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Darf ein angeleinter Hund beißen?

geschrieben von Karin+Hannibal(YCH) 
Darf ein angeleinter Hund beißen?
01. Dezember 2001 13:01


Hallo!

Kurze Frage, darf ein angeleinter Hund (Flexileine ca. 2-3m)einen nicht angeleinten Hund im Wald tierarztreif beißen und die Versicherung muß trotzdem den Schaden nicht ersetzten? Die Begründung war, weil unser Hund (Chuihuahua, 3,5kg)nicht angeleint war! Wir hatten den Halter vorab noch gefragt, ob sein Hund lieb sei, was er bejahte. Die Hunde haben zunächst geschnuppert und plötzlich ist der Flexileinenhund (doppelt so groß wir unserer)über unseren Kleinen hergefallen. Eine schwere Augenverletzung mit hohen Tierarztkosten (Not-OP etc.) war die Folge.
Die Gegenseite hat seiner Versicherung den Schaden angeblich gemeldet, aber diese hätte ihm gesagt, daß sie nicht zahlen müssen, weil unser Hund eben nicht angeleint war. Wir wurden zu der ganzen Sache bisher überhaupt nicht gehört und der Hundebesitzer will uns nun nicht mal den Namen seiner Versicherung nennen, damit wir uns direkt an sie wenden können.Was können wir tun? Wer hat eine Idee oder ähnliche Erfahrungen gemacht?

01. Dezember 2001 14:06

Hallo,

ja, es gibt diese Grundregel, daß der unangeleinte immer selber Schuld an seinen Verletzungen hat.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn z.B. der angeleinte Hund an einer Flexi zu einem unangeleinten Hund hinzieht und den zerbeißt. Dann kann es auch mal 50/50 Regelungen geben.
Ausnahmen mit 50/50 Regelungen kann es auch mal bei sehr unterschiedlichen Größenverhältnissen geben, Verhältnismäßigkeit der Abwehr, z.B. Rottweiler gegen Dackel.

In eurem Fall wäre es ein Kulanzfall der Versicherung und wenn sie nicht kulant sein will, braucht sie nicht zu bezahlen, weil ihr grob fahrlässig gehandelt habt, weil ihr euren kleinen unangeleinten Hund zu einem größeren angeleinten Hund habt hinlaufen lassen.

Ich hab es zweimal erlebt, mein Hund ging unangeleint an einem angeleinten vorbei, diesen ignorierend, wurde angegriffen und verletzt. Ich blieb auf meinen Kosten sitzen. Mein Hund wehrte sich logischerweise, verletzte dabei den Angreifer und ich bzw. meine Versicherung mußte dessen Kosten ersetzen, obwohl mein Hund nicht angefangen hat.

Ergebnis: bevor solche Situationen enstehen können, nehme ich entweder meine Hunde an die Leine, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren oder ich mach einen großen Bogen um angeleinte Hunde.

Klären würde ich in deiner Situation nochmal, ob der wirklich seine Versicherung benachrichtigt hat. Viel wirds dir wahrscheinlich aber nicht bringen, denn wenn der seiner Versicherung erzählt hat, sein Hund ist an der Leine von deinem Hund angegriffen worden und er hat sich nur verteidigt, ist für die die Sache erledigt.

Merke: NIE einen unangeleinten Hund zu einem angeleinten lassen, egal wie "lieb" angeblich ein Hund ist.

Gruß
Andreas

07. Dezember 2001 10:54

Hi
Ich habe mal ewas von einer "gefährdungs-Haftung ??? (oder so ähnlich)" gehöhrt. Demnach ist immer der Halter eines Hundes für den Schaden den dieser angerichtet hat haftbar. In diesem Fall muß meiner Meinung nach der Besitzer für seinen Hund haften.
Grüße chris

Mein friedlicher Dobi-Rüde wurde auch mal von einer kleineren Mix-Hündin gebissen. Die beiden Besitzerinnen sind dann einfach weiter gegangen mit der Begründung: Ihr Hund sei doch viel kleiner als meiner, hätte noch nie einen anderen Hund gebissen und sie sind sich deshalb keiner Schuld bewusst, kommen also auch nicht für den Schaden auf. Ihre Namen wollten sie auch nicht nennen und ich mußte mit dem stark blutenden Hund ins Krankenhaus fahren.

12. Dezember 2001 19:11


Die Begründung war, weil unser Hund (Chuihuahua, 3,5kg)nicht angeleint war!


Eine schwere Augenverletzung mit hohen Tierarztkosten (Not-OP etc.) war die Folge.



: Die Gegenseite hat seiner Versicherung den Schaden angeblich gemeldet, aber diese hätte ihm gesagt, daß sie nicht zahlen müssen, weil unser Hund eben nicht angeleint war.




nicht mal den Namen seiner Versicherung nennen, damit wir uns direkt an sie wenden können.Was können wir tun? Wer hat eine Idee oder ähnliche Erfahrungen gemacht?



Hallo Karin !
ich hatte vor 2Jahren ein ähnliches Erlebnis,nur dass ALLE freilaufend waren.
Mein Dalmatiner spielte mit in einer (gleich großen)Hündin..plötzlich rannte die Hündin auf die kleine Papillonhündin zu...die blieb stehen,und dabei verletzte die große H.meine kleine am re.Hinterlauf-die Sehne war angerissen,mit viel Glück konnten wir eine OP umgehen..
die Besitzerin der Hündin gab mir nur ihre Handynummer und wollte nicht ihre Versicherung verständigen,weil mein Hund hat sich vielleicht anderwertig verletzt...nach einigen Telefonaten sagte sie mir ihre Versicherung, Namen etc.und erzählte ihr Versicherungsmann hätte zu ihr gesagt wenn mein Hund nicht angeleint war werden sie nicht bezahlen..
nachdem sie immer behauptet hat nichts gesehen zu haben ...habe ich der-ihrer- Versicherung geschrieben-mein Hund war an der dünnen Flexileine...die ja auch kaum zu sehen ist...und so bekam ich die Tierarztkosten ersetzt
helen

12. Februar 2002 15:01

Hallo!

wie Chris ja schon geschrieben hat:
: Ich habe mal ewas von einer "gefährdungs-Haftung ??? (oder so
: ähnlich)" gehöhrt. Demnach ist immer der Halter eines Hundes für den
: Schaden den dieser angerichtet hat haftbar. In diesem Fall muß meiner
: Meinung nach der Besitzer für seinen Hund haften.

Es gibt tatsächlich einen solchen Paragraphen
Dort steht, daß jeder Halter für die Schäden die sein Hund anrichtet haftet. Und zwar unabhängig davon ob er das mitverschuldet hat!
Leider übernehmen nicht alle Versicherungen diese Kosten und versuchen dann ihren Versicherungsnehmern weiß zu machen sie müssten das nicht bezahlen.

: Was können wir tun?
Das Gesetzt ist da aber eindeutig! Hier geht es um die Gefährdungs-Haftung nicht um Verschuldens-Haftung. Da hilft Dir eine private Klage gegen den anderen Hundehalter.

Aber davon mal abgesehen. Ich lasse meine Hündin nie zu einem angeleinten (auch nicht an flexileinen) Hund hin! Auch wenn mir die Besitzer zehnmal beteuern das ihrer "lieb" ist. Wenn er so brav wäre... warum ist er dann an der Flexi und nicht frei?


Viele Grüße
Michaela

22. Februar 2002 11:08

Ich möchte Euch kurz mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist:
Zunächst wollte die gegnerische Versicherung den Schaden nur zu 50 % regulieren. Die Begründung war: Die "Tiergefahr" meines nicht angeleinten Hundes, die sich "verwirklicht" hätte.

Nachdem wir der Versicherung mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gedroht haben und außerdem nochmals darauf hingewiesen haben, dass unser Hund überhaupt keinen Schaden verursacht hat und ein Mithaftungsanteil von 50 % aus diesem Grunde für uns indiskutabel sei, bekamen wir auch die restlichen 50 % erstattet. Fazit: Nur nicht klein beigeben, wenn man im Recht ist!