Hallo,
ja, es gibt diese Grundregel, daß der unangeleinte immer selber Schuld an seinen Verletzungen hat.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn z.B. der angeleinte Hund an einer Flexi zu einem unangeleinten Hund hinzieht und den zerbeißt. Dann kann es auch mal 50/50 Regelungen geben.
Ausnahmen mit 50/50 Regelungen kann es auch mal bei sehr unterschiedlichen Größenverhältnissen geben, Verhältnismäßigkeit der Abwehr, z.B. Rottweiler gegen Dackel.
In eurem Fall wäre es ein Kulanzfall der Versicherung und wenn sie nicht kulant sein will, braucht sie nicht zu bezahlen, weil ihr grob fahrlässig gehandelt habt, weil ihr euren kleinen unangeleinten Hund zu einem größeren angeleinten Hund habt hinlaufen lassen.
Ich hab es zweimal erlebt, mein Hund ging unangeleint an einem angeleinten vorbei, diesen ignorierend, wurde angegriffen und verletzt. Ich blieb auf meinen Kosten sitzen. Mein Hund wehrte sich logischerweise, verletzte dabei den Angreifer und ich bzw. meine Versicherung mußte dessen Kosten ersetzen, obwohl mein Hund nicht angefangen hat.
Ergebnis: bevor solche Situationen enstehen können, nehme ich entweder meine Hunde an die Leine, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren oder ich mach einen großen Bogen um angeleinte Hunde.
Klären würde ich in deiner Situation nochmal, ob der wirklich seine Versicherung benachrichtigt hat. Viel wirds dir wahrscheinlich aber nicht bringen, denn wenn der seiner Versicherung erzählt hat, sein Hund ist an der Leine von deinem Hund angegriffen worden und er hat sich nur verteidigt, ist für die die Sache erledigt.
Merke: NIE einen unangeleinten Hund zu einem angeleinten lassen, egal wie "lieb" angeblich ein Hund ist.
Gruß
Andreas