Hallo Yna,
ich möchte Dich auf den Paragraphen 2D der Hundeverordnung hinweisen, der aussagt:
Als gefährliche Hunde gelten:
- Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder HUNDE hetzen ODER reissen!
Ein Zeuge wäre sicherlich sinnvoll, dennoch finde ich es unglaublich, das der Halter nicht entsprechend im VORFELD einwirkt! Diesen Paragraphen würde ich ihm VORSORGLICH in den Briefkasten schmeissen! Ich stelle immer wieder fest, dass es erschreckend ist, dass kaum einer die VO kennt. Schade finde ich es auch, dass nur eine VO zu wirken scheint und nur diese an das Verantwortungsbewusstsein der Halter appelliert!
Einen Tipp an Dich! Leinen Deine Hund an, wenn diese Hunde auch nur am Horizont ersichtlich sind! Gib ihm die Sicherheit, die er benötigt und stelle Du Dich in den Vordergrund, um Deinen Hund zu schützen! Nimm immer eine Zweitleine mit, die Du um den Hals hast und pfeffer diese den anderen entgegen, wenn sie auf Dich zustürmen und schrei sie an! Das hilft meistens, da der Überraschungseffekt ziemlich groß ist!
Wünsche Dir viel Glück!
Viele Grüße
Bianca