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Ohne Titel

geschrieben von Tierhilfe Jülich(YCH) 
Ohne Titel
08. Oktober 2001 10:50

Hallo Yorkies,
wir haben folgendes Problem und bitten um Mithilfe.
Wir würden gerne einen Dogo Mix (Anlage 1) vermitteln.
Eine Interessentin, hat bereits einen Bullterrier vor dem 30.06.2000 gehabt, deshalb Bestandsschutz, und möchte den Dogo dazu übernehmen.
Das Ordnungsamt sagt, kein ausreichender Grund vorhanden, Antrag wird abgelehnt.
Nach Recherche beim Ministerium, bei der Bezirksregierung und dem Kreis ist die Meinung, dass das so rechtens ist.
Meine Frage oder Bitte ist jetzt, wer hat seit in Kraft treten der LHV NRW im Kreis Heinsberg (zwischen Aachen/Düren/Mönchengladbach), insbesondere Stadt Heinsberg einen Antrag gestellt:

A) der abgelehnt wurde,
cool smiley der positiv verlaufen ist oder
C) wer hat eine ähnliche Erfahrung in einem anderen Kreis (NRW) gesammelt.

Vorab besten Dank
Tierhilfe Jülich und Umgebung e.V. - Sven Schnitzer

15. Oktober 2001 10:21

Hallo,

frag doch mal bei folgenden Leuten nach:

- Tierheim Olpe (www.tierheim-olpe.de)
- Hundefreunde Kreis Neuss (www.hundefreunde-kreis-neuss.de)

Beide sind sehr engagiert in Bezug auf die LHV.
Vielleicht bekommst du hier ein paar brauchbare Tipps.

Grüße

Petra

19. Oktober 2001 10:14

Hallo Sven,
habe dir nachfolgend einen Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Landeshundeverordnung kopiert. Ich weiß nicht wo das Ordnungsamt da ein Problem hat.
Soweit ich weiß, gibt es im hiesigen Bereich, Kreis Borken, derartige "Probleme" nicht. Das Tierheim Bocholt hat z.B. in letzter Zeit 5 Anlage 1 und 2 Anlage 2 Hunde vermittelt.
Vielleicht dort mal fragen: 02871/23153

Gruß Ralf

Verwaltungsvorschrift zur Landeshundeverordnung (Auszug)
4.3.2.2
Ein besonderes öffentliches Interesse aus Gründen des Tierschutzes kann im Einzelfall
vorliegen, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung an eine
Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch
entsprechende Auflagen in der Erlaubnis in besonderem Maße sicherzustellen, dass die
Vorschriften der LHV NRW eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4.1.3).

19. Oktober 2001 10:38

Hy Ralf,
ist alles gut und schön, aber es sieht so aus als wenn der komplette Kreis sich gegen die Erteilung von Erlaubnissen wehrt.
Es wurde bereits von uns ein Runderlaß, vom September 2000, des MURL-NRW bei den betreffenden Ordnungsämtern eingereicht, aber ohne Erfolg.
Die meinen sie müßten ihr eigenes Süppchen brauen.
Wir bleiben dran.
Grüße
Tierhilfe Jülich - Sven Schnitzer

13. Januar 2002 21:44

: Hallo Yorkies,
: wir haben folgendes Problem und bitten um Mithilfe.
: Wir würden gerne einen Dogo Mix (Anlage 1) vermitteln.
: Eine Interessentin, hat bereits einen Bullterrier vor dem 30.06.2000 gehabt, deshalb Bestandsschutz, und möchte den Dogo dazu übernehmen.
: Das Ordnungsamt sagt, kein ausreichender Grund vorhanden, Antrag wird abgelehnt.
: Nach Recherche beim Ministerium, bei der Bezirksregierung und dem Kreis ist die Meinung, dass das so rechtens ist.
: Meine Frage oder Bitte ist jetzt, wer hat s



eit in Kraft treten der LHV NRW im Kreis Heinsberg (zwischen








Aachen/Düren/Mönchengladbach), insbesondere Stadt Heinsberg einen Antrag gestellt:
:
: A) der abgelehnt wurde,
: cool smiley der positiv verlaufen ist oder
: C) wer hat eine ähnliche Erfahrung in einem anderen Kreis (NRW) gesammelt.
:
: Vorab besten Dank
: Tierhilfe Jülich und Umgebung e.V. - Sven Schnitzer


Auch das Tierheim www.Tierheim-Koppelweide.de hat Anlage-Hunde vermittelt. Vielleicht dort mal nachfragen. Ansonsten, wie ist den die Rechtslage, wenn Ihr den Hund Als "Pflegehund" vermittelt? Die Interessentin braucht nicht einmal die Sachkundeprüfung da sie schon seit vor besagtem Datum einen Anlagehund besitzt.

Viele Grüße
Astrid
Astrid