Darf ein Jäger schießen :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Darf ein Jäger schießen

von Möni(YCH) am 03. September 2001 08:03

Hallo Me!
Diese ganze Hege und Pflege in Ehren, ich selber würde es niemals tolerieren oder erlauben, daß ein Hund Wild hetzt. Dafür bin ich viel zu tierlieb.
Ich selber habe aber schon die perversesten Jäger kennengelernt.
Ein Bekannter von uns joggt jeden Tag mit seinem Hund in der Natur, irgendwann ging knapp neben den Beiden ein Schuss.
Als Kind mußte ich miterleben, wie die Schäferhündin meiner Eltern ein paar Meter neben ihrem Grundstück mit einem Schuss erledigt wurde, weil sie nach Mäusen gebuddelt hat.
Ein Jäger mit hochrotem Kopf und Schnapsfahne hat uns mal gedroht, er würde unsere Hunde sofort abschiessen, wenn wir sie von der Leine losmachen. Was ich erwiderte, schreibe ich lieber nicht.
Auf Treibjagden werden Jagdhunde,Treiber, Kühe usw. angeschossen, weil manche Jäger unter Jagdfieber leiden und sich selbst nicht im Griff haben.
Das ist natürlich keine Entschuldigung für wirklich wildernde Hunde, die ich nicht in Schutz nehme.
Falls ein unschuldiger Hundemord mal vor Gericht landen sollte, wird sicherlich dem Jäger Recht gesprochen werden. Im Zweifelsfall kann der Hundebesitzer nicht beweisen, daß sein Hund nur getobt oder gespielt hat und nicht gewildert. Bei den Jägern ist jeder freilaufende Hund ein "Wilderer", was nicht stimmt. Hunde, die gefährlich für das Wild sind und Schäden anrichten, werden kaum erwischt.
Meine Meinung ist, daß es bei den Hunden schwarze Schafe gibt und bei den Jägern auch, beides muß bestraft werden.
Viele Grüße Möni, Luna und Teddy (interessieren sich eh nur fürs Spielen)

von Kerstin(YCH) am 03. September 2001 10:12

Hallo Me,

wenn ein Hund wirklich wildert. Okey, auch wenn ich es nicht für gut finde. Aber leider gibt es viel zu viele Jäger die ihr "Hobby" nur aus Lust am Töten frönen. Oder wie willst du erklären daß vor etwar zwei Jahren bei uns ein Jadpächter in einem stark freqeuntierten Wald, mittags um zwei!!!!! Uhr auf drei angeleinte Hunde geschossen hat und dabei ein Herrchen am Arm verletzte. Meiner Meinung nach war das doch nur die pure Lust am töten. Erst kürzlich laß ich einen Bericht daß sich irgendwo in den neuen Bundesländern ein Rudel Wölfe angesiedelt hat, und als erstes schrien die "Hobby"-Jäger abschießen die reisen uns unser gesamtes Wild. Leider Hat bei vielen sogn. Jägern die Hege des Wildes gar keinen Stellenwert wichtig ist nur daß genügend Wild für ihre perversen Abknallereine da ist. Oder ist es vielleicht sinnvoll, im Sinne der Hege Wild anzufüttern damit mann dann leichter zum Schuß kommt. Es gibt sicher viele Jäger die ihre Sache im Sinne des Hegens verstehen aber es gibt viel zu viele "Jäger" die ihre Sache nur in der Lust am Töten sehen. Und denen ist dann auch völlig egal was sie vor die flinte kriegen ob Reh, Hund oder Katze. Warum z.B. Katzen 500m außerhalb von Ortschaften abgeschossenwerden dürfen ist mir sowieso ein Rätsel oder fressen die alle Fasane (daß ein Katze ein Reh erlegt halte ich für unwarscheinlich)

Gruß Kerstin

von Antje(YCH) am 06. September 2001 05:24

Hallo Jutta,

ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und es gibt auch Unterschiede zwischen den "Jägern" (Jagdpächter oder Förster). Der Jagdpächter ist im Grunde genommen eine Privatperson, der sich bei seinem Hobby erholen möchte, genau so wie der Spaziergänger, der Reiter, der Jogger usw. Der Förster hingegen ist eine Staatsperson und hat Polizeigewalt.

In unserem Bundesland darf ein Jagdpächter (= Privatperson) einen Hund nicht so ohne weiteres Abschießen, damit riskiert er seinen Jagdschein. Nur wenn eine ganz bestimmte Konstellation eintritt, darf er schießen. Wenn er z.B. weiß, wem der Hund gehört, dann darf er erst einmal nicht schießen, auch wenn der Hund wildert, sondern muß die Polizei einschalten (Anzeige wegen Wilderein gegen den Hundehalter, der dafür sogar in den Knast gebracht werden kann). Trifft er auf einen wildernden Hund, dessen Halter ihm nicht bekannt ist, dann muß er zuerst versuchen, den Hund einzufangen. Sollte ihm das nicht gelingen, muß er die entsprechende Behörde einschalten (Polizei/Forstamt). Erschießen darf er den Hund eigentlich nur dann, wenn dieser ihn ernsthaft bedroht (dürfte schwierig sein, wenn der gerade hinter einem Hasen her ist...).

Trotzdem gibt es auch hier bei uns Jagdpächter, die Hunde einfach so abknallen, sogar wenn sie nicht wildern (was heißt hier Hunde, sogar Kühe, die sie mit Wildschweinen verwechseln... *grins*). Das Problem ist halt auch, daß Jagdpächter für ihr Hobby sehr viel Geld zahlen (Jagdpacht, Versicherungen, Instandhaltungskosten usw.) und glauben, sich damit auch gewisse Rechte über ihre Mitmenschen und deren Hab und Gut gekauft zu haben. Wenn ich regelmäßig mit meinem Hund in einem Revier eines solchen Möchtegern-Großgrundbesitzers unterwegs wäre, dann würde ich ihm von einem Notar einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen mit ein oder zwei Farbfotos und einer ausführlichen Beschreibung meines Hundes mit dem Zusatz, daß ich für Schäden, den mein Hund evtl. anrichtet, aufkommen werde. Dann weiß der betreffende Grünrock zumindest, daß man sich mit den Jagdgesetzten auseinandergesetzt hat und nicht so alles schluckt, was einem die Grünröcke gerne erzählen in Bezug auf Wald und Flur und Hund, damit sie dort möglichst ihre Ruhe haben.

Viele Grüße

Antje


von ute(YCH) am 09. September 2001 08:10

Hallo Kerstin,
"edel sei der Mensch/Jäger/Hundeführer etc. hilfreich und gut",
Theorie und Praxis sind jedoch weit von einander entfernt.

Nach deutschem Jagdrecht ist Wilderei schon das Aufsuchen von Wild, d.h. zB. zum Photografieren.
Dem Jagdpächter gegenüber ist der Normalmensch ausweispflichtig, wenn der Verdacht auf "Wilderei" besteht. Dies kann der Jäger auch mit der Schußwaffe erzwingen ! -außer in Schonungen, da ist der Förster zuständig.
Durch welche Art der Aktivität Wild wirklich beunruhigt wird ist mehr als strittig, in Stadtwäldern z.B. sind Mensch und Hund dem Wild so vertraut, daß es nicht daran denkt zu flüchten.
Im Kanton Aargau wurde durch eine Studie herausgefunden, daß die größte Beunruhigung für das Wild von Drachenfliegern ausgeht, dennoch hatte diese Studie keine Konsequenzen.
Die Anwesenheit von Luchsen im Revier führt dazu, daß das Wild wesentlich aufmerksamer wird, der Wildbestand gesundet, doch die Jagd wird erschwert. Dies hat zur Folge, daß die wieder Ansiedlung von Luchsen fast unmöglich ist.
70 000 Kitze werden jährlich in der BRD durch Mähmaschienen verstümmelt und gerötet.Da steht eventuell der Jagdpächter da, um dem Kitz den Gnadenschuß zu geben, doch vor der Maad das Gelände von Hunden revieren zu lassen, ist zu viel Aufwand.
Im Soonwald in RLP z.B. ist der Rehwildbestand um das 10fache erhöht, so daß der Wald stark geschädigt wird.Die Förster päppeln jede Jungpflanze mit hohem Kostenaufwand und viel Mühe, doch vergebens- wen kümmert es ?
Schwarzwild wird in vielen Gegenden schon zur Plage, doch ich finde auch in milden Wintern auf 300m Unmengen Futterrüben im Wald, die aufgrund der Temperaturen angären, sodaß die Sauen tagsüber eschwippst durch den Wald toben.

Nein Logik ist nicht gefragt,
ob rechtmäßig oder nicht hilf weder mir noch meinem Hund.
In deutschen Wäldern dürfen von Nichtjägern nur markierte Wanderwege und Wege die breiter sind als zwei Meter benutzt werden und ein Streifen von 2m neben dem Weg. Nur auf Skiern und zum Pilzesammeln dürfen die Wege verlassen werden.
Hunde müssen jeder Zeit abrufbar sein, außer es gibt per kommunaler Verordnung Leinenzwang.

Was hilft ist ein gutes Verhältnis zum Jagdpächter.
Nicht zusammenschrecken, wenn er im Revier ist, sondern demonstrieren, was der Hund kann und ein freundliches Gespräch mit ihm zu suchen,
Sachkenntnis beweisen und Verständnis auch für die jagdlichen Belange.
Gehorsam am Wild muß gelernt und geübt werden und ein Wildgehege taugt dazu nicht. In der Dämmerung sollte der Wald sowieso tabu sein, doch tagsüber sollte es auch möglich sein mit Hunden zu üben, daß Wildfährten tabu sind und der Anblick von Wild so normal ist wie ein Jogger oder Radfahrer.

liebe Grüße
Ute

von Jens(YCH) am 19. Oktober 2001 02:32

: Hallo Kerstin, hallo Ute,
die beschriebenen Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland, jedoch ist es z.B. nur der Polizei gleichgestellten Behörden im schwerwiegenden Verdachtsfall gestattet Personenkontrollen unter Schußwaffenandrohung vorzunehmen. Bei bewaffneten Wilderern gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h., nur in diesem besonderen Ausnahmefall hätte ein Jagdpächter die Möglichkeit den Schußwaffengebrauch anzudrohen, da er grundsätzlich nur über Jedermannsrechte verfügt, hierbei verstärkt durch das Tragen von Waffen, wenn er von einer eindeutigen Gefährdung seiner Person ausgehen muß! Wildernde Hunde dürfen geschossen werden. Sind die Halter der Hunde bekannt, muß im Rahmen der Schadenshaftung, hier am Wild, die Regulierung beim Halter eingefordert werden. Die Tötung muß dann unterbleiben. Auch hat der Jäger in jedem Fall die oft sehr schwierige Nachweispflicht des Wilderns beim Abschuß eines Hundes. Dies ist zumeist nur durch Vorlage der gewilderten Stücke möglich, d.h., das in diesen Fällen das Verletzen, Hetzen und Töten von Wildtieren durch Hunde zumeist auch durch Jäger und Förster in Kauf genommen werden muß, um spätere Rechtsansprüche der "Halter" zu vermeiden. Hierbei wird eindeutig Tierschutz zu Ungunsten des Wildes betrieben. Wer einmal miterlebte wie verzweifelt eine Ricke ihr Kitz gegen wildernde Hunde aussichtlos verteidigt, wird auch den oft herangezogenen Vergleich mit verstümmeltem Rehwild durch Erntemaschinen nicht weiter bemühen, um einen freien Auslauf von Hunden zu fordern. Beides ist vermeidbar. Wildernde Jagdhunde sind, bzw. werden durch entsprechende Nachfrage dem kleinen Kreis der Jägerschaft innerhalb eines großen Gebietes zumeist schnell bekannt. Die Jagdpassion wird diesen Hunderassen im Vergleich zu anderen Gebrauchshunden schon frühzeitig anerzogen, so daß sich Fehler des Halters in eben diesem Maße auch verstärkt zeigen können. Dadurch mag es auch bei dem ein oder anderen Jäger ein größeres Verständnis geben, den hetzenden Jagdhund nicht mit einer Kugel dafür büßen zu lassen...

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