Hi,
folgendes ist passiert:
Ein abgelegener Bauernhof am Ende eines Weges in BaWü, so abgelegen, dass der Hofhund als Wachhund anerkannt ist und keine Steuern für ihn bezahlt werden müssen.
Bevor man auf den Hof kommt hängt ein Schild: Vorsicht freilaufender Wachhund! Der Hund ist aber nur frei, wenn auch Menschen auf dem Hof sind.
Nun kommt ein Fremder auf den Hof, der Hund läuft auf ihn zu, versperrt den Weg und bellt ihn an. Sofort schauen Leute vom Hof, wer da ist und sagen dem Fremden, er solle sich nicht bewegen, schon gar nicht irgendwie auf den Hund zu.
Doch genau das tut der Fremde noch bevor der Hund abgerufen werden konnte, er fuchtelt mit den Armen Richtung Hund und dieser schnappt ihm ins Bein. Das Angebot, ihn zum Arzt zu bringen, lehnt der Mensch ab, er humpelt mit blutendem Bein davon zu seinem Auto.
Ob er Anzeige erstattet hat ist noch unbekannt.
Wer kennt sich aus mit den Gesetzen und Verordnungen in BaWü? Was droht Hund und Halter bei Anzeige schlimmstenfalls? Der Hund gehört nicht zu irgendwelchen gelisteten Rassen.
Dank im vorraus
Anke + Rico