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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Beisserei unter Rüden brauche Infos
21. August 2001 11:34

Hallo Micha,

: : Naja, sagen wir mal so - muß er die TA-Kosten bezahlen, ist es auch für das Ordnungsamt eindeutig, wer Schuld hatte - wenn DU verstehst, worauf ich hinaus will....;-))
: *gg* ja, ist so auch dem O-amt vorgetragen.

DAs ist eigentlich der triftigste Grund - denn es ist eindeutig belegt, welcher Hund Verletzungen davon getragen hat.


: : Aus welchem Grund macht ein Mensch eine Anzeige, wenn er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat?
: : Eine Argumentation dem Ordnungsamt gegenüber wäre ja nun wirklich, das das Ganze nicht passiert wäre, hätte der Mensch seinen Hund im Griff gehabt - hätte sein Hund nicht angegriffen, wäre nichts passiert.
:
: Na ja der war doch an der Schleppleine. Der Große frei!
: Der sagt natürlich... wäre Ihrer nicht frei gewesen... wenn Du weißt was ich meine.

*fiesgrins* Wenn er den Hund an der langen Leine nicht unter Kontrolle hat, muß er halt eine kurze nehmen - auch eine gute Argumentation dem OA gegenüber. Eine 10m- oder 20m-Leine spielt keine Rolle bei der Frage, ob angeleint oder nicht.


: : Na, Rechnung anfordern, belegen lassen! Dann schön damit zum Ordnungsamt, falls ihr von denen was hört - so nach dem Motto - der Hund wurde verletzt, hat sich nur gewehrt.
: O-amt hat sich schon gemeldet! Stellungnahme angefordert und L+M-zwang angedroht.

Wie gesagt - der Hund hat sich gewehrt, ist auch verletzt worden, dazu noch das Spielchen mit der Schleppleine (kann ich auch machen - 10 cm-Leine am Halsband mitschleppen lassen)


: : Damit ist der Punkt der Verordnung NRW, wo "ohne Grund angreifen" sinngemäß drinsteht, schon widerlegt.
: Sorry bin aus Rheinland Pfalz dort gibt es den Punkt "ohne Grund" nicht. Bei uns heist es:
: § 1 Gefährliche Hunde
: (1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
: Leider hatte der Dicke vor Jahren schon mal nen Zusammenstoß mit einem Rüden. Ohne großartige Verletzungen. Wurde damals nichts Unternommen. Aber der Halter von dem Schlittenhund weiß wohl davon!

Spielt doch keine ROlle, was der weiß und was nicht. ZUmindest weiß er nicht, wie man einen Hund erziehen muß, scheint es. Dieses Argument ist nur aussagekräftig, wenn er genaue Angaben zu dem Vorfall machen kann und wenn der Große schuld hatte.

: : Na toll. Und wer hat den Hundeführer nun gebissen? Doch wohl nicht etwa auch noch der eigene Hund?
: Vermutlich schon, weil der ja wie wild um sich biss.

Grins - das würde ich dem ORdnungsamt auch noch mitteilen - so nach dem Motto "ich stelle meinen Hund natürlich gerne für einen Vergleich mittels Zahnabdruck zur Verfügung"....;-)))


: : Sag mal, kann da nicht jemand "zufällig" in der Nähe gewesen sein, den der Betroffene kennt?
: Leider nein.

Wieso nicht? Hat da keiner hinterm Baum gesessen und gerade "was weiß ich" gemacht? Oder ZUFÄLLIG aus seinem Fenster geschaut oder sowas?


: : ... dann ging es wieder darum, das ein Mensch, der seinen Hund "gerettet" hat, gebissen wurde - da wurde argumentiert, hätte er keinen Hund, hätte er keine Verletzung, weil nicht passiert usw.
:
: Na prima. Da muß man aber einen guten Richter finden.

Nicht unbedingt. Wenn Dein RA entsprechende Urteile zitiert, kann das schon ganz gut sein.

: : Frag mal Deinen Anwalt, der müßte eigentlich Quellen haben.
: Yepp. Läuft schon.

Ich drücke euch die Daumen. Und dem Schlittenhundbesitzer würde ich ein Buch schenken, das passend erscheint.

Grüße, Gaby

21. August 2001 12:06

Hallo Michaela,

ich würde an der Stelle des geschädigten Hundes und dessen Besitzers erstmal versuchen ruhig zu bleiben. Wenn sich das OA gemeldet hat dann die Stellungnahme in sachlichen Worten ausfüllen und die Bescheinigung über die Verletztungen des eigenen Hundes beilegen. Auch darauf hinweisen daß ein Hund der an einer Schleppleine von vielleicht 5 oder 10 oder gar 20 Metern geführt wird, nicht unter der Kntrolle durch die Leine in der Hand des Hundeführers steht, sondern daß diese Länge der Leine vielmehr einer reine Absicherung gegen das "weglaufen" ist. Oder glaubst du ein Hund der keinen abgesicherten Gehorsam hat läst sich durch eine Schleppleine beeindrucken. Desweiteren würde ich mich mal umhören ob nicht schon führer Vorfälle mit dem Hund stattgefunden haben. Auch irritiert mich hier daß der Besitzer des Schlittenhundes die Anzeige stellte, vielleicht wurden hier die Tatsachen bewust verdreht um die eigenen Verletztungen des "Ausführers" zu erklären. Versuche einfach Ruhe zu bewaren und falls gar nichts mehr hilft bestehe darauf daß ein "zahnärzliches" Gutachten (weis nicht wie ich es anders ausdrücken soll) gemacht wird ich kann aus eigener Erfahrung sagen daß da sehr genau festgestellt werden kann welcher Hund gebissen hat und welcher nicht. Und zu guter Letzt würde ich auf jeden Fall eine Gegenanzeige stellen, denn schließlich wurde dein Hund nachweißlich verletzt

21. August 2001 18:21


:
: Ich benötige Literaturangaben zu "Rangordnungsstreitigkeiten" unter Rüden.
: Es wird ja immer wieder gesagt, daß man sich da nicht einmischen sollte.
: Steht das auch irgendwo geschrieben?
Dies ist eine Frage, die auch in meinem Sachkundenachweis gestellt
wurde. Man soll sich halt nicht einmischen. Damit habe auch ich die
besten Erfahrungen gemacht. Nur das mir dann halt immer "die Leine aus
der Hand fällt", wenn ein unangeleinter Hund auf meinen Rotti eindrischt. Bisher ging alles ohne Schrammen.
Jedoch habe ich einem verstörten Köter (bekannter Beisser) auch schon
einen "Elf-Meter" verpaßt. Ging wohl auch gut, außer ein paar böser
Worte. Falls Du einen "Anlage 1+2" Hund hast wirst Du allerdings
ein Problem haben- leider. Versuche dich mit dem HF außergerichtlich
zu einigen. Ansonsten wirds schwer und u.U. teuer.


: Was passiert, wenn Jemand (Hundehalter) in eine solche Streitigkeit eingreift und dabei selbst verletzt wird? Sein Hund aber nicht eine Schramme vom "Gegner" hat?
Der ist dann wohl selbst Schuld.

: Wer haftet für die Verletzungen (bei Mensch und Hund)?
Die hoffentlich gute Hundehaftpflicht.

: Wer kann bestraft werden (Ordnungsamt/Auflagen)?
Uiii, daß kann eine lange und vielfältige Sache werden.

Ich wünsche Dir viel Glück!