Beisserei unter Rüden brauche Infos
21. August 2001 08:43

Liebe Hundefreunde,

aus einem aktuellen Anlass brauche ich dringend Eure Hilfe...

Ich benötige Literaturangaben zu "Rangordnungsstreitigkeiten" unter Rüden.
Es wird ja immer wieder gesagt, daß man sich da nicht einmischen sollte. Zumindest wenn es sich um sozialisierte Hunde handelt.
Steht das auch irgendwo geschrieben?
Könnt ihr mir entsprechende Zitate aus Hundebüchern mit Quellenangabe zukommen lassen?

Was passiert, wenn Jemand (Hundehalter) in eine solche Streitigkeit eingreift und dabei selbst verletzt wird? Sein Hund aber nicht eine Schramme vom "Gegner" hat?
Wer haftet für die Verletzungen (bei Mensch und Hund)?
Wer kann bestraft werden (Ordnungsamt/Auflagen)?
Kann der Hund, der angegriffen und dabei verletzt wurde bestraft werden? Weil der Führer des angreifenden Hundes durch seine eigene Schuld verletzt wurde? Der Hund der angegriffen hat, hat wirklich nicht eine Schramme und sein HF nur desshalb weil er versucht hat einzugreifen...

Ich bedanke mich schon einmal für Eure Hilfe

Michaela

21. August 2001 08:53

Hallo Michaela!

: Es wird ja immer wieder gesagt, daß man sich da nicht einmischen sollte. Zumindest wenn es sich um sozialisierte Hunde handelt.
: Steht das auch irgendwo geschrieben?
Das kann man so pauschal nicht sagen, zumal jeder andere Ansichten darüber hat, ob sein Hund/der andere Hund sozialisiert ist... Ich bin von der "die müssen das in jedem Fall untereinander ausmachen" Schiene inzwischen schon wieder runter, da sich das nicht mit jedem Hundecharakter machen läßt und ich es nicht unbedingt mag, daß ich meinem mit Mühe das Raufen abgewöhnt habe und andere Rüden sich mutwillig mit ihm anlegen.

: Was passiert, wenn Jemand (Hundehalter) in eine solche Streitigkeit eingreift und dabei selbst verletzt wird? Sein Hund aber nicht eine Schramme vom "Gegner" hat?
Wer sich in Raufereien zwischen Hunden einmischt und dabei gebissen wird, der ist vor dem Gesetz selbst schuld.

: Wer haftet für die Verletzungen (bei Mensch und Hund)?
Die Hundehaftpflicht des Hundehalters.

: Wer kann (Ordnungsamt) bestraft werden (Auflagen)?
Wenn einer der Hunde einfach so einen anderen angreift und das zum wiederholten Mal tut, kann man (auch je nach Rasse :-(( leider!) mit Leinen-und/oder Maulkorbpflicht belegt werden oder aber die Verpflichtung zum Ablegen des Wesenstests erhalten. Je nach Bundesland.

Viele Grüße,
Katja


21. August 2001 08:59

Hallo Katja,

: : Was passiert, wenn Jemand (Hundehalter) in eine solche Streitigkeit eingreift und dabei selbst verletzt wird? Sein Hund aber nicht eine Schramme vom "Gegner" hat?
: Wer sich in Raufereien zwischen Hunden einmischt und dabei gebissen wird, der ist vor dem Gesetz selbst schuld.
Ich glaube, dass dies nicht ganz zutreffend ist. (Deutsche) Gerichte räumen Dir auch in diesem Fall das Recht ein, Dein Eigentum (Hier: Deinen Hund) zu verteidigen.

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa



21. August 2001 09:06

: Es wird ja immer wieder gesagt, daß man sich da nicht einmischen sollte. Zumindest wenn es sich um sozialisierte Hunde handelt.

Meine Kollegin und ich, haben zwei starke Rüden, wollten endlich mal das Geknurre loswerden und dachten, so ..... jetzt wird endlich mal die Rangordung bestummen und dann ist Ruhe.... Naja nach einer halben Stunde, stand die Rangordung immer noch nicht. Haben es aufgegeben. Übrigens hatte keiner der Rüden auch nur eine Schramme.

Anderer Fall::::: Andere Kollegin ging mit ihrer Hündin spazieren. Sie traf einen anderen Hündinnenhalter. Sie liessen die Hunde spielen. Was auch sehr gut ging. Plötzlich fingen die zwei an sich anzuknurren und zuzuschnappen. Der Mann ging mit einem Knüppel dazwischen, was die Hunde nur noch mehr in Rage brachte. Der Mann hat dann mit dem Knüppel auf die Hündin meiner Kollegin eingeschlagen. Die Hündin hat der anderen Hündin das Genick gebrochen. Da kann man auch sagen, wären die zwei Hundehalter in entgegengesetze Richtung davongelaufen, wäre es wohl nie soweit gekommen.

Ich würde immer zuerst weglaufen und wenn das nichts nützt, würde ich wohl auch dazwischen gehen. Aber sicher nie mit einem Knüppel

Gruss
karin

21. August 2001 09:07

Hallo Holger!

: Ich glaube, dass dies nicht ganz zutreffend ist. (Deutsche) Gerichte räumen Dir auch in diesem Fall das Recht ein, Dein Eigentum (Hier: Deinen Hund) zu verteidigen.

Also, das letzte, was ich zu dem Thema gelesen habe, ist eben, daß man sich solche Schmarren selbst zuzuschreiben hat (wobei ich es für nicht unwahrscheinlich halte, daß das Verteidigen eines kleinen gegen einen viel größeren Hund da anders gesehen wird... oder wenn einer der Hunde ein Kategorie-1-Hund ist...). Irgendwo zu Hause habe ich auch noch die "Urteilsnummer".
Wenn Du aber Näheres/Neueres weißt, lerne ich gern dazu :-)

Viele Grüße,
Katja


21. August 2001 09:18

Hallo Katja,

: Wenn Du aber Näheres/Neueres weißt, lerne ich gern dazu :-)
Ich auch !

Ich denke, dass ich das, was ich geschrieben habe, einmal so in irgendeiner Hundezeitschrift gelesen zu habe. Da dies aber schon etliche Monate her ist und ich solche Artikel auch nicht lange aufhebe, kann ich keine Quelle angeben. Es ist natürlich auch möglich, dass ich das ganz falsch in Erinnerung habe....

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa
: Viele Grüße,
: Katja
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