wie mein Hund munter weitermacht, denn ich bin auch wiederum nicht verpflichtet, mein eigenes Leben zu gefährden.
: Kannst Du mir sagen wo das steht?
Leider nein. Es gibt einige Gerichtsurteile dazu, da wird das genauso gesagt, unabhängig von Gericht und Vorfall.
Es gibt einige Fälle, wo ein Hundehalter verletzt wurde bei einer Beißerei, es gibt widerum einige Fälle, wo der Halter nicht verhindert hat, das sein Hund den anderen HUnd gebissen hat, dann ging es wieder darum, das ein Mensch, der seinen Hund "gerettet" hat, gebissen wurde - da wurde argumentiert, hätte er keinen Hund, hätte er keine Verletzung, weil nicht passiert usw.
Frag mal Deinen Anwalt, der müßte eigentlich Quellen haben.
: : Aber recht haben ist nicht immer das GLeiche wie recht kriegen.
: Ja leider.
Das ist in unserem schönen Ländle wohl das größte Problem.
Grüße, Gaby