Hallo Micha,
: Hier noch Infos:
: Angegriffener Hund hat Schäferhundgröße ist ca 5 Jahre alt.
: Angreifender Hd hat Schlittenhundgröße ist ca 11 Monate alt.
: Der angegriffene Hd wurde an Ohren und Lefzen verletzt.
: der Führer (nicht Eigentümer) des Schlittenhundes hat leichte Verletzungen an den Armen.
: Der Schlittenhund ist völlig unverletzt!
: Nun wurde der Halter des angegriffenen Hund angezeigt!!!
:
: Noch eine Anmerkung: Die Keilerei ging erst so richtig los als der HF des Schlittenhund versuchte die Beiden zu trennen (obwohl der HF des angegriffenen Hd sagte er solle es lassen, das würden die beiden unter sich klären). Kaum das der "Eingreifer" seine Finger wieder draußen hatte wurde der Jüngere vom Älteren unterworfen und Schluß war. Wie gesagt der Jüngere (Schlittenhund) hat nicht einen Kratzer abbekommen!!!
:
: Wäre wirklich froh über Urteile zu vergleichbaren Fällen, da dem Älteren M+L-zwang droht!
:
War einer der Hunde an der Leine? Gibt es Zeugen?
Meiner bisherigen Kenntnis nach würde ich sagen, das der Angreifer Schuld hat. Das heißt, der Besitzer des Schlittenhundes muß für die Kosten des Tierarztes bei dem angegriffenen Hund zahlen.
Verstehe ich das richtig, der Besitzer des Angreifers ging dazwischen?
Und hat dann den anderen Besitzer, dessen Hund dabei verletzt wurde, angezeigt?
In der Rechtsprechung wird immer so schön gesagt, das von jedem Tier ein gewisses Gefahrenpotential ausgeht und Du daher ein gewisses RIsiko selbst tragen muß.
Könnt ihr beweisen, das der angegriffene Hund verletzt wurde und das der Besitzer des Angreifers bei dem Versuch, seinen HUnd davon abzuhalten, den anderen Hund weiter zu verletzen, gebissen wurde, sieht es eigentlich ganz eindeutig aus.
Der Besitzer eines angreifenden Hundes ist nämlich dazu verpflichtet, "Schadensbegrenzung" zu betreiben - auf gut deutsch, geht mein Hund auf den anderen los, muß ich versuchen das zu verhindern - sofern es mir möglich ist. Verletze ich mich dabei, bin ich es selber schuld.
Allerdings kann ich genausogut daneben stehen bleiben und zusehen, wie mein Hund munter weitermacht, denn ich bin auch wiederum nicht verpflichtet, mein eigenes Leben zu gefährden.
Habt ihr Zeugen für den Vorfall und sieht es so aus, das der Besitzer des angreifenden Hundes verletzt wurde bei dem Versuch, seinen Hund davon abzuhalten, den anderen Hund weiter zu verletzen, ist er es selber schuld. Zudem muß er in jedem Fall die Kosten zahlen, die durch seinen HUnd entstanden sind.
Aber recht haben ist nicht immer das GLeiche wie recht kriegen.
Grüße, Gaby