Hallo Sybille,
: Wie wird folgende Begebenheit von den Juristen gesehen werden:
: Hund schläft unterm Tisch im Cafe. Fremde Frau kommt durch die Tische auf ihn zu: "Ach ist der süß, den muß ich mal schnell anfassen!", beugt sich über den schlafenden Hund, Handtasche rutscht ihren Arm hinunter, Hund wacht auf, springt auf und kommt dabei mit seinem Unterkieferfangzahn an ihre Augenbrauenunterseite. Folge: Loch, das genäht werden muß.
Bei einem Hund gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, dies bedeutet du haftest für nahezu alle Schäden die ein Hund verursacht. Ob Hund oder Halter dabei eine Schuld trifft ist unerheblich.
Des wegen ist ja eine Haftpflichtversicherung für Hunde absolut unerläßlich. Ich kann nicht verstehen, dass die nicht für alle Hundehalter zur Pflicht gemacht wird. Die ebenso unerläßliche Privathaftpflicht gilt nicht für Hunde !
: Wird die Versicherung des Hundes die Kosten übernehmen - müssen?
Wird si wohl müssen, sollt die Versicherung nicht zahlen wollen muß sie sich juristisch mit dem Geschädigten auseinandersetzen.
Der sehr unglückliche Fall, dass der Halter zahlen muß die Versicherung nicht kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eintreten.
Dies ist ja in dem geschilderten Fall sicher nicht so.
Ich würde dem Halter allerdings raten Zeugen des Vorfalls zu bennennen, es gibt dabei oft sehr widersprüchliche Schilderungen des Tathergangs.
Gruß
Thomas
: Kann der Hund deswegen als bissig/aggressiv angesehen werden?
: Dank für Eure Einschätzungen und Erfahrungen!
: Sybille
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