Hallo Micha,
: : Naja, sagen wir mal so - muß er die TA-Kosten bezahlen, ist es auch für das Ordnungsamt eindeutig, wer Schuld hatte - wenn DU verstehst, worauf ich hinaus will....;-))
: *gg* ja, ist so auch dem O-amt vorgetragen.
DAs ist eigentlich der triftigste Grund - denn es ist eindeutig belegt, welcher Hund Verletzungen davon getragen hat.
: : Aus welchem Grund macht ein Mensch eine Anzeige, wenn er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat?
: : Eine Argumentation dem Ordnungsamt gegenüber wäre ja nun wirklich, das das Ganze nicht passiert wäre, hätte der Mensch seinen Hund im Griff gehabt - hätte sein Hund nicht angegriffen, wäre nichts passiert.
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: Na ja der war doch an der Schleppleine. Der Große frei!
: Der sagt natürlich... wäre Ihrer nicht frei gewesen... wenn Du weißt was ich meine.
*fiesgrins* Wenn er den Hund an der langen Leine nicht unter Kontrolle hat, muß er halt eine kurze nehmen - auch eine gute Argumentation dem OA gegenüber. Eine 10m- oder 20m-Leine spielt keine Rolle bei der Frage, ob angeleint oder nicht.
: : Na, Rechnung anfordern, belegen lassen! Dann schön damit zum Ordnungsamt, falls ihr von denen was hört - so nach dem Motto - der Hund wurde verletzt, hat sich nur gewehrt.
: O-amt hat sich schon gemeldet! Stellungnahme angefordert und L+M-zwang angedroht.
Wie gesagt - der Hund hat sich gewehrt, ist auch verletzt worden, dazu noch das Spielchen mit der Schleppleine (kann ich auch machen - 10 cm-Leine am Halsband mitschleppen lassen)
: : Damit ist der Punkt der Verordnung NRW, wo "ohne Grund angreifen" sinngemäß drinsteht, schon widerlegt.
: Sorry bin aus Rheinland Pfalz dort gibt es den Punkt "ohne Grund" nicht. Bei uns heist es:
: § 1 Gefährliche Hunde
: (1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
: Leider hatte der Dicke vor Jahren schon mal nen Zusammenstoß mit einem Rüden. Ohne großartige Verletzungen. Wurde damals nichts Unternommen. Aber der Halter von dem Schlittenhund weiß wohl davon!
Spielt doch keine ROlle, was der weiß und was nicht. ZUmindest weiß er nicht, wie man einen Hund erziehen muß, scheint es. Dieses Argument ist nur aussagekräftig, wenn er genaue Angaben zu dem Vorfall machen kann und wenn der Große schuld hatte.
: : Na toll. Und wer hat den Hundeführer nun gebissen? Doch wohl nicht etwa auch noch der eigene Hund?
: Vermutlich schon, weil der ja wie wild um sich biss.
Grins - das würde ich dem ORdnungsamt auch noch mitteilen - so nach dem Motto "ich stelle meinen Hund natürlich gerne für einen Vergleich mittels Zahnabdruck zur Verfügung"....;-)))
: : Sag mal, kann da nicht jemand "zufällig" in der Nähe gewesen sein, den der Betroffene kennt?
: Leider nein.
Wieso nicht? Hat da keiner hinterm Baum gesessen und gerade "was weiß ich" gemacht? Oder ZUFÄLLIG aus seinem Fenster geschaut oder sowas?
: : ... dann ging es wieder darum, das ein Mensch, der seinen Hund "gerettet" hat, gebissen wurde - da wurde argumentiert, hätte er keinen Hund, hätte er keine Verletzung, weil nicht passiert usw.
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: Na prima. Da muß man aber einen guten Richter finden.
Nicht unbedingt. Wenn Dein RA entsprechende Urteile zitiert, kann das schon ganz gut sein.
: : Frag mal Deinen Anwalt, der müßte eigentlich Quellen haben.
: Yepp. Läuft schon.
Ich drücke euch die Daumen. Und dem Schlittenhundbesitzer würde ich ein Buch schenken, das passend erscheint.
Grüße, Gaby