von Antje(YCH) am 06. September 2001 05:24
Hallo Jutta,
ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und es gibt auch Unterschiede zwischen den "Jägern" (Jagdpächter oder Förster). Der Jagdpächter ist im Grunde genommen eine Privatperson, der sich bei seinem Hobby erholen möchte, genau so wie der Spaziergänger, der Reiter, der Jogger usw. Der Förster hingegen ist eine Staatsperson und hat Polizeigewalt.
In unserem Bundesland darf ein Jagdpächter (= Privatperson) einen Hund nicht so ohne weiteres Abschießen, damit riskiert er seinen Jagdschein. Nur wenn eine ganz bestimmte Konstellation eintritt, darf er schießen. Wenn er z.B. weiß, wem der Hund gehört, dann darf er erst einmal nicht schießen, auch wenn der Hund wildert, sondern muß die Polizei einschalten (Anzeige wegen Wilderein gegen den Hundehalter, der dafür sogar in den Knast gebracht werden kann). Trifft er auf einen wildernden Hund, dessen Halter ihm nicht bekannt ist, dann muß er zuerst versuchen, den Hund einzufangen. Sollte ihm das nicht gelingen, muß er die entsprechende Behörde einschalten (Polizei/Forstamt). Erschießen darf er den Hund eigentlich nur dann, wenn dieser ihn ernsthaft bedroht (dürfte schwierig sein, wenn der gerade hinter einem Hasen her ist...).
Trotzdem gibt es auch hier bei uns Jagdpächter, die Hunde einfach so abknallen, sogar wenn sie nicht wildern (was heißt hier Hunde, sogar Kühe, die sie mit Wildschweinen verwechseln... *grins*). Das Problem ist halt auch, daß Jagdpächter für ihr Hobby sehr viel Geld zahlen (Jagdpacht, Versicherungen, Instandhaltungskosten usw.) und glauben, sich damit auch gewisse Rechte über ihre Mitmenschen und deren Hab und Gut gekauft zu haben. Wenn ich regelmäßig mit meinem Hund in einem Revier eines solchen Möchtegern-Großgrundbesitzers unterwegs wäre, dann würde ich ihm von einem Notar einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen mit ein oder zwei Farbfotos und einer ausführlichen Beschreibung meines Hundes mit dem Zusatz, daß ich für Schäden, den mein Hund evtl. anrichtet, aufkommen werde. Dann weiß der betreffende Grünrock zumindest, daß man sich mit den Jagdgesetzten auseinandergesetzt hat und nicht so alles schluckt, was einem die Grünröcke gerne erzählen in Bezug auf Wald und Flur und Hund, damit sie dort möglichst ihre Ruhe haben.
Viele Grüße
Antje