Hallo Nathaly,
zufällig habe ich mir am Samstag einen Vortrag zu dem Thema "Gültige Rechtsvorschriften bei der Hundehaltung" angehört.
Ein Teil behandelte dabei das Jagdrecht.
GRUNDSÄTZLICH gilt: Du kannst mit deinem Hund überall in der Prärie (gilt für Wald und Wiese) laufen. Er muss dabei nicht einmal an die Leine.
AUSNAHMEN:
-Wildschutzgebiet.........muss mit Schildern ausgewiesen sein
-Tollwutschutzgebiet......muss mit Schildern ausgewiesen sein UND bei der Naturschutzbehörde, beim Landratsamt, bei der "Unteren Jagdbehörde" angemeldet sein (im Zweifelsfall nachfragen)
-anderslautende geltende kommunale Regelungen, z.B. "Leinenzwang" im gesamten Gemeindegebiet (gibts ja leider mancherorts, wobei angeblich tlw. mit Erfolg dagegen geklagt werden kann)
-Wenn sog. Gesellschafts- oder Treibjagden stattfinden kann dich der Jagdpächter darauf aufmerksam machen und du musst das Gelände verlassen. ACHTUNG unbedingt nachfragen, Namen, Registriernummer und "ob die Jagd bei der Unteren Jagdbehörde angemeldet ist".
Zum leidigen Thema "Schussrecht" habe ich folgendes erfahren:
Wildernde Hunde (oder Katzen) darf GRUNDSÄTZLICH nur der "JAGDSCHUTZBERECHTIGTE" (NUR einer im Revier!!!) schiessen -- also in deinem Fall gleich nachfragen "sind sie der Jagdschutzberechtigte, welche Registriernummer ???" (immer was zum Schreiben einstecken).
Aber die "Grauzone" wann ein Hund wildert und geschossen werden darf ist leider sehr gross. Im Jagdrecht heisst es so in etwa "........er Wild gefährden kann........" tja, das kann man so oder so sehen. Mit dem Argument "er hätte einen Hasen, evtl. sogar ein Jungtier sich im Graben ducken sehen..." kann der Jäger diese Gefährdung schon vermuten, wenn dein Hund die Nase zu Boden steckt (sprich "Fährte aufnimmt"
. Ausserdem muss ersichtlich sein, dass der Hund "ausserhalb des Kontrollbereichs" des Halters ist. Hmmmm??? Wie kann man das interpretieren. Es gibt Vereinbarungen des Bayerischen Jagdverbands, wonach eine Distanz zw. 100-150m als Grenze gilt. Andererseits wird ein Jäger im Normalfall NICHT schiessen, wenn er überhaupt erkennt, dass der Hundebesitzer in der Nähe ist (ich weiss, dass es leider Fälle gibt, wo das nicht stimmt, aber das ist sicher nicht die Regel).
Daher gilt immer, wenn der Hund ausser Sichtweite gerät LAUT RUFEN, sich bemerkbar machen.......
Insgesamt alles unbefriedigend, aber letztendlich hatte der Jäger KEINE rechtliche Handhabe dich am Durchqueren der Wiese zu hindern. Daher auch die nebulöse Drohung. Aber auch da hilft manchmal energische Gegenwehr (siehe oben).
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema:
Für mich ist ein Jäger, der einen Hund abknallt, selbst wenn dieser erkennbar eine Spur verfolgt, oder sogar einen Hasen hetzt (den er wahrscheinlich nicht einmal erwischt) eine Art "Lustmörder". Ein mir bekannter Jäger hat die Frage "warum Jäger Hunde erschiessen" so beantwortet: "Weil sie es dürfen!" --TOLL WAS
Ich frage mich, warum das Wild durch einen Hetzjäger und Beutegreifer (der genauso zur Natur gehört wie die Fluchttiere) mehr aufgeschreckt und verstört werden soll wie durch eine "Treibjagd".
Grüsse Alex & Aris