Hallo,
führte gerade eine erhitzte Debatte mit einem Jäger über den Gebrauch von Teletaktgeräten. Ich machte ihn dezent darauf aufmerksam, dass es laut Tierschutzgesetz verboten ist, worauf er mir siegessicher erklärte, er mache es ja nicht selbst, sondern der Ausbilder, der es dürfe.
Jeder könne aber in Form einer eintägigen Schulung diese Erlaubnis erwerben. ist da wahr? Wenn ja dann ist das ja mal wieder der Beweis für die irregeleitete Schlagkraft unserer Justiz.
Gruß von Suse