: grundsätzlich ist es so, daß das Wild dem Grundstücksbesitzer gehört bzw. dem Jagdpächter, der vom Grundstückseigentümer das Jagdrecht gepachtet hat. Der haftet dann übrigens auch für den Schaden, den "sein" Wild anrichtet.
Hi alle,
leider habe ich diesen Thread eben gerade erst gefunden.
Grundsätzlich ist es so, dass Wild "herrenlos" ist, d.h., es gehört definitiv niemanden.
Das Jagdrecht (das an den Grundbesitz gebunden ist) gibt jedoch dem -- Jagdberechtigten das alleinige(!) Recht, dem Wild nachzustellen(!) und es sich anzueignen.
In der Praxis bedeutet das, dass niemand anderes als "der Jäger" dem Wild "nachstellen" darf. Alles andere ist schlichtweg Wilderei, wobei es keine Rolle spielt, ob Wild erlegt wurde oder (noch)nicht).
Und wenn ein Hund mit der entsprechenden körperlichen Eignung in einem Jagdrevier mit tiefer Nase über die Wiesen rennt, ja genau dann "stellt er dem Wild nach" und der Hundebesitzer steht auf der Schwelle zur -- Wilderei. Der Hund hat in diesem Fall den Status eines "Jagdwerkzeugs", also im Prinzip wie ein geladenes Gewehr, denn es wird ja wohl niemand abstreiten wollen, dass ein geeigneter Hund sehr wohl in der Lage ist, Wild (für seinen Beitzer) zu finden und zu fangen.
Aus diesem Grunde ist z.B. in Niedersachsen die Ausbildung von Hunden der Jagdausübung rechtlich gleichgestellt und bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch den Revierinhaber.
: Reißt Dein Hund ein Stück Wild, dann entsteht dadurch dem Jagdpächter/Grundstückseigentümer ein finanzieller Schaden, welchen er von Dir einfordern kann (das würde dann die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernehmen). Begleichst Du den Schaden nicht, begehst Du eine Straftat, indem Du Dich dem Tatbestand des "Wildern" bzw. "Wilddiebstahls" schuldig machst. Dafür kannst Du im Wiederholungsfalle sogar in den Knast gehen...
Na ja, Knast wohl erst dann, wenn ein Hundehalter derart uneinsichtig ist, dass er trotz Unterlassungsklage immer wieder rückfällig wird und dann das fällige Ordnungsgeld (50.000 EURO) nicht bezahlen will.
))
Übrigens, wer seinen Hund in einem Jagdrevier "ausserhalb seiner Einwirkung" laufen lässt, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Dieses "ausserhalb..." heisst in der Praxis, dass der Hund jederzeit(!) sofort(!) zurückgerufen werden können muss.
Liebe Grüsse
Thomas