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Haftung bei Wilderei

geschrieben von Nina(YCH) 
Haftung bei Wilderei
08. Oktober 2001 16:32

Hallo,

ich möchte nun endlich für meine Hunde eine Haftpflichversicherung abschließen. Als ich heute bei einer Versicherung nachfragte, ob sie auch bei Wilderei haften, meinte diese, nur wenn dabei ein Schaden enstehe. Sprich, wenn der Jäger ankommt und den Schaden ersetzt haben will, dann zahlen sie. ich habe mal gehört, dass es an die 1000 DM kostet, wenn ein Hund einen Hasen reißt. Aber wer fordert diese 1000DM? Doch nicht der Jäger, oder? Wenn nicht, welche Versicherung kommt dann dafür auf, die eigene Haftpflicht?

Gruß Nina


09. Oktober 2001 04:55

Hallo Nina,

grundsätzlich ist es so, daß das Wild dem Grundstücksbesitzer gehört bzw. dem Jagdpächter, der vom Grundstückseigentümer das Jagdrecht gepachtet hat. Der haftet dann übrigens auch für den Schaden, den "sein" Wild anrichtet.

Reißt Dein Hund ein Stück Wild, dann entsteht dadurch dem Jagdpächter/Grundstückseigentümer ein finanzieller Schaden, welchen er von Dir einfordern kann (das würde dann die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernehmen). Begleichst Du den Schaden nicht, begehst Du eine Straftat, indem Du Dich dem Tatbestand des "Wildern" bzw. "Wilddiebstahls" schuldig machst. Dafür kannst Du im Wiederholungsfalle sogar in den Knast gehen... Das ist jetzt die rein rechtliche finanzielle Seite in Bezug auf einen gerissenen Hasen (der übrigens keine 1000 DM kostet, da wäre die Portion Hasenpfeffer im Gasthaus ja nicht mehr zu bezahlen...). Wenn es natürlich zu einer Anzeige wegen Wilddiebstahles kommt, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit allen anfallenden Kosten und natürlich auch i.d.R. einer Geldstrafe. Das ist wie bei einem Autounfall: Regulierst Du den Schaden Deines Unfallgegeners, dann zahlst Du (bzw. Deine Versicherung) nur den tatsächlichen Schadenswert. Begehst Du Fahrerflucht und läßt den Geschädigten auf seinen Kosten sitzen, kommt es zu einem Prozeß, bei dem Du dann bei allen Neben- und Schadenskosten noch eine Strafe aufgebrummst bekommst (die die Versicherung dann natürlich nicht übernimmt).

Die andere Sache ist die, was in den einzelnen Landeshundeverordnungen steht. Bei uns ist ein Hund, der "zum Hetzen von Wild und anderen Tieren neigt", bereits seit 1992 ein "gefährlicher Hund" (d.h. auch der Zwergdackel, der als Frühsport die Katze vom Nachbarn auf den Baum jagt..). Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn es wegen einem gerissenen Hasen vor den Kadi geht, kommt hier für den Hund und seinen Besitzer heutzutage einges auf ihn zu. Daher würde ich im Fall der Fälle sofort zum Jagdpächter bzw. Förster gehen und den Geldbeutel zücken. Wenn's ein Einzelfall war wird dann meistens keine Anzeige erstattet.

Viele Grüße

Antje


09. Oktober 2001 07:44

Hallo Antje,

weißt du, wie sich das ganze bei einem umzäunten Privatgelände verhält.
Dem Besitzer ist es egal, ob meine Hunde dort Kanienchen reißen.
Den für diese Gegend zuständigen Jäger versuchen wir gerade zu finden.

Gruß Nina

09. Oktober 2001 07:52

Hallo Nina,

: weißt du, wie sich das ganze bei einem umzäunten Privatgelände verhält.
: Dem Besitzer ist es egal, ob meine Hunde dort Kanienchen reißen.
: Den für diese Gegend zuständigen Jäger versuchen wir gerade zu finden.

Wenn es ein umzäuntes Gelände ist, dann ist es warscheinlich von der Jagdpacht ausgenommen. Hängt aber wohl auch vom Bundesland ab. Wende Dich mal an den Ortslandwirt, der kann Dir den Jagdpächter oder den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft nennen. Neben dem Jagdrecht gilt aber auch das Tierschutzgesetz und ggf. die entsprechende Landeshundeverordnung. Das bewußte Hetzen von Hunden auf Wild oder andere Tiere ist grundsätzlich verboten!

Viele Grüße

Antje

09. Oktober 2001 12:18

Hallo Antje,

ich habe eben mit dem Jagdamt gesprochen. Die meinten, dass sie kein Problem darin sehen, meine Hunde dort frei laufen zu lassen, auch wenn sie dabei Kanienchen reißen können. Hasen halten sich dort nicht auf, nur die Rehe müssen wir natürlich vorher vom Gelände scheuchen. Das Gelände kann man teilen, und dort wo meine Hunde laufen würden, halten sich die Rehe nur selten auf. Also rausscheuchen, Tore zu. Das Jagdamt wies zwar auch auf die Hundeverordnung hin, meinte aber, da das Gelände privat sei, keine Menschen durch das Jagen meiner Hunde gefährdet werden und der Besitzer nichts dagegen hat, dann geht das schon in Ordnung. Er wird aber erst nochmal den Jäger informieren. Die Polizei und mein Anwalt meinten außerdem, dass hier Tierschutz gegen Tierschutz steht. Meine Hunde (Windhunde) benötigen auch Auslauf ohne Leine, Tiere dürfen aber nicht gehetzt werden. Die meisten werden jetzt sagen, ich soll meinen Hunden das Jagen abgewöhnen, aber dem stimme ich nicht zu. Ich habe die Hündinnen jetzt seit Januar (4+2 Jahre alt) und den Rüden seit ca. 4 Wochen (ebenfalls 4 Jahre). Alle kommen aus Spanien, wobei die ältere Hündinn sogar ihren Lebensunterhalt beim Jäger verdient hat. Sprich sie hat nichts anderes gelernt. Die anderen beiden wohl auch, außerdem liegt es den meisten Windhunden im Blut. Allen 3 Hunden könnte ich das Jagen nicht mehr zuverlässig abgewöhnen, den Freilauf möchte ich ihnen aber geben.

Gruß Nina

09. Oktober 2001 12:39

Hallo Nina,

ich denke, so wie Du die Sache handhabst ist sie O.K., sprich Freilauf der Hunde dort, wo nach Möglichkeit anderen Tiere und auch Menschen nicht gefährdet werden können (wenn ein Hund wildert ist ja nicht nur das betreffende Tier beeinträchtigt, die Sache kann auch irgendwo auf einer Straße enden, evtl. mit einem toten Hund und/oder verletzten oder gar toten Menschen).

Viele Grüße

Antje