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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schuldfrage Mensch-Hund-Vorfall
31. August 2001 18:55

Hallo Sybille,
wenn die Halterin eine Haftpflicht hat, kann es ihr in eigentlich völlig egal sein, ob sie zahlen muß oder nicht. Das muß dann ja die Haftpflicht übernehmen, sollte diese der Meinung sein die Geschädigte trage eine Mitschuld an dem Vorfall wird si ihr das mitteilen und eben gar nicht oder nur anteilig zahlen. Die ggf. folgende juristische Ausseinandersetzung muß dann allerdings auch die Haftpflicht durchstehen. Der Halterin entstehen daraus keine Kosten.

Gruß


Thomas

31. August 2001 19:30

Hallo Martina,
vielen Dank für die Recherche! So sieht es mein laienhaftes Rechtsempfinden auch!Beruhigt mich etwas nach den vielen unverständlichen Urteilen des letzten Jahres!
Habe es gleich weitergeleitet! Vielleicht bringt es den Ehemann der Geschädigten etwas von seiner Palme!
Sybille

01. September 2001 15:49

: Es gab doch mal das Urteil, daß der wegen des Hundes stürzende Radfahrer nicht hätte bremsem und damit hinfallen müsse, da er annehmen sollte, daß der Hund ihm nicht vor's Rad läuft!? Er bekam kein Geld!
:
: Werde uch auf dem laufenden halten, wenn ich mehr weiß!
: Sybille

Hi,
gibt mittlerweile auch gerichte, die genau andersherum entscheiden.
Eine Frau hatte sich arg erschrocken und war gestürzt weil ein ANGELEINTER Hund sie agressiv angekläfft hat. Sie bekam Schmerzensgeld etc., der Richter agumentierte, dass es auf das subejktive Empfinden der gefahr ankam (oder so ähnlich).
Schätze ma das gerade auf Amtsgerichtsebene es schwer drauf ankommt, ob an an nen Richter gerät, der selber Hundehalter ist oder eibnen, der sich schon ewig über die Schei.... im Vorgarten ärgert.
Grüße Doris


18. September 2001 18:41

Hi Sybille,


:Es gab doch mal das Urteil, daß der wegen des Hundes stürzende :Radfahrer nicht hätte bremsem und damit hinfallen müsse, da er :annehmen sollte, daß der Hund ihm nicht vor's Rad läuft!? Er bekam :kein Geld!
Soweit ich mich an diesen Vorfall erinnern kann handelte es sich um einen Hund, der nachweislich sicher das STOP-Kommando beherrschte. Dies wurde vom Gericht auch überprüft.
Der HF hatte den Hund also nicht hereingerufen als der Radfahrer vorbeikam, sondern ins STOP gebracht. Dwer Radfahrer war irritiert, erschrak und stürzte.Dieser Fall wurde aber VOR der Hundehysterie verhandelt !
Nach der LHVO RLP ist ein Hund ein gefährlicher Hund, d.h. lebenslänglich Maulkorb und Leinenzwang, der sich u.a. als bissig erwiesen hat.
WARUM er gebissen hat ist dabei nicht relevant!
Good luck
Ute