Mietwohnung Hundehaltung :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Mietwohnung Hundehaltung

von Petra(YCH) am 05. Dezember 2001 12:28

Hallo,

bin in einer sehr schwierigen Situation und würde gerne den Rat oder
auch Hinweise zur Lösung meines Problemes bekommen. Danke schon jetzt!

Mein Mann und ich haben ein Maltesermädchen. Da wir getrennt leben,
ist die Hündin in der Woche bei meinem Mann, da er sie mit zur Arbeit
nehmen kann. Am Wochenende ist sie dann bei mir. Auch in der Woche
besuche ich sie ab und zu. Nun habe ich einen Mietvertrag, in dem die
Hundehaltung untersagt ist. Mein Mann ist jetzt sehr krank (Rheuma)
und kann aufgrund seiner eingeschränken Bewegungsfreiheit und oftmals
starken Schmerzen den Hund nicht mehr bei sich behalten. Ich dürfte
sie mit ins Büro nehmen, was mein Arbeitgeber mir aufgrund der besonderen Situation gestattet hat. Aber was ist mit dem Vermieter?
Gibt es Sonderregelungen. Ich bin auch in therapeutischer Behandlung und
mein Therapeut ist wie ich der Meinung, daß es nicht gut für meinen
Gesundheitszustand ist den Hund wegzugeben (was ich auch niemals tun
werde). Ein Umzug wäre die letzte Konsequenz, aber da ich erst kurze
Zeit in der Wohnung lebe und sehr viel Geld investiert habe, möchte ich
nach einer anderen Lösung suchen. Wer kannt sich da aus. Für jeden
Hinweis bin ich sehr dankbar (Sheila auch!).
Sicher werden mich manche für naiv halten, daß ich überhaupt so einen
Mietvertrag unterschrieben habe, aber das hatte schon seine Gründe, die
ich jetzt hier nicht alle aufführen will; außerdem war eine Krankheit
meines Mannes nicht im geringsten erkennbar.



von Danni Gina u. Harvey(YCH) am 05. Dezember 2001 12:33

Hallo Petra,

auch wenn Du sicher Gründe hattest, verstehe ich es dennoch nicht
so ganz, warum Du in einer Wohnung wohnst, in der Hunde untersagt
sind. Denn Du hattest Deine Hündin ja schon die ganze Zeit über
übers WE bei Dir. Hat das Dein Vermieter denn mitbekommen? Wenn ja,
wie hat er sich denn verhalten?

Ich glaube nicht, daß es eine Ausnahmeregelung gibt. Wenn im Vertrag
die Tierhaltung untersagt ist, dann liegt es ganz allein am Vermieter,
ob er einen Hund doch duldet oder nicht. Die einzige Möglichkeit, die
ich hier sehe ist, mit dem Vermieter persönlich zu sprechen. Schildere ihm doch Deine Lage - er ist schließlich (hoffentlich *grins*)auch nur ein Mensch.

Ich drücke die Daumen.

Lb. Grüsse,

Danni

von Antje(YCH) am 05. Dezember 2001 12:46

Hallo Petra,

ich würde auch vorschlagen, daß Du erst mal mit Deinem Vermieter redest. Viele Vermieter untersagen ja deswegen pauschal die Hundehaltung, damit z.B. Schwierigkeiten mit alleingelassenen Hunden, die dann fortwährend bellen, gar nicht erst auftreten. Letztendlich ist nämlich der Vermieter den anderen Mietern gegenüber verpflichtet, für Ruhe zu sorgen, sonst können diese u.U. sogar die Miete kürzen. Vielleicht macht er ja in Deinem Fall, wo so etwas von vorneherien ausgeschlossen ist, da Du den Hund ja mit zur Arbeit nehemen darfst (dieses würde ich mir vorher vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen und dem Vermieter vorlegen), eine Ausnahme. Es wäre bestimtm auch nicht schlecht, im Vorfeld mit den anderen Mietern abzuklären, daß diese sich durch den Hund nicht gestört fühlen.

Viele Grüße

Antje

von Andreas(YCH) am 05. Dezember 2001 13:18

Hallo,

was genau steht in deinem Mietvertrag?
Wenn es der früher übliche Vordruck ist, in dem Haustier(!)haltung generell untersagt ist, ist es anfechtbar.

Gruß
Andreas

von Petra(YCH) am 05. Dezember 2001 13:27

: Hallo,
:
: was genau steht in deinem Mietvertrag?
: Wenn es der früher übliche Vordruck ist, in dem Haustier(!)haltung generell untersagt ist, ist es anfechtbar.
:
: Gruß
: Andreas

Nein,leider ist es nicht dieser Vordruck, sondern es steht in großen
Buchstanben "HUNDEHALTUNG UNTERSAGT". Andere Tiere können gehalten werden (nach Absprache).

von Yna(YCH) am 05. Dezember 2001 16:12

Hi Petra! :-)
Ich hoffe ich bring da jetzt nichts durcheinander, aber ein Malteser ist doch ein sehr kleiner Hund!? Es ist noch gar nicht lange her, da habe ich einen Beitrag gesehen über Haustiere und Mietrecht. Ein Hund in dieser Größe fällt nicht unter die generelle Haustierverbotsklausel! Was natürlich nicht heißt, dass es deinem Vermieter trotzdem nicht passen kann und er dir Schwierigkeiten machen könnte.
Minihunderassen fallen unter eine Sonderkategorie, deren Haltung nicht durch Haustierverbot untersagt ist! (Bei permanenter Belästigung(Bellen, etc.) durch so einen Hund ist das natürlich auch wieder etwas anderes! Erkundige dich am besten einfach beim Mieterschutzbund nach den geltenden Bestimmungen.
Und was auch sehr wichtig ist, klär die Hundehaltung als erstes mit deinen Nachbarn ab. Wenn die auf deiner Seite sind und du die rechtlichen Fragen auch noch geklärt hast, dann kannst du deinem Vermieter schon den Wind aus den Segeln nehmen! Wenn er dann noch Einwände haben sollte, dann fällt das unter sture Schikane.
Liebe Grüße,
Yna

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