Haftung bei Wilderei :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Haftung bei Wilderei

von Thomas(YCH) am 04. Januar 2002 13:23


: grundsätzlich ist es so, daß das Wild dem Grundstücksbesitzer gehört bzw. dem Jagdpächter, der vom Grundstückseigentümer das Jagdrecht gepachtet hat. Der haftet dann übrigens auch für den Schaden, den "sein" Wild anrichtet.

Hi alle,
leider habe ich diesen Thread eben gerade erst gefunden.

Grundsätzlich ist es so, dass Wild "herrenlos" ist, d.h., es gehört definitiv niemanden.
Das Jagdrecht (das an den Grundbesitz gebunden ist) gibt jedoch dem -- Jagdberechtigten das alleinige(!) Recht, dem Wild nachzustellen(!) und es sich anzueignen.
In der Praxis bedeutet das, dass niemand anderes als "der Jäger" dem Wild "nachstellen" darf. Alles andere ist schlichtweg Wilderei, wobei es keine Rolle spielt, ob Wild erlegt wurde oder (noch)nicht).

Und wenn ein Hund mit der entsprechenden körperlichen Eignung in einem Jagdrevier mit tiefer Nase über die Wiesen rennt, ja genau dann "stellt er dem Wild nach" und der Hundebesitzer steht auf der Schwelle zur -- Wilderei. Der Hund hat in diesem Fall den Status eines "Jagdwerkzeugs", also im Prinzip wie ein geladenes Gewehr, denn es wird ja wohl niemand abstreiten wollen, dass ein geeigneter Hund sehr wohl in der Lage ist, Wild (für seinen Beitzer) zu finden und zu fangen.

Aus diesem Grunde ist z.B. in Niedersachsen die Ausbildung von Hunden der Jagdausübung rechtlich gleichgestellt und bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch den Revierinhaber.


: Reißt Dein Hund ein Stück Wild, dann entsteht dadurch dem Jagdpächter/Grundstückseigentümer ein finanzieller Schaden, welchen er von Dir einfordern kann (das würde dann die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernehmen). Begleichst Du den Schaden nicht, begehst Du eine Straftat, indem Du Dich dem Tatbestand des "Wildern" bzw. "Wilddiebstahls" schuldig machst. Dafür kannst Du im Wiederholungsfalle sogar in den Knast gehen...


Na ja, Knast wohl erst dann, wenn ein Hundehalter derart uneinsichtig ist, dass er trotz Unterlassungsklage immer wieder rückfällig wird und dann das fällige Ordnungsgeld (50.000 EURO) nicht bezahlen will. smiling smiley))

Übrigens, wer seinen Hund in einem Jagdrevier "ausserhalb seiner Einwirkung" laufen lässt, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Dieses "ausserhalb..." heisst in der Praxis, dass der Hund jederzeit(!) sofort(!) zurückgerufen werden können muss.


Liebe Grüsse
Thomas

von chris(YCH) am 04. Januar 2002 14:16

Hi Nina

Tierschutz gegen Tierschutz??? So sehe ich das nicht: Was für den einen Spaß und Rumtollen bedeutet darf dem anderen nicht das Leben kosten. Auch wenn es sich hier "nur" um Kaninchen handelt. Hast du dir mal überlegt was passiert wenn sich ein Klein-Hund oder eine Katze auf das Grundstück verirrt?
Frag mal den ein oder anderen "Kampfhund"-Besizter ob seine Tiere nicht auch Auslauf ohne Leine und Malkorb bräuchten. Das wäre weitaus weniger gefährlich für andere Lebewesen, ist aber zum Teil trotzdem verboten.

Grüße chris

Im Prinzip ist es für unsere Verhältnisse pervers seine Hunde auf Kanninchen zu hetzen.







von Bettina(YCH) am 04. Januar 2002 16:41

Hallo Chris,

: Hast du dir mal überlegt was passiert wenn sich ein Klein-Hund oder eine Katze auf das Grundstück verirrt?

Mein Hund kann durchaus einen Kleinhund von einem Kaninchen unterscheiden ... ein bisschen mehr Vertrauen solltest Du schon haben.
Grüße
Bettina

von chris(YCH) am 05. Januar 2002 22:01

Hi Bettina

Ich kenne auch einige Windhunde die Kleinhunde von Kanninchen unterscheiden können. Aber wenn der Kleinhund wegrennt ist er (unter Umständen) Beute. So wie der Kleinhund einige hundert Meter von meiner Haustüre, den ein paar Windhunde zerrissen haben (vor den Augen des Kleinhundbesitzers).

Grüße chris

von Bettina(YCH) am 06. Januar 2002 08:53

Hallo Chris,
grundsätzlich bin ich ja Deiner Meinung, nur kann man leider nicht jede Eventualität abdecken, sonst muss man sich und seinen Hund, den man dann besser nicht hätte, Zuhause im Wohnzimmer einsperren.
Jagdhunde brauchen noch viel mehr als andere Hunde einen absoluten Gehorsam, Dein geschildertes Beispiel ist eine Fahrlässigkeit des Windhundebesitzers. War der überhaupt dabei bzw. wieso ließen sich seine Hunde dann nicht abrufen und warum laufen die dann ohne Leine ?
Mir fällt absolut kein Grund ein warum man einen Hund der dies nicht aus "beruflichen Gründen" tun soll, hetzen lässt.
Viele Grüße
Bettina

: Hi Bettina
:
: Ich kenne auch einige Windhunde die Kleinhunde von Kanninchen unterscheiden können. Aber wenn der Kleinhund wegrennt ist er (unter Umständen) Beute. So wie der Kleinhund einige hundert Meter von meiner Haustüre, den ein paar Windhunde zerrissen haben (vor den Augen des Kleinhundbesitzers).
:
: Grüße chris

Hundeforum Login

  • Bitte geben Sie für die Anmeldung Ihren Teilnehmernamen und das Kennwort ein.
    Keinen Account? Jetzt Registrieren!





Aus dem Hundeforum Archiv

Hundebilder aus dem Hundeforum

Aktive Hundebesitzer


Hundeforum Yorkie - Statistiken

Alle Hundeforen
Themen: 43.416, Beiträge: 285.516, Hundebesitzer: 11.389.
Neuester Hundebesitzer: Tierschutzverein Sehnde.

Aktuelles Hundeforum
Themen: 560, Beiträge: 5.092.

Startseite | Hundeforum | Hundefotos | Neueste Beiträge | | Registrieren