: Hallo Antje,
:
: Meistens zum 30.09. eines Jahres.
Nee, kann jedes beliebige Datum sein: Ist zum Beispiel die Hauptfälligkeit 01.01., dann ist Kündigungsdatum der 30.09. - ist aber die Hauptfälligkeit der 14.05. dann wäre die Kündigung bis zum 14.02. eingehend bei der Versicherung notwendig...
Deshalb sagte ich ja: Auf den Ablauf kucken, das ist zugleich die Hauptfälligkeit des Vertrages.
Liebe Grüße,
Me & Bär (die beide für eine Versicherung arbeiten, die eine mehr, der andere weniger *ggg*)